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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 11. Apr 2013, 08:07
von Andrea5
Bundesfreiwild hat geschrieben:So... weiter gehts:

Erinnerung:
1. Zuweisung - einstweiliger Rechtsschutz und Aussetzung des Sofortvollzuges, aufschiebende Wirkung des Widerspruches, die Sache schien erstmal erledigt.
2. erneute Zuweisung 10 Tage später mit Sofortvollzug und per dienstlicher Weisung zum Dienstantritt zum 18.03.
Anwalt beantragt wieder Aufhebung des Sofortvollzuges/dienstliche Weisung - nur mit einem anderen Paragrafenansatz wg. der dienstlichen Weisung.

VG Koblenz ist wieder relativ schnell und fordert die T zur erneuten Stellungnahme auf, und zwar - soweit ich das erkennen kann - zum 02.04.
Telekom schickt umgehend ein Brieflein ans VG und bittet um Fristverlängerung bis zum 09.04. (das ist heute), weil sie sssssooooooooooooviel zu tun haben und es nicht früher schaffen - und außerdem wäre ich ja dienstunfähigk erkrankt, so hätte ich dadurch keinen Nachteil. Naja... Wenn DIE mir irgendwelchen Blödsinn ans Bein binden wollen, haben sie immer freie Kapazitäten, um das zu verwirklichen.

Auf jeden Fall, heute ist mal wieder Termin für die Telekom, sich geäußert zu haben. Ich erwarte also morgen oder übermorgen eine Nachricht von meinem Anwalt, ob und wie die T nun reagiert hat. Werde berichten, sobald was einschlägt und wie es dann weiter geht.
Hallo Bundesfreiwild,

wenn ich das so lese mit der dienstlichen Weisung, könnte die Telekom theoretisch jede Zuweisung, die aufschiebende Wirkung hat, so
umgehen. Könnt mir vorstellen, daß die T es versucht, so jede Zuweisung, die aufschiebende Wirkung hat, mit einer dienstlichen Weisung
zu umwandern.

Wünsche dir auch viel Kraft, diesen Blödsinn durchzustehen

Gruß
Andrea

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 9. Mai 2013, 15:22
von Bundesfreiwild
Am Mittwoch hatte ich die Einladung zum BEM-Gespräch im Briefkasten. Werde erstmal mit bissi mit den Absendern telefonieren.... wann, wie, wo, mit wem...
Klar ist, die haben vom direkten Chefchen bis zum Chef DTTG die Stellungnahme der VFrauSchwB in Händen, in der klipp und klar steht, dass ich den Job, vor allem wegen der Reisetätigkeit im Bundesgebiet, gar nicht machen kann. Mal sehen, wie es weitergeht.

Der VG-Richter hat sich übrigens immer noch nicht bewegt, den einstweiligen Rechtsschutz auszusprechen.

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 9. Mai 2013, 22:13
von Kater-Mikesch
Wenn du ein BEM machen willst (musst du ja nicht), dann mache dies auf jeden Fall ohne den Vorgesetzten - ich würde nur den Arbeitgeberbeauftragten nach § 98 SGB (wg. Schwerbehinderung) von der AG-Seite dabei lassen - das muss reichen...

Dann dir vertraute Personen aus dem BR, SBV, ggf. Betriebsarzt - als Fallmanager ggf. eine versierte Fachkraft (schlag eine Person deiner Wahl vor oder ggf. vom BAD - obwohl die eher AG-lastig sind...).
Das Erstgespräch an einem Ort deiner Wahl und dann so viele Folgegespräch vereinbaren, bis das eine Lösung gefunden wurde - scharr um dich vertraute oder vertrauensvolle Leute.
Denn an eine Lösung aus dem BEM-Verfahren MUSS sich der AG halten - vielleicht kommt bei dir ja ggf. ein Wechsel in den gehobenen Dienst in Frage, wenn eine Suche im mittleren Dienst (nach Aussage der Telekom) ohne Erfolg war...

