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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 30. Jan 2013, 17:38
von Torquemada
Rechtlerin hat geschrieben:genaue Zahlen sind nicht bekannt - es dürften aber zwischen 800 und 900 Personen sein...
Warum fragst du denn, Torquemada?
Einfach so. Habe keine Ahnung von den Dimensionen.
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 30. Jan 2013, 18:12
von Rechtlerin
Also ich kann die genau Zahl nicht sagen, aber von diesen Dimensionen kann man schon ausgehen - eigentlich nicht viele Betroffene (im Vergleich zur Beschäftigungszahl der Telekom), aber diese Anzahl wird sich so schnell nicht ändern, da dort viele "Problemfälle" sind und diese nur durch die Dienstunfähigkeit von der Telekom "entsorgt" werden können.
Wenn dort mal ein regulärer Betriebsrat gewählt werden würde und nicht der Pseydo-BR vom SBR (der jeden erdenklichen Mist durchwinkt), dann würde auch mal eine echte Mitbestimmung stattfinden - die zwei Betriebsräte des SBR, die für die Beschäftigungslosen der PBM NL zuständigt sind, kümmern sich nicht um diese Personen und sind auch nicht
für Nachfragen zu erreichen.
Immer und immer wieder nur Ausreden und nach einer sinnlosen Zuweisung mit unsäglichen Aussagen (wir haben alles gemacht, jetzt regen sie sich nicht so auf, die VCS ist doch ein guter Arbeitgeber...usw. usw. usw.), und im Regelfall werden die Interesse des Dienstherrn vertreten - normalerweise ist ein BR doch für die Beschäftigen da - dachte ich bis heute jedenfalls.
Das BRM Knick Knatterton vom SBR Bonn, gibt dies auch grinsend öffentlich zu, aber dann kommt der Hinweis, wir handeln ja auch im fürsorgerechtlichen Sinne.
Prüfungen von Rechtsverstößen werden abgewiesen, Überwachungspflichten bei Rechtsverstößen werden nicht wahrgenommen - lt. eigener Aussage hat der BR keine Überwachungspflichten - dies bekommen fast alles Betroffenen zu hören.
Wie kann es denn sein, dass einerseits der Mitarbeiter im Personalmanagement eine sinnlose Zuweisung oder die wiederholte DU-Untersuchung anordnet, und der Kollege nebenan im Büro dann gerade BRM ist und die Entscheidungen durchwinkt.
Mich würde es auch nicht wundern, wenn der gleiche Mitarbeiter, der die Zuweisung oder DU-Untersuchung beauftragt, im Nachgang die Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit verhindert - diese System ist schon ein wenig perfide !
Verwunderlich ist, dass sich da noch keine AN-Vertretung herangetraut hat.
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 30. Jan 2013, 18:47
von Kater-Mikesch
Hallo,
ich weiß jetzt nicht ob das so recht hier in den Beitrag reingehört, aber es ist vermutlich wichtig, da gerade Andrea auch aus dem PBM NL kommt...
Ich werde die Situation der "fiktiven" Niederlassung von einem Rechtsanwalt in einem Rechtsberatungsgespräch überprüfen lassen. Wenn bei einer Klage eine erfolgsaussicht besteht und der Streitwert (somit auch Anwalts- und Gerichtskosten) im Rahmen bleibt, werde ich einen erneuten Anlauf bezüglich einer Wahl des Betriebsrates bei der PBM NL angehen - diesmal aber mit besserer Sorgfalt und Planung als bei den anderen Vorgehen...
Gerne kann ich hier mal berichten, wenn die Prüfung einer Klage abgeschlossen ist...
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 31. Jan 2013, 13:08
von Bundesfreiwild
Mach das. Ich bin gespannt.
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 31. Jan 2013, 14:16
von Rechtlerin
Das würde mich auch interessieren, denn die Telekom ist ja nach wie vor der Meinung, dass die PBM NL in Berlin kein Betrieb im Sinne des
BetrVG ist.
Begründet wird dies auch immer wieder mal mit dem ZuordnungsTV, bei dem sich verdi und die Telekom darauf geeinigt haben, dass die für
die PBM NL die Struktur eines Betriebes des BetrVG nicht vorliegt
Ein Schelm wer böses dabei denkt.
Ich habe mir im Betrieb mal diesen ZuordnungsTV angesehen - hier mal die Details:
§ 8a Besonderheiten für den Betrieb PBM-NL
(1) Aufgrund der besonderen Strukturen der PBM-NL liegen die Voraussetzungen zur Bildung eines Betriebsrates in diesem Betrieb nicht vor.
(2) Die Beteiligungsrechte bei Maßnahmen und Entscheidungen der Deutschen Telekom AG gemäß § 28 PostPersRG gegenüber den Mitarbeitern, denen die PBM-NL als Stamm-OrgE dient, nimmt der Betriebsrat des SBR wahr. Die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte durch den BR SBR erfolgt auch für Maßnahmen und Entscheidungen nach § 28 II PostPersRG, die durch den Vor-stand oder im Auftrag des Vorstands bei PBM NL getroffen werden.
(3) Zum Ausgleich des durch die Wahrnehmung dieser Rechte entstehenden Mehraufwandes wird dem Betriebsrat des SBR in ausreichendem Umfang Büropersonal zur Verfügung gestellt.
Also verdi und Telekom bestimmen, was ein Betrieb ist - nur merkwürdig, dass in der Anlage 1 dieses TV dann folgendes aufgeführt wird:
Hauptstandort: SBR, Bonn
Aussenstelle: Berlin (einschl. PBM-NL), , Bremen, Brandenburg, Bruchsal, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Freiburg, Hamburg, Han-nover, Koblenz, München, Münster,
Weiterhin frage ich mich auch, wie der Ausgleich für die Arbeiten für die Beschäftigungslosen (über 800 Personen) für den Mehraufwand denn an erforderlichem Büropersonal zur Vergügung gestellt wird - ich kenne nur nur einen Hampe.... zbw. -Frau, die für die Beschäftigungslosen zuständigt sind - aber auch für die "normale" BR-Arbeit des Betriebsrates des SBR.
Für 800 Beschäftigte müssten lt. BetrVG 10 Mitglieder bereitsgestellt werden - wenn da nicht was faul im Staate Dänemark bzw. bei der Telekom ist.
Aber die BR des SBR schafft das mit seinen zwei BRM, die sich ja sooooooooooooooooooooooooo fürsorglich um die Probleme der Beschäftigungslosen kümmern - dabei ist es eine Kunst sich um diese Belange zu kümmern, wenn man auf 100 Anfragen wegen Auskünften und persönlichen Gesprächen genau 100 mal eine Absage wegen fehlender Zeit bekommt.
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 31. Jan 2013, 14:57
von Kater-Mikesch
Hallo - es mag sein, dass der BR aus mehreren Mitgliedern besteht - aber hier ist nur die Anzahl der Mitarbeiter vom SBR berücksichtigt worden...
Den Link konnte ich nicht öffnen, da kein Zugang zum Intranet besteht...
Du kannst davon ausgehen, dass die BRM nur für die Anzahl der Mitarbeiter des SBR berücksichtigt wurden - und nicht für die 800 zusätzlichen Beschäftigungslosen.
Denn warum soll dann im § 8a des ZuweisungsTV der Hinweis auf die Mehrarbeit eingefügt worden sein...?
Lt. andere BR-Kollegen sagen diese, dass der AG nicht mehr Personal für die Mehrarbeit bereitstellt...wenn der AG das machen würde, dann würde er ja noch was Gutes für die Mitarbeiter machen...
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 1. Feb 2013, 09:56
von Bundesfreiwild
Übrigens... im Bundesgesetzblatt wurde gerade aktuell veröffentlicht, dass die Umorganisation von PST, SBR, Healt and Safety (also Personalabteilung, Soziales, Beamten und Recht, sowieso die Gesundheits- und Sicherheitsabteilung eine neue Zuordnung der Dienstherrenbefugnisse herbeigeführt hat. Man hat den Wasserkopf umgebildet, der sich jetzt "Civil Servant Services/Social Matters/Health & Safety"
(Die ersten Zuweisungen mit diesem Briefkopf sind schon rausgegangen, also nicht wundern.)
Zivildiener Service (womit der Anglizistakrobat wohl Beamte, bzw. Staatsdiener meint), Soziale Angelegenheiten und Sicherheit.
Also alles, was mit Beamtenrecht, Fürsorgepflicht, Sozialbetreuung, Sicherheit und Datenschutz zu tun hat.
Der in d) genannte Bereich "Projects & Operations-Support der Niederlassung Personal Betreuungsmanagement für Beamte"
ist der neue Luxusvermittlungsbereich für die überzähligen Beamten der GHS, die aber nur 1 Jahr lang existieren soll. Danach gehts in die normale Vermittlung von Vivento.
Die Leiter von PRO sind übrigens auch genau die selben Mensch, Herr S., der all die tollen Zuweisungen für die Viventos unterschreibt, unterstützt von Herrn H. aus dem Konzern-HR-Bereich, die all die "zielführenden" Zuweisungen und Gespräche für und mit den V-Transfermitarbeitern durchgeführt haben in den letzten Jahren.
