Versorgung bei Dienstunfähigkeit
Moderator: Moderatoren
Versorgung bei Dienstunfähigkeit
1.)Liege ich da wohl richtig, daß nach 14 Jahren plus Ausbildung einem nur die Mindestversorgung zusteht, wenn man DU ist? Also 1355 Euro.
2.) Und man darf 400 Euro dazuverdienen, plus kompliziert errechenbare Aufstockung, richtig?
2.) Und man darf 400 Euro dazuverdienen, plus kompliziert errechenbare Aufstockung, richtig?
- Bundesfreiwild
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Re: Versorgung bei Dienstunfähigkeit
Bemühe doch mal bitte die Suchfunktion hier im Forum zum Thema Dienstunfähigkeit und Ruhegehalt.
Kurze Info: Man kommt erst über die Mindestpension heraus, wenn man mehr als 25 Dienstjahre geleistet hat.
In deinem Falle wäre das also die Mindestpension (deiner Laufbahn).
Genaue Auskunft über die zu erwartende Pension bekommt man über seine Personalstelle, indem man einen Antrag stellt, diese zu einem Termin ausrechnen zu lassen.
Mit dieser formlosen Antragstellung darum bitten, dass man dir auch die Hinzuverdienstspanne ausrechent, die läuft nämlich nicht automatisch mit der Pensionsberechnung.
Und - ja - die 10,8 werden auch bei DDU mit Schwerbehinderung abgezogen. Allerdings werden bei DDU die Jahre bis 60 eben auch zu 2/3 angerechnet, was am Ende (mit der unterschiedlichen Steuerprogression), auch schon fast wieder gegen Null läuft (auch gegenüber der 55-er-Pension bei der T).
Kurze Info: Man kommt erst über die Mindestpension heraus, wenn man mehr als 25 Dienstjahre geleistet hat.
In deinem Falle wäre das also die Mindestpension (deiner Laufbahn).
Genaue Auskunft über die zu erwartende Pension bekommt man über seine Personalstelle, indem man einen Antrag stellt, diese zu einem Termin ausrechnen zu lassen.
Mit dieser formlosen Antragstellung darum bitten, dass man dir auch die Hinzuverdienstspanne ausrechent, die läuft nämlich nicht automatisch mit der Pensionsberechnung.
Und - ja - die 10,8 werden auch bei DDU mit Schwerbehinderung abgezogen. Allerdings werden bei DDU die Jahre bis 60 eben auch zu 2/3 angerechnet, was am Ende (mit der unterschiedlichen Steuerprogression), auch schon fast wieder gegen Null läuft (auch gegenüber der 55-er-Pension bei der T).
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Re: Versorgung bei Dienstunfähigkeit
Ganz grob kann man sagen,das du den Betrag der Versorgungsbezüge nochmal hinzuverdienen darfst
(brutto),alles was drüber geht,wird dir von den Versorgungsbezügen einbehalten.
Mein Tipp: selbst, machen und das ganze steuerlich schön runterrechnen.
Auf das hinzuverdiente Bruttogehalt,brauchst du keine Krankenversicherungs/Rentenversicherungs-beiträge bezahlen,
so daß man ganz geringe Abzüge hat. (Der Arbeitgeber muß jedoch diese Abgaben leisten)
(brutto),alles was drüber geht,wird dir von den Versorgungsbezügen einbehalten.
Mein Tipp: selbst, machen und das ganze steuerlich schön runterrechnen.
Auf das hinzuverdiente Bruttogehalt,brauchst du keine Krankenversicherungs/Rentenversicherungs-beiträge bezahlen,
so daß man ganz geringe Abzüge hat. (Der Arbeitgeber muß jedoch diese Abgaben leisten)
- Bundesfreiwild
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Re: Versorgung bei Dienstunfähigkeit
Ich habe mir meine Hinzuverdienstgrenze ausrechnen lassen.
Bei A8 mit 1636 Euro Brutto Pensionsanspruch habe ich eine Hinzuverdienstgrenze von 1007 Euro/Monat, die Anrechnungsfrei dazu verdient werden darf.