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 10. Mai 2013, 09:22
von Bundesfreiwild
Ich habe ja überhaupt noch keinen Vorgesetzten - eigentlich steht der ja nur auf dem Papier. Wir hatten mal kurz telefonischen/eMail Kontakt, das war alles.
Auf dem BEM-Einladungsschreiben waren als einzuladendes Personenangebot anzukreuzen:

Betriebsrat (Kenne ich keinen beim aufnehmenden Betrieb, außerdem sind die ja im Mitbestimmungsverfahren zur Zuweisung nicht mal ihrer eigenen VFrauSchwb-Argumentation voll gefolgt und haben sich nur nicht geäußert zur Zuweisung, statt sie abzulehnen. Ich werde mir doch keinen ver.di-Abnicker in ein BEM-Gespräch holen, der mir aller Wahrscheinlichkeit auch noch in den Rücken fallen wird.)

HR-Buiseness-Partner statt Vorgesetztem oder zusätzlich
(Kenne ich auch nur den Namen, wieso sollte ich den einladen.)

Integrationsmanager (Kenne ich ebenfalls nicht. Wenn der, ebenso wie bei Vivento, der Chef vom Ganzen ist und in dieser Angelegenheit keinen Widerstand leisten wird, warum sollte ich den einladen)

SChwBVFrau (Ja, die werde ich natürlich einladen; die war eh die einzige Person, die genügend Charakter hatte, den Machenschaften von Vivento/ver.di eine anständige Stellungnahme entgegen zu setzen.)

Da ich logischerweise auch ansonsten KEINE einzige Person aus dem Betrieb kenne, die ich vertrauensvoll mitnehmen könnte, werde ich drauf bestehen, dass eben ein Betriebsrat und die VFrauSchwb aus dem alten Betrieb dazu geladen werden, die meine Situation kennen.
Wir werden sehen, ob das funktioniert.

Da eigentlich von vornherein klar war, dass ich die tägliche Fahrt nach Bonn nicht schaffe UND der Job auch noch SO angelegt ist, dass ich dauernd mit dem Chefchen bundesweite Dienstreisen unternehmen müsste (was natürlich grad gar nicht möglich ist), ist diese Zuweisung und auch das BEM-Gespräch eigentlich eine Totgeburt.

Was soll dabei heraus kommen? Wenn man mir einen ANDEREN Arbeitsplatz/Tätigkeit innerhalb des Zuweisungsbetriebes beschaffen würde, würde folgende Rechtslage eintreten:
Eine Zuweisung ist ja eine reine Zuweisung/Übertragung von Tätigkeiten (leider in Auslegung der T damit verbunden auch die örtliche Veränderng des Dienstortes).
Ändert sich die Tätigkeit, muss die Zuweisung beendet werden, weil der Inhalt der Zuweisung nicht mehr stimmt. Der aufnehmende Betrieb darf die Inhalte nicht verändern. Das darf nur der Betrieb, der den Beamten abgibt und ihm die Tätigkeit des anderen Betriebes in sein Rücksäckchen steckt.
Würde man sich in einen BEM-Gespräch auf eine andere Tätigkeit im Zuweisungsbetrieb einigen, müsste die Zuweisung der ursprünglichen Tätigkeit zunächst beendet werden. Und eine neue Zuweisung mit der neuen Tätigkeit erfolgen (wieder mit erneuter Anhörung, Mitbestimmungsverfahren, etc.).

Da bin ich ja mal gespannt, wie DIESE Kuh vom Eis kommen wird.
Könnte auch sein, dass der Verwaltungsgerichtsrichter zwischenzeitlich auch mal in die Puschen kommt und das BEM-Gespräch bis auf Weiteres überflüssig wird.

Kater.. der Vorschlag mit dem gehobenen Dienst war doch bestimmt ironisch gemeint?
Natürlich weisen die mich nicht mal auf einen amtsangemessenen Posten zu (der hier ist auch nur T3 statt T4/T5), geschweige auf einen im gehobenen. Wäre auch egal, weil diese Posten natürlich NIEMALS hier vor Ort wären, sondern immer nur nächstens in Bonn. Woran es ja prinzipiell scheitert.
Die machen ja NUR solche Zuweisungen, die man eben GENAU NICHT machen KANN, DAMIT es zu Verwaltungsgerichtsverfahren kommt.
Nicht vergessen... man hatte mal von GL_Seite verlauten lassen, dass man restlos alle Fälle, die man bislang nicht in Zuweisungen bringen konnte, auf dem Verwaltungsgerichtweg klären lassen WILL. Und das zieht man eben dieses Jahr durch.

Mein Anwalt hat schon verlauten lassen, dass Vivento in diesem Jahr damit schon mehrfach auf die Schnauze gefallen ist. Hoffen wir mal, dass das bei mir auch so geschehen wird.

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 10. Mai 2013, 10:36
von Kater-Mikesch
je weniger Personen beteiligt sind, deste effektiver ist das Ergebnis...
Nochmals:
Ein Ergebnis aus dem BEM muss der AG übernehmen - beteilige Leute deines Vertrauens und einen Integrationsbeauftragten/-beauftragten...
Das kann meiner Meinung nach auch eine Person deines Vertrauens sein - wenn du doch im BR bist/warst, stehen dir alle Türen auf...nutze sie wenn möglich.

Wenn du aber kein BEM machen willst, kannst du es ja auch ablehnen...

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 13. Mai 2013, 10:18
von Bundesfreiwild
Am Mittwoch soll ich zu einem Kennenlerngespräch in Bonn antreten. Ich fragte Herrn Chefchen ob er die Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung gelesen hätte, die sich sehr ausführlich über die Unmöglichkeit ausgelassen hat, dass ich genau diesen Job bei DTTG überhaupt ausführen könnte. Er bestätigte mir auf meine Frage, ob der Job tatsächlich mit ausgeprägter Reisetätigkeit im Rahmen der Sekretariatsarbeit für den Teamleiter verbunden sei. Dies wurde mir bestätigt. Woraufhin ich ihn fragte, ob er die Stellungnahme seiner Schwerbehindertenvertrauensfrau kenne, die ganz eindeutig darauf hingewiesen hat, dass dies in meinem Falle überhaupt nicht möglich sei.
Sehr nachdrücklich verlangte ich auch, dass MIR diese Stellungnahme nun endlich zugeleitet würde.

Seit Wochen versuche ich über den Betriebsrat DTTG, über HBS, über die Vfrau SchwB DTTG und zuletzt über HR-Buisiness-Partnerin, an diese Stellungnahme heran zu kommen, um sie dem Verwaltungsgericht vorlegen zu können. Diese Stellungnahme wirft nämlich einen umfangreichen Blick darauf, dass die Telekom hier eine Tätigkeit überträgt, die ich aus gesundheitlichen Gründen gar nicht ausführen kann (u. a. die mit der Tätigkeit verbundene bundesweite Reisetätigkeit), von der täglichen Fahrt nach Bonn mal ganz abgesehen.

Herr Chefchen sagte zunächst, er wisse nichts über den Inhalt dieser Stellungnahme und sie liege ihm auch nicht vor. Der versuchte, mich anzulügen, indem er behauptete, er wisse überhaupt nicht, dass ich eine Schwerbehinderte sei.
Nun weiss ich aber aus den Gesprächen mit beiden Schwerbehinderten-Vertrauensfrauen DTTG und Vivento, dass diese Stellungnahme sowohl Herrn Chefchen, als auch der HR-Buisiness-Partnerin, dem DTTG-Geschäftsführer H. zugemailt wurde. Dies bedeutete ich Herrn Chefchen sehr nachdrücklich.

Herr Chefchen liess nun im Gespräch durchblicken, dass die DTTG seitens Vivento/Rechtsbereich in meiner Sache bedeutet wurde, mir diese Unterlage unter keinen Umständen auszuhändigen, solange das laufende Rechtsverfahren anhängig ist.
Am Freitag hat mich Frau HR-BPartnerin dann noch per e-Mail informiert, dass man eine Anfrage an den Rechtsbereich gestellt habe, OB man mir die Unterlage zukommen lassen DÜRFE.

Nach §83 BVG habe ich ein Recht auf alle Unterlagen, die über mich im Betrieb vorhanden sind. Natürlich sind die Stellungnahmen der Vertrauensfrauen Schwb BEIDE nicht in meiner Personalakte gelandet, sondern nur die einseitige Argumentation von Vivento. Dies habe ich bei HBS nachdrücklich gefordert und auch umgehende Zusendung einer Kopie gefordert.

Ich begegne also im Betrieb DTTG, in dem noch nicht mal angekommen bin, jetzt schon Lug und Trug und erfahre eine Behinderung meiner Rechte – auf Weisung „von oben“. Man will hier wohl mit Macht verhindern, dass dem Gericht eine fundamental wichtige Unterlage vorgelegt werden kann, die die Ermessensfehlerhaftigkeit der Zuweisung ganz deutlich darstellen würde.

