Verfasst: 21. Jan 2011, 12:18
Wiedereingliederung:
Der behandelnde Arzt stellt eine Art besondere Krankschreibung aus, das Wiedereingliederungsattest. Das kann unterschiedlich aussehen. Bei einigen auf einem formlosen Papier, bei anderen auf einem besonderen gelben Krankschreibungsformular.
Auf jeden Fall muss der Arzt in diesem Attest feststellen, wie die Wiedereingliederung ablaufen soll:
Zeitraum, tägliche Arbeitszeit (kann bei 1 Std anfangen und enthält oft einen Steigerungsplan über den Zeitraum), auch Einschränkungen hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit bei Schichtdienst, maximaler Anfahrtszeit zum Arbeitsort, Aussstattung des Arbeitsplatzes, etc. Also eine komplette Beschreibung, wie die Gewöhnung und Eingliederung an den normalen Arbeitsprozeß nach längerer Erkrankung ablaufen soll.
Du bist während dieser Zeit regulär krank geschrieben. Das bedeutet, dass man seinen Arbeitsplatz auch verlassen kann, wenn es einem zu viel wird. Falls man sich morgens zu schlecht fühlt, meldet man einfach, dass man nicht kommt. Krank geschrieben ist man ja sowieso.
Manchmal ist der Zeitplan zu straff, dann sollte man mit dem Arzt den Eingliederungsplan besprechen und evtl. nochmal zurück rudern, falls man 4 oder 6 Std pro Tag gesundheitlich noch nicht packt. Während der Eingliederung ist es der Arzt der, der bestimmt, nicht der Arbeitgeber.
Ganz klar, der Arbeitgeber macht eine Eingliederungsphase auch nicht ewig mit. Irgendwann muss man auch mal zu Potte kommen und das normale Arbeitsleben aufnehmen. Wenn eine oder mehrere Eingliederungen nicht funktioniert haben, wird der Arbeitgeber zur Dienstunfähigkeitsuntersuchung schreiten, vor allem, wenn keine wirklich konkreten gesundheitlichen Probleme sichtbar sind, die sich befristet mit irgend einer Maßnahme lösen lassen könnten.
Wie schon gesagt: Ist es ein Problem, wo du dir sagst, das lässt sich durch Veränderungen am Arbeitsplatz lösen (Ausstattung, Luftbefeuchter, Teppichboden rausreißen, behindertengerechte Ausstattung oder Zutritte, ein komplett anderes Aufgabengebiet, welche konkreten Anforderungen auch immer, dann lohnt sich ein Präventionsgespräch.
Sind es eher psychologisch gelagerte Probleme wie Burn-Out, Angstzustände - wie auch immer - gibts viele - dann wird es schwierig.
Und - immer jemanden mitnehmen, der auch mal einschreitet, wenn ein Gespräch eskalieren sollte.
UND: Normalerweise führt auch der Vorgesetzte dieses Gespräch zumindest mit. Falls man nun ausgerechnet mit dem Chef ein Problem hat, kann man zum Gespräch auch einfordern, dass jemand anderes der Arbeitgeberