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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Verfasst: 8. Aug 2025, 10:10
von Alfons
Frust ist relativ. Bei der Telekom sieht man halt deutlich was die Spaltung einer Gruppe ausmacht. Alles ist auf Profit und Besitzstand ausgerichtet. Ich weiß aber von Bekannten das die Zeiten in allen profitorientierten Unternehmern nicht rosig ist und die KI und Outsourcing Projekte überall ihren Tribut zollen. Hauptsache freundlich zu den Chefs, die kräftig abkassieren und Druck aufbauen.
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Verfasst: 8. Aug 2025, 16:14
von AnneB
Verstehe ich. Ich wollte nur auch mal ein anderes Bild von der Telekom aufzeigen. Denn ganz ehrlich, wenn ich an meinen gesamten Berufsweg bis hier denke, und das sind jetzt auch schon über 35 Jahre, empfinde ich die Telekom nach wie vor als guten Arbeitsgeber. Btw: ich bin weit entfernt von einem AT'ler und damit von den "Chefs, die kräftig abkassieren und Druck aufbauen."
@alle, sorry, wenn das hier jetzt offtopic wurde
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Verfasst: 14. Aug 2025, 13:32
von Riffruepel
Mal so als grundsätzliche Frage zum EVR:
Wieviel Lohnsteuer bezahlt man eigentlich noch so als Pensionär/in bei A8 oder A9?
Bitte keine Links zu Rechnern, hatte da schon geschaut aber hilft nicht wirklich weiter.
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Verfasst: 14. Aug 2025, 15:25
von mroe2016
Hallo Riffruepel: Als A8 in der Endstufe mit ca erreichten 64% und StKl 3 etwa 40,00 Lohnsteuer.
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Verfasst: 15. Aug 2025, 06:22
von Riffruepel
Dankeschön, das hört sich gut an. A9 kann ja nicht allzu viel sein.
Leider verstehe ich diese Berechnung nicht
mroe2016 hat geschrieben: 14. Aug 2025, 15:25
Hallo Riffruepel: Als A8 in der Endstufe mit ca erreichten 64% und StKl 3 etwa 40,00 Lohnsteuer.
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Verfasst: 15. Aug 2025, 08:15
von mroe2016
Moin Riffruepel,
eigentlich nicht so schwierig :
Grundgehalt lt Tabelle + ggf FamZuschlag St1
Das zusammen x 0,9901
Das Ergebnis x deine pers Prozente ( z.B. 64%) ist dein Ruhegehalt
Dazu ggf Kinderzuschlag (falls das in Frage kommt)
Dann noch Abzug 1,8% wg. Pflegevers.
Das ist dein Steuerbrutto - dann in einer Steuertabelle für Bea in zB Postfachkalender nachgucken
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Verfasst: 15. Aug 2025, 09:05
von fernmelder
Der Steuerrechner vom Bundesfinanzministerium ist da ganz gut. Da kann man allerhand Details eingeben und bekommt als Beamter nicht nur irgendwas pauschal berechnetes raus.
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Verfasst: 15. Aug 2025, 09:50
von zeerookah
fernmelder hat geschrieben: 15. Aug 2025, 09:05
Der Steuerrechner vom Bundesfinanzministerium ist da ganz gut. Da kann man allerhand Details eingeben und bekommt als Beamter nicht nur irgendwas pauschal berechnetes raus.
Hier der Link
https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2 ... 2025.xhtml
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Verfasst: 15. Aug 2025, 11:09
von Riffruepel
Hmm, wenn ich mein Ruhegehalt A9 + Familien Zuschlag Stufe 1 - Kürzungsbetrag gesch. Ehe - Pflegleistung eingebe komme ich auf 341€ Lohnsteuer.
Dass passt irgendwie nicht.....
mroe2016 hat geschrieben: 15. Aug 2025, 08:15
Moin Riffruepel,
eigentlich nicht so schwierig :
Grundgehalt lt Tabelle + ggf FamZuschlag St1
Das zusammen x 0,9901
Das Ergebnis x deine pers Prozente ( z.B. 64%) ist dein Ruhegehalt
Dazu ggf Kinderzuschlag (falls das in Frage kommt)
Dann noch Abzug 1,8% wg. Pflegevers.
