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Re: Versorgung bei Dienstunfähigkeit

Verfasst: 14. Jan 2012, 09:10
von schäferhund
Hallo Andi12,

so wie sich dies anhört, dürftest Du im mittleren Dienst beheimatet sein (vermutlich A 8 oder A9). Der von Dir genannte Betrag wäre dann ohne Kindergeld.


Gruß
Schäferhund

Re: Versorgung bei Dienstunfähigkeit

Verfasst: 14. Jan 2012, 09:38
von kuddel
Hallo

Müßte doch auf der Versorgungsberechnung stehen??

Wenn nicht dann kommt das Kindergeld noch drauf plus Familienzuschlag z.b. 1 Kind (99,90€ in NRW) wobei der Familienzuschlag nicht Prozentual gekürzt wird.
Kinderbezogener Anteil des Familienzuschlags (§ 50 Abs. 1 BeamtVG)
Zum Ruhegehalt tritt der Kinderanteil des Familienzuschlags von der Stufe 2 an aufwärts, wenn die Voraussetzungen zum Bezug des Kindergeldes nach dem EStG bzw. nach dem BKGG erfüllt sind (vgl. hierzu Merkblatt Kindergeld).


Siehe §50 Beamtenversorgungsgesetz Stand: 31.08.2006
http://www.lbv.nrw.de/versorgungsberech ... eamtVG.php

Hier können sie sehr leicht ihr Ruhegehalt ausrechnen!!!

http://www.beamtenversorgung.nrw.de/work-frame.htm

http://www.lbv.nrw.de/merkblaetter_vord ... b_vers.pdf

Re: Versorgung bei Dienstunfähigkeit

Verfasst: 16. Jan 2012, 21:28
von arme Sau
Andi12 hat geschrieben:Hm.. jetzt hätte ich mal eine Frage : Bin jetzt 46, feiere in diesem Jahr 30 Jahre Postzugehörigkeit..vor 4 Jahren habe ich mir das mal ausrechnen lassen, es kam ein Betrag von etwas über1600 Euro Brutto raus. Was ich gerne wissen würde : Ist das jetzt mit oder ohne Kindergeld ?

Mfg
Andi12

Wenn es neue Fragen gibt sollten neue Themen aufgemacht werden ! arme sau

Re: Versorgung bei Dienstunfähigkeit

Verfasst: 17. Jan 2012, 12:10
von Bundesfreiwild
Na, das wird ja wohl dabei stehen.
Wenn nicht, ist es auch nicht mitberechnet worden.

Das Kindergeld kommt doch aus einer völlig anderen Kasse, fällt auch weg, wenn kein Anspruch mehr besteht.
Ist also nicht wirklich relevant für die Pensionsberechnung.
Das kommt sozusagen noch "obendrauf" und macht sich dann steuerlich bemerkbar.

Und - eigentlich kann man seine langfristige Altersversorgung auch nur OHNE Kindergeldbezug betrachten, denn das hat ja mal ein Ende.

Ja okay, aktuell ist es wichtig, und da lohnt es sich auch, das Pensions-Einkommen mit Kindergeld zu betrachten und vor allem die Steuer mal mit und ohne auszurechnen.

Zur Not einfach nochmal ne neue Berechnung anstoßen, evtl. beantragen, das mal mit und mal ohne Kindergeld zu berechnen - falls die das können.

Re: Versorgung bei Dienstunfähigkeit

Verfasst: 17. Jan 2012, 14:17
von Leasingbeamter
http://www.nettolohn.de/index.php

...super Einkommensrechner :wink:

Gruß der
Leasingbeamte

Re: Versorgung bei Dienstunfähigkeit

Verfasst: 17. Jan 2012, 15:15
von Gerda Schwäbel
Leasingbeamter hat geschrieben:...super Einkommensrechner :wink:
Gruß der
Leasingbeamte
Sorry, aber da habe ich das Bedürfnis zu widersprechen: Das Ding ist ganz o. k., wenn man eine ungefähre Größenordnung für den Steuerabzug möchte. Als Hilfsmittel für die genaue Steuerberechnung von aktiven Beamten oder Beamten im Ruhestand scheint es mir dagegen ziemlich ungeeignet zu sein!

- Das Programm kennt die "Besondere Lohnsteuertabelle" für Beamte nicht.
- Es besteht keine Möglichkeit, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Versorgungsempfänger von 1.000,- € auf 102,- € (jährlich) zu kürzen.
- Es kennt den Versorgungsfreibetrag (mit seinen 35 verschiedenen Variationen) nicht.
- Es kennt den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag (mit seinen 35 verschiedenen Variationen) nicht.

Das "Ergebnis" ähnelt deshalb eher einer "ungefähren Schätzung". Das ist kein Wunder, denn Beamte und insbesondere Versorgungsempfänger gehören gar nicht zur Zielgruppe. Diese Webseite erweckt bei mir den Verdacht, dass sie in erster Linie dazu beitragen möchte, dass Riesterverträge möglichst bei gleichzeitiger Entgeltumwandlung verkauft werden.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Re: Versorgung bei Dienstunfähigkeit

Verfasst: 17. Jan 2012, 17:25
von kuddel
http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... __nnn=true

https://www.abgabenrechner.de/bl2012/index.jsp

auch für Beamte im Ruhestand mit Versorgungsbezüge, den die haben auch einen Versorgungsfreibetrag:!!!!


Gruss