Nun kommt dazu, dass ich nach längerer Krankheit in dem Betrieb DTTG, in dem ich niemanden kenne, aus o. g. Gründen auch keinem vertrauen kann, am Mittwoch morgen um 8 Uhr nach dem 4-Augen-Gespräch mit Herrn Chefchen, an einer „Führungsriegerunde“ teilnehmen soll, die bis 16:30 Uhr dauern wird. Ich gehe davon aus, dass ich als „kleine Sekretärin“ und blutige Anfängerin in diesem Betrieb, absolut keine Kompetenz habe, einem Führungsriegentreffen auch nur annähernd sachlich folgen zu können.

Normalerweise lernt man am ersten Tag erst mal den Chef kennen, vielleicht noch den Teamleiter, unter dem man direkt unterstellt wird und beschäftigt sich am ersten Tag mit all den Dingen, die für eine Arbeitsaufnahme angestossen werden müssen. Mein e-Mail-Account ist noch nicht aktiviert worden, die Hilfsmittel wegen meiner Schwerbehinderung müssten bestellt werden, den nächsten Kollegen sollte man vorgestellt werden. Man sieht sich im Haus um, kümmert sich um die Bestellung von PC- und Hauszutritts-Berechtigungs-karten. Die Teilnahme an einem ganztägigen Führungsriegengespräch am ersten Tag ist ganz unüblich. Ich befürchte hier die Inszenierung einer Intrige.

Nach längerer Krankheit soll ich am ersten Tag in Bonn zudem sofort Mehrarbeit machen, die ich als Schwerbehinderte nicht machen kann – und auch nicht muss. Ich befürchte, dass man mir hier eine dienstliche Weisung ausprechen wird, dass ich bei diesem Gespräch anwesend sein MUSS – und wenn ich früher gehe, mir ein dienstliches Vergehen untergejubelt werden soll. Ich befürchte, dass hier eine Situation geschaffen werden SOLL, die mich in disziplinarische Komplikationen bringen wird.

Aufgrund der längeren Erkrankung hat man zudem ein BEM-Gespräch anberaumt, mit Personen, die ich weder kenne, denen ich nach dem oben beschriebenen Verhaltensweisen auch nicht im Geringsten vertrauen kann. Die Basis des BEM-Gespräches wäre ja nun unbedingt die Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung (die mir aber nicht ausgehändigt wird UND ANGEBLICH der DTTG nicht vorliegt). Da auch der Betriebsrat die Unterlage nicht freigibt – auch auf meine Anfrage mehrmals nicht reagiert hat – sehe ich die Gefahr, dass man hier ein BEM-Gespräch inszenieren wird, dass eigentlich nur dazu dienen soll, die Formalitäten zu erfüllen, um mich schnellstmöglich in die dauernde Dienstunfähigkeit zu transportieren.

Da ich am Donnerstag ein Vorstellungsgespräch beim Hauptzollamt in Koblenz habe, muss ich spätestens am 16.05. den Dienst antreten, weil man mir sonst – es gibt Präzedenzfälle – ein Disziplinarverfahren anhängen würde, weil ich während Krankheit zu einem Vorstellungsgespräch gegangen sein werde. Diese Chance würde die Telekom mit Freuden nutzen wollen.

In Sachen der Stellungnahme der SchwBVertretung DTTG habe ich einen ultimativen Termin bis Montag 13.05.13, 12 Uhr an Frau HR-BPartnerin gerichtet. Wenn der abgelaufen ist, werde ich anwaltlich gegen die rechtswidrige Zurückhaltung dieses unglaublich wichtigen Beweismittels vorgehen.

Ich hoffe, dass das VG KO noch diese Woche mit dem einstweiligen Rechtsschutz kommt. Ich warte auf den stündlichen Anruf meines Anwaltes.
Je nach dem erübrigt sich so einiges und wer dann das BEM-Gespräch führen wird???
Egal wie, nur mit den Personen meines Vertrauens, das sind ALLEINE Prot-in-Menschen! Alle anderen lassen sich ja anscheinend so von oben beeinflussen, dass man mit allem rechnen muss.

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 13. Mai 2013, 11:39
von Kater-Mikesch
Hallo Bundesfreiwild,

wenn du dich nicht wohlfühlst, dann geh doch zum Arzt...es ist ja vermutlich nur bis zur Entscheidung für den Eilantrag...

In Bezug auf das BEM kann ich dir folgendes sagen:
Ich würde keinen Vorgesetzten mit ins Boot nehmen, das bring sowieso nicht - schreib der Telekom zurück, dass du als Vertreter des AG den Beauftragten des Arbeitgebers nach
§ 98 SGB IX bei deinem BEM dabei haben möchtest...dies ist der Vertreter für alle Schwerbehinderten-Angelegenheiten des AG
Es dürfte ausreichen, wenn dieser Beauftragte dabei er, denn dieser kann im Namen des AG für und gegen die Telekom rechtsverbindlich entscheiden...

Dann such dir einen Betriebsrat deines Vertrauens heraus - wenn du in deinem Bereich ein BRM hast (ggf. sogar von proT-in), dann nehm diesen...

Dann noch einen von der Schwerb.-Vertretung

Zusätzlich würde ich auf jeden Fall den BAD-Arzt mit ins Boot nehmen, ich glaube dein Gutachten war ja eindeutig in der Beziehung.

Dann noch einen Fall-Manager, der spezialisiert ist, auf BEM-Verfahren.
Es gibt beim BAD solche Ansprechpartner - aber da bin ich mir nicht sicher, ob diese auch Neutral sind. Ansonsten frag bei dem zuständigen Ansprechpartner nach, ob ein externer Fallmanager beauftragt werden kann...
Dann kannst du dir hier auch eine Person deines Vertrauens heraussuchen...

Du hast neben dem Erstgespräch das Recht auf so viele Folgegespräche wie du es für sinnvoll hälst - da gibt es keine Beschränkungen. An einen Beschluss des BEM-Teams, das du selber zusammenstellt, muss sich der AG halten...

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 13. Mai 2013, 14:00
von Bundesfreiwild
Der SchwB-Vertreter der Telekom ist ein Mensch, den ich vom eigenen Betriebsrat her kenne (ver.di-Aufstieg im Konzern, Sch*** schwimmt eben immer nach oben).
DER wäre der letzte, den ich dabei haben wollte.

Nö. Ich erkundige mich bei meinen ProT-in-lern. Da haben wir ja selbst Betriebsräte, die BEM-Gespräche zu Hauf begleitet haben und die Kontaktpersonen kennen, die man einladen kann, ohne Gefahr zu laufen, sich eine Laus in den Pelz zu setzen. Wird schon.

Ich habe vor ner halben Stunde auch den Beschluss des VG KO erhalten. Die sind in ALLEN Punkten meiner Arguemntation gefolgt und haben z.B. der Idee der T, doch die Fahrzeit mit einer Pause zu unterbrechen... "nicht folgen können". Auch allen anderen Argumenten sind sie mit den passenden Kommentaren gefolgt.
Ich muss also jetzt erstmal nicht in Bonn antreten. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruches wurde hergestellt.

Die T hat nun 2 Wochen Zeit, Beschwerde einzulegen. Bin ich gespannt, ob sie das tun werden, nachdem alle Argumente vom Gericht schon verworfen wurden.
Könnte ich mir aber vorstellen, dass sie das tun werden. Naja.. ist ja nicht meine Kohle, die da sinnfrei verbraten wird.

Die Tage sehen wir weiter, ob ich ein BEM-Gespräch überhaupt mit jemandem führen muss, den ich überhaupt noch nie gesehen habe und der noch niemals als mein Chef (außer auf dem Papier) mit mir zu tun hatte, vor allem in Betracht der Tatsache, dass ich in dem Betrieb ja zunächst überhaupt nicht angekommen bin oder ankommen werde.
Werde ich noch klären.

Ich habe den Beschluss an unser ProT-in-Management weitergeschickt, zum Einstellen in die Gerichtsdatenbank. Könnt ihr dann hoffentlich in den nächsten Tagen ausführlich nachlesen.

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 13. Mai 2013, 15:42
von Torquemada
Bundesfreiwild hat geschrieben: Ich habe vor ner halben Stunde auch den Beschluss des VG KO erhalten. Die sind in ALLEN Punkten meiner Arguemntation gefolgt und haben z.B. der Idee der T, doch die Fahrzeit mit einer Pause zu unterbrechen... "nicht folgen können". Auch allen anderen Argumenten sind sie mit den passenden Kommentaren gefolgt.
Ich muss also jetzt erstmal nicht in Bonn antreten. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruches wurde hergestellt.

Die T hat nun 2 Wochen Zeit, Beschwerde einzulegen. Bin ich gespannt, ob sie das tun werden, nachdem alle Argumente vom Gericht schon verworfen wurden.
Könnte ich mir aber vorstellen, dass sie das tun werden. Naja.. ist ja nicht meine Kohle, die da sinnfrei verbraten wird.

Glückwunsch. Das war von Anfang an klar. Warum die Richter so lange gebraucht haben, ist weniger klar. Da wird doch die Telekom im Hintergrund nicht verzweifelt alles versucht haben....???
In deinem Fall hat die Telekom eindeutig einen Rechtsbruch begangen. Der Verantwortliche wird sich im Zweifel auf einen "Flüchtigkeitsfehler" herausreden.

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 13. Mai 2013, 18:05
von Kater-Mikesch
Du brauchst dem BEM nicht zustimmen...

Wenn Du dir die Einladung zum BEM durchliest, wirst du erkennen, dass du auch ablehnen kannst - wenn du ein schlechtes Gefühl hast, lehne das BEM einfach ab...

Wenn dein Urteil in der Datenbank ist, dann gib bitte mal dein Az. bekannt...würde mich sehr interessieren...hier gibt es einige Beschäftigte, die das Gleiche bzw. ähnliches erlebt haben...

@ Torquemada
Was meinst du denn genau mit Rechtsbruch?

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 14. Mai 2013, 09:49
von Bundesfreiwild
Rechtsbruch ist in meinen Augen hier tatsächlich gegeben. Deshalb läuft ja auch die Dienstaufsichtsbeschwerde weiter.

Denn Vivento/Herr X. hat auf mehrmaligen Hinweis udn gegen alle ihm vorliegenden Unterlagen WISSENTLICH und gegen jede Vorschrift (Beamtenrecht, Fürsorgepflicht, Zuweisungsleitfaden) ermessensfehlerhaft gehandelt.
Ihm lagen ja die Stellungnahmen der SchwBVertrauensfrauen vor, meine Anhörung, die 4 fachärztlichen Atteste, mehrere BAD-Gutachten und das amtsärztliche Gutachten. Sich darüber einfach hinwegzusetzen, hat mit "wir haben da was übersehen" aber auch NICHTS mehr zu tun.

Ich werde dem BMF (das meine Beschwerde/Rechtslage seit einigen Wochen prüft), den Beschluss als Steigbügel zusenden. Mal sehen, was so alles noch draus wird.

Den Betriebsrat habe ich gestern informiert, bin gespannt, wie der reagieren wird. Aufschiebende Wirkung heisst ja wohl, dass der Verwaltungsakt erstmal keine Wirkung hat, ich also wieder im Betrieb Vivento sein müsste, bis alles entschieden ist. Meine Ansicht. Werde berichten, wie Vivento/Rechtsabteilung das sehen wird.

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 15. Mai 2013, 12:19
von bahnbiajotta
Erstmal Glückwunsch zu deinem Sieg!!!

Da hat die T ja mehr wie eins auf die Nase bekommen.

Das waren ganz deutliche worte zum Thema Fahrweg und Interpretation der T dazu.

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 16. Mai 2013, 09:20
von Kater-Mikesch
Hallo Bundesfreiwild,

von mir auch herzlichen Glückwunsch...
Habe bei mir auch einen ähnlichen Fall vorliegen, bei dem die Telekom auf eine Aufnahme der Zuweisung mittels Zweitwohnung besteht.
Obwohl neben den behandelnden Arzt, ein ausführliches Gutachten einer Klinik vorliegt und sogar der Amtsarzt eine Zuweisung mit Zweitwohnung ausschließt. Der Amtsarzt argumentiert auch noch, dass die Behandlung bei dem aktuellen Arzt beibehalten bleiben muss und dass ein zukünftiger Einsatz in Wohnortnähe durchgeführt werden soll.

Gesundheitlich ist der Betroffene auch nicht in der Lage einen Zweitwohnsitz aufzumehmen. Weiterhin ist eine Trennung von der Familie mit zwei Kinder (8 und 11 Jahre) lt. Gutachten nicht möglich. Eine Betreuung der Kinder ist dann auch nicht mehr möglich...

Aber lt. Telekom kann ja auf Familie und andere Eltern bei der Betreuung der Kinder zurückgegriffen werden...
Eine Zuweisung mit einer Fahrtzeit von über zwei Stunden mit PKW und öffentl. V-Mittel von 3,5 Stunden ist ja das Problem des Betroffenen - er kann sich ja eine Zweitwohnung nehmen...

Die Telekom beruft sich dabei auf ein Gutachten des BAD, der mit einem Satz schreibt:
Wenn die ärztliche Betreuung weiterhin am neuen Standort gewährleistet ist, kann eine Zuweisung mittels Zweitwohnung durchgeführt werden. Der Facharzt hat aber in seinem Gutachten geschrieben, dass eine ärztliche Betreuung unbedingt beibehalten bleiben muss, ansonsten ist die Gesundung höchst gefährdet.

Die Telekom sagt aber dann, dass der aktuelle Arzt ja auch noch erreicht werden kann (also am Wohnort), aber dann kommt wieder die Fahrtzeitbeschränkung von 45 Min. hinzu.
Trotz Schwerbehinderung alles keine Argument...

Natürlich hat die Telekom an vielen Standorten (Koblenz, Stuttgart usw.) nach freien Arbeitsplätzen gesucht - natürlich hat die Telekom aber keinen anderen Arbeitsplatz als diesen bei der VCS gefunden...
Dabei muss die Telekom nachweisen (nicht angeben), dass bei begründeten Zweifeln des Betroffenen, eine Einsatz in Wohnortnähe nicht möglich ist - also darzulegen und beweisen...

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 21. Mai 2013, 13:11
von Bundesfreiwild
Protin-Anwalt nehmen und ab vors Verwaltungsgericht. Bei Schwerbehinderten gibts anscheinend gute Chancen, dass die VGerichte der T an die Stirn tippen.

Wie gehts jetzt weiter nach dem einstweiligen Rechtsschutz und der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches, der ja noch im Raum steht:
Ich bin zunächst mal wieder im Betrieb Vivento angekommen (bis das Rechtsverfahren endgültig beendet ist).
Beendet werden kann durch Zurückziehung der Zuweisung durch die T und entsprechendem Widerspruchsbescheid.

Oder die T besteht weiterhin auf der Zuweisung und hat folgende Möglichkeiten:
Beschwerde gegen den VG-Beschluss/einstweiliger Rechtsschutz beim OVG Koblenz. Dazu nötig: NEUE schwerwiegende Gründe, damit der Beschwerdeantrag überhaupt vom OVG angenommen wird. Da aber das VG KO schon die gesundheitlichen Gründe als SO SCHWERWIEGEND betrachtet, dass ALLE ANDEREN schon angebrachten Rechtsgründe gar nicht mehr betrachtet werden müssen, gehe ich davon aus, dass die Beschwerde scheitern würde. Der Beschwerdeverfahrenversuch würde aber wieder paar Wochen dauern, auch wenn das Gericht die Beschwerde nicht annimmt.

Dann steht noch der Widerspruch im Raum, der noch von der T beschieden werden muss. Die übliche 3-Monatsfrist läuft nächste Woche ab. Dann müsste die T sich mal mit einem Widerspruchsbescheid melden. Entweder Zurückziehung der Zuweisung oder sie ziehen sie trotzdem durch. Dann wäre ich wieder dran und müsste sofort Klage dagegen erheben. Erfahrungsgemäss dauert der Klageweg 6-12 Monate bis zu einem Beschluss. Vielleicht wäre das VG KO auch schneller, da sie ja den Beschluss vom einstweiligen praktisch für den Beschluss eines Klageverfahrens hernehmen können.

Egal wie - ich bin erstmal wieder in Vivento und ich bin zur nächsten BR-Sitzung eingeladen.

Hier stellt sich aber schon die nächste Rechtsfrage:
Der Beschluss gilt rückwirkend zum 28.01.13, also zum Tag der Zuweisungsverfügung. Damit ist diese Zuweisung zunächst mal überhaupt nicht durchgeführt worden (bis auf dem Rechtsweg etwas anderes entschieden würde - und das kann ja dauern).

Mein Rechtsempfinden, das meines Anwaltes auch besagt aber, dass ich numehr im Zustand des 28.01. bin. Demzufolge müsste jetzt abrollen, was ab dem 28.01. weiter passiert ist, nämlich der Rücktritt eines ordentlichen BR von meiner Liste, und mein Nachrücken zum 01.03. als ORDENTLICHES BR-Mitglied.
Das wird vom BR momentan wohl "gesprüft". Derweil fungiere ich erstmal als Ersatzmitglied. Immerhin... das Mandat ist wieder bei mir.

Was könnte sich die T noch einfallen lassen? Man könnte die Zuweisung nach Bonn fallen lassen. Aber - was hindert Vivento daran, mir eine neue zuzustellen, dann in einem Betrieb mit Standort Koblenz? Dann wäre eine Klage nach §103 Betriebsverfassungsgesetzt (also eine Kündigungsschutzklage) angesagt. Zwar kann ein Beamter nicht arbeitsrechtlich gekündigt werden. Aber - ein Raussetzen aus dem Betrieb, in dem man ein BR-Mandat hat, kommt natürlich einer Entfernung per Kündigung aus diesem Betrieb gleich. Und das Mandat/der Betriebsrat muss natürlich davor geschützt werden, dass der Arbeitgeber ihm unliebsame Betriebsräte einfach aus dem Betrieb werfen kann. Gab schon beim Kollegen eine solche Klage, die vor Arbeits- und Landesarbeitsgericht zu Gunsten des Mandatsträgers ausgegangen ist.

Nun bin ich wieder in der Warteschleife, allerdings mit einem durchaus niedrigerem Blutdruck :mrgreen:

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 24. Mai 2013, 09:59
von Bundesfreiwild
Und die rechtlichen Nebel klären sich weiter auf:
Gestern bekam ich noch die Meldung, dass Vivento-Rechtsmensch-seitig die Auffassung von Prot-in bestätigt wurde, dass ich nicht nur wieder "im Betrieb" bin und bis zum Ende des Rechtsverfahrens erstmal Ersatzmitglied BR bin... Nein! Man muss tatsächlich auf den 28.01. zurückrollen, mich demzufolge rückwirkend zum 01.03. in den Stand des ordentliches BR(Voll-)Mitgliedes einsetzen. Huuurrrraaaaahh!!

Das allerbeste an der Sache war: Meine herzallerliebstgeliebte BR-Vorsitzende G. W. musste mich wieder im BR begrüssen. Und DAS an dem Tag, in dem sie uns mitteilte, dass sie das Unternehmen verlässt. Ihren superbefriedigt-begeisterten Äußerungen und Körpersprache nach, muss das Angebot der Telekom für ihren Abgang wohl exorbitant supergut gewesen sein.

(Meiner Rechnung nach hat die Dame dieses Jahr 55. Geburtstag und geht mit allen Möglichkeiten bedacht, die der Konzern einer ihm ergebenen Mitarbeiterin hinterherwerfen kann).

Ich hoffe inständig, dass sie für alles, was sie den Vivento-vermittelten Kollegen untergejubelt hat, im Leben auch noch DIE Rechnung aufgemacht bekommt, die sie sich DAmit verdient hat.

Ganz viele Kollegen werden ihr zum Abschied sagen: Wir wünschen dir alles für die Zukunft, was du dir immer für uns gewünscht hast.

Und da ich ab heute nachmittag in Urlaub gebucht bin, werde ich auch mal einige Zeit lang die Finger von allen Tastatur-Akten lassen, die iiiiirgendwie mit Telekomzeug auch nur annähernd zu tun haben. Ihr könnt euch denken, dass ich mich erstmal von dem Stress der letzten Monate etwas erholen muss, um dann mit neuer Energie in den Job des ordentlichen Betriebsrates wieder einzusteigen. Ich werde auch keine e-Mails lesen, die mit T-Kram im weitesten Sinne zu tun haben. Eine absolute T-Nullrunde im Urlaub.
Naja... wenns Wetter einfach zu bescheiden sein sollte, werde ich wohl mal reinschauen. Aber auch nur dann *lach*.
Also dann bis demnächst.