Also nur eine Schonfrist für die GHS-Etage.
Auszug aus dem Bundesgesetzblatt:
Wahrnehmung der Befugnisse von Dienstbehörden und Dienstvorgesetzten
Nach § 3 Absatz 1 Satz 1 des Postpersonalrechtsgesetzes vom 14. September
1994 (BGBl. I S. 2325, 2353) ordnet das Bundesministerium der Finanzen
auf Vorschlag des Vorstands der Deutschen Telekom AG an:
1. Die Befugnisse einer Dienstbehörde unterhalb des Vorstands der Deutschen
Telekom AG werden wahrgenommen von
a) dem Betrieb Civil Servant Services/Social Matters/Health & Safety,
b) dem Betrieb Vivento,
c) dem Betrieb HR Business Services sowie
d) dem Bereich Projects & Operations-Support der Niederlassung Personal Betreuungsmanagement für Beamte.
2. Die Befugnisse eines Dienstvorgesetzten unterhalb des Vorstands der Deutschen
Telekom AG werden wahrgenommen von
a) der Leitung der Abteilung Civil Servant Services/Social Matters,
b) der Leitung des Betriebs Vivento,
c) der Leitung des Betriebs HR Business Services.
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 1. Feb 2013, 10:22
von Kater-Mikesch
Man beachte die Spitzfindigkeiten...
Es gibt keinen Betrieb der PBM sondern nur ein Bereich...ich frage mich aber, wie man einem Bereich, der kein Betrieb nach dem BetrVG ist, Befugnisse übertragen kann...also wird einer virtuellen Einheit die Befugnisse einer Dienstbehörde übertragen...
@ Bundesfreiwild:
Ich habe leider kein Zugang zum Intranet - gibt es eine Möglichkeit, dies mal Schwarz-auf-Weis zu bekommen ?
Steht das evtl. bereits im Bundesblatt - wenn ja, unter welcher Nr.?
Vielen Dank
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 1. Feb 2013, 11:33
von Rechtlerin
Guten Tag,
gibt es den Bereich der PBM NL Berlin denn noch eigentlich bzw. wer ist die Nachfolge-Org.Einheit?
Diese muss es ja noch geben, dass alle zu einer Tochter zugewiesenen Beamten über diese Einheit nach "verteilt" werden und diese ist ja auch noch Beamtenrechtlich für alle (Beschäftigte und Beschäftigungslose) zuständig - oder?
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 1. Feb 2013, 14:09
von Kugelblitz
@ Kater-Mikesch:
Bundesgesetzblatt 2013 Teil I Nr. 3 vom 28.1.13
unter folgendem Link:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?star ... eiger_BGBl
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 1. Feb 2013, 14:20
von Rechtlerin
merkwürdig ist immer noch, dass die PBM NL mal als Betrieb aufgeführt wurde und auf einmal nur noch eine virtuelle Einheit ist und lt. AG mit Schulterschluss von verdi kein Betrieb Vielen Dank,i. S. d. BetrVG ist - ja, man legt es sich gerade so hin, wie man es braucht...
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 1. Feb 2013, 14:39
von Schwapau
Dieses Konstruk ist ja bewusst von der Telekom gewählt worden - ich nenne das Gestaltungsmissbrauch.
Wie kann denn eine "virtuelle" Einheit eine Dienstherren-Funktion einnehmen - wurden wir denn von Geistern verwaltet.
Diesen Gestaltungsmissbrauch gilt es auseinader zu nehmen und endlich einen BR zu wählen - aber bitte ohne verdi oder dpvkom, die dann
mit Sicherheit aus den Löchern rauskommen und sie anbiedern.
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 2. Feb 2013, 13:46
von Bundesfreiwild
Bundesgesetzblatt:
http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bu ... art=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113002.pdf%27]&wc=1&skin=WC
Seite 82
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 2. Feb 2013, 15:39
von Kater-Mikesch
Hallo Bundesfreiwild,
deinen Link kann man nicht öffnen - was war das denn bzw. wo kann man das nachlesen...
Ich habe übrigens keinen Zugriff auf das Intranet...
Weiß eigentllich jemand, ob die Telekom einem Beschäftigungslosen einen Zugang zum Intranet in Wohnortnähe (nächste Niederlassung) anbieten muss???
Vielen Dank
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 2. Feb 2013, 17:02
von Bundesfreiwild
Es ist so geregelt, dass man das nächstliegende Jobcenter Vivento anlaufen kann, um dort ins Intranet zu gucken. Terminabsprache nötig.
Wer von der PBM zur Betreuung an Vivento übergeben wurde, müsste eigentlich wissen, wer ihm als "Berater" zugeteilt ist. Der müsste informieren.