Das ist dein Steuerbrutto - dann in einer Steuertabelle für Bea in zB Postfachkalender nachgucken
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Verfasst: 15. Aug 2025, 11:29
von Malteser
Derrick hat geschrieben: 7. Aug 2025, 17:46
Alfons hat geschrieben: 7. Aug 2025, 15:16
Der Vorruhestand ist extrem uninteressant: Es wird nur auf den 10 Prozent Abschlag verzichtet. Wer also seine 40 Dienstjahre voll hat geht ohne Abschläge sofern er noch seine Sozialstunden ableistet wie ein straffällig gewordener Jugendlicher.
An der hohen Akzeptanz sieht man die schlechten Arbeitsbedingungen. Viele halten den Stumpfsinn nicht mehr aus und suchen sich eine andere Beschäftigung
Anscheinend bist du irgendwie recht gefrustet, ansonsten könnte ich deine Aussage nicht nachvollziehen.
Die Sozialstunden (falls man da nicht befreit ist) machen ca. 0,5 Jahre Vollzeit aus, dafür bekommst du beim ER aber 3,5 Jahre Vollzeitarbeit geschenkt, das dann mit Pension ohne Abschläge. Und wenn man nur 2 Tage dann hinzuverdient, hat man mehr als wenn man in der ATZ ist.
Obwohl es mit dem ER noch gar nicht spruchreif ist und es bei mir erst in ca 9 Monaten so weit wäre, habe ich schon ein Angebot für einen Teilzeitjob erhalten. Wenn man da offen für neue Tätigkeiten ist, findet sich da immer was interessantes.
Ich kann Alfons sehr gut verstehen insbesondere seine Äußerung mit der Empfindung „Sozialstunden abzuleisten wie ein straffällig gewordener Jugendlicher“. Genau diese Empfindung hatte ich auch bereits. Von außen betrachtet sieht man nur die monetären Vorteile durch den ER. Wenn man mitten drin ist, dann findet man sich im Freiwilligendienst eventuell in einem schwierigen Umfeld wieder wegen Arbeitszeiten, Kollegen und Tätigkeit. Nicht zu vergessen die Unterkünfte während Seminare zu den Bildungstagen entsprechen tatsächlich dem Niveau einer Jugendherberge. Man kann sich natürlich alles schönreden, aber ich bin heilfroh dieses Thema Ende des Jahres abschließen zu können.
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Verfasst: 15. Aug 2025, 11:58
von Gertrud1927
Hallo.
Beim Gehaltsrechner oder selbst rechnen muss man halt auch unterscheiden zwischen Gehalt und Versorgungsbezüge.
Und bei Versorgung wird es dann doch etwas umfangreicher.
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Verfasst: 15. Aug 2025, 12:29
von mroe2016
@Riffruepel : Man muss natürlich auch die Steuerklasse beachten, mein Beispiel oben war ja mit A8 und verh. mit StKl III ! Du schriebest geschieden und A9 , dann ist es wohl StKl. I !? Das ist ein großer Unterschied. Und wie @Gertrud1927 richtigerweise schrieb hat man als Pensionär einen sog. "kleinen" Versorgungsfreibetrag , kann man auch zB im Postfachkalender nachlesen. Ich denke das wird schon alles so hinkommen. Mein Bsp oben war genau meine pers. Situation.
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Verfasst: 20. Aug 2025, 16:24
von User1337
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Verfasst: 20. Aug 2025, 19:24
von 611erMan
Nice. Thanks! Man beachte auch :
Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struk-
tur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolge-
unternehmen
Das Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermö-
gen und in den Postnachfolgeunternehmen vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378,
2426; 1994 I S. 2325), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 30. März
2021 (BGBl. I S. 402) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 4 Absatz 1 in der Angabe vor Nummer 1 wird die Angabe „2024“ durch die
Angabe „2026“ ersetzt.
[...delete some stuff ..]
Artikel 11
Inkrafttreten
Artikel 7 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gruß 611erMan
Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Verfasst: 21. Aug 2025, 09:35
von Derrick
Vielen Dank für die Infos.
auf der Bundestagssteite steht:
Initiative: Bundesregierung
Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 363/25)
Beratungsstand: Dem Bundesrat zugeleitet - Noch nicht beraten
Also wenn es keine Zustimmungsbedürftigkeit im Bundestag gibt, ist es damit dort schon durch? Also ohne Lesungen?
Und der Bundesrat muss dann nur noch sein OK geben?