Muss sich aber jeder individuell ausrechnen lassen.
Bei A8 mit 1636 Euro Brutto Pensionsanspruch habe ich eine Hinzuverdienstgrenze von 1007 Euro/Monat, die Anrechnungsfrei dazu verdient werden darf.
Muss sich aber jeder individuell ausrechnen lassen.
Re: Versorgung bei Dienstunfähigkeit
Sie sind also Dienstunfähig und nicht Arbeitsunfähig.








- Bundesfreiwild
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Re: Versorgung bei Dienstunfähigkeit
SO ist es definitv. Vor allem dann, wenns um massiven Beamtenabbau geht.
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Re: Versorgung bei Dienstunfähigkeit
Solltest du eine Zusatzversicherung haben,schau mal nach,die unterscheiden ziemlich genau zwischen dienstunfähig und arbeitsunfähig.
In den meisten Fällen kann man sich dann auf einen mehrjährigen Rechtsstreit gefasst machen
In den meisten Fällen kann man sich dann auf einen mehrjährigen Rechtsstreit gefasst machen
Re: Versorgung bei Dienstunfähigkeit
Nach 14 Jahren plus Ausbildung also ca 17 Jahre und dann 1636 Euro, nie im lebenBundesfreiwild hat geschrieben:Ich habe mir meine Hinzuverdienstgrenze ausrechnen lassen.
Bei A8 mit 1636 Euro Brutto Pensionsanspruch habe ich eine Hinzuverdienstgrenze von 1007 Euro/Monat, die Anrechnungsfrei dazu verdient werden darf.
Muss sich aber jeder individuell ausrechnen lassen.
Maßgeblicher Ruhegehaltssatz nach neuem Recht: 47,28%
Der Höchstruhegehaltssatz nach dem zur Zeit geltenden Recht wird nicht erreicht. Vergleichsberechnungen werden aber nicht durchgeführt, da kein ununterbrochenes Beamtenverhältnis seit dem Stichtag 31.12.1991 vorliegt.
Da Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen, werden Ihre Versorgungsbezüge (Brutto-Betrag) gemindert.
Diese Minderung errechnet sich bei Dienstunfähigkeit 2012 mit einem Faktor von 3,6 für jedes Jahr, das zwischen dem tatsächlichen Eintritt in den Ruhestand und dem Ende des Monats, in dem Sie das 63. Lebensjahr vollenden, liegt. (höchstens 10,80%)
Das ergibt hier eine Kürzung von 10,80%.
Re: Versorgung bei Dienstunfähigkeit
Was ich gerade nicht verstehe, werden die 10,8% dann vom maßgeblichen Ruhegehaltssatz abgezogen? Bei mir wären es lt. NRW-Rechner 52,65 % und weniger der 10,8% würde ich dann bei knapp 42 % liegen, also unter MIndestversorgung 50 %....kuddel hat geschrieben:Da Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen, werden Ihre Versorgungsbezüge (Brutto-Betrag) gemindert.
Diese Minderung errechnet sich bei Dienstunfähigkeit 2012 mit einem Faktor von 3,6 für jedes Jahr, das zwischen dem tatsächlichen Eintritt in den Ruhestand und dem Ende des Monats, in dem Sie das 63. Lebensjahr vollenden, liegt. (höchstens 10,80%)
Das ergibt hier eine Kürzung von 10,80%.
Sehe ich das richtig oder falsch?
M. f. G.
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Re: Versorgung bei Dienstunfähigkeit
@Gerda
Gerda, die 10,80 % werden nicht vom Ruhegehaltssatz (hier : 52,65%) sondern von der errechneten Pensionshöhe in Euro abgezogen.
Beispiel:
errechnete Pensionshöhe : 1.700,00 € (entspricht 52,65%) 10.80 % von 1.700,00 = 183,60 € (Abschlag). Pension daher 1.516,40 €
Gruß
Schäferhund
Gerda, die 10,80 % werden nicht vom Ruhegehaltssatz (hier : 52,65%) sondern von der errechneten Pensionshöhe in Euro abgezogen.
Beispiel:
errechnete Pensionshöhe : 1.700,00 € (entspricht 52,65%) 10.80 % von 1.700,00 = 183,60 € (Abschlag). Pension daher 1.516,40 €
Gruß
Schäferhund
Re: Versorgung bei Dienstunfähigkeit
@Schäferhund,
danke für die zügige Antwort.
Gruss Gerda
danke für die zügige Antwort.
Gruss Gerda
- Bundesfreiwild
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Re: Versorgung bei Dienstunfähigkeit
Natürlich war meine Beispielrechnung MEINE Beispielrechnung mit mittlerweile fast 35 Dienstjahren.
Dass es mit 17 Jahren nur maximal die Mindestpension werden kann, ist ja wohl klar.
Meines Wissens können von der Mindestpension die 10,8 % dann aber auch nicht abgezogen werden - denn sonst wäre ja der Mindestpensionssatz unterschritten.
Egal wie, eine einigermaßen sichere Aussage über die Ruhestandbezüge bekommt man über den Versorgungsservice, der einem das auch auf Antrag ausrechnet.
Dass es mit 17 Jahren nur maximal die Mindestpension werden kann, ist ja wohl klar.
Meines Wissens können von der Mindestpension die 10,8 % dann aber auch nicht abgezogen werden - denn sonst wäre ja der Mindestpensionssatz unterschritten.
Egal wie, eine einigermaßen sichere Aussage über die Ruhestandbezüge bekommt man über den Versorgungsservice, der einem das auch auf Antrag ausrechnet.
Re: Versorgung bei Dienstunfähigkeit
Beamtenversorgungsgesetz § 14
http://www.lbv.nrw.de/versorgungsberech ... eamtVG.php
http://www.lbv.nrw.de/beztab/besoldung_ ... 010112.pdf
Steht alles drin was man braucht!!
2078,29 - 35%
1350 € Mindesversorgung für 17 Jahre Arbeiten, wenn ,man davon keine Familie ernähren muss gutes Geld.
Hat so mach ein Rentner nach 45 Jahren Buckeln auf dem Bau nicht.
Sind gerade mal ca. 300€ weniger wie die Kollegin (1636€) die 35 Jahre gearbeitet hat
Und zum Hinzuverdienst möchte ich nur sagen ist ja alles schön und gut aber wir werden alle nicht jünger, und solange man Gesund bleibt ist das ja auch kein Problem aber wehe wenn nicht ??!!!
Dann können das fehlen von nur 400€ schon weh tun!!
http://www.lbv.nrw.de/versorgungsberech ... eamtVG.php
http://www.lbv.nrw.de/beztab/besoldung_ ... 010112.pdf
Steht alles drin was man braucht!!
2078,29 - 35%
1350 € Mindesversorgung für 17 Jahre Arbeiten, wenn ,man davon keine Familie ernähren muss gutes Geld.
Hat so mach ein Rentner nach 45 Jahren Buckeln auf dem Bau nicht.
Sind gerade mal ca. 300€ weniger wie die Kollegin (1636€) die 35 Jahre gearbeitet hat



Und zum Hinzuverdienst möchte ich nur sagen ist ja alles schön und gut aber wir werden alle nicht jünger, und solange man Gesund bleibt ist das ja auch kein Problem aber wehe wenn nicht ??!!!
Dann können das fehlen von nur 400€ schon weh tun!!
Re: Versorgung bei Dienstunfähigkeit
Hm.. jetzt hätte ich mal eine Frage : Bin jetzt 46, feiere in diesem Jahr 30 Jahre Postzugehörigkeit..vor 4 Jahren habe ich mir das mal ausrechnen lassen, es kam ein Betrag von etwas über1600 Euro Brutto raus. Was ich gerne wissen würde : Ist das jetzt mit oder ohne Kindergeld ?
Mfg
Andi12
Mfg
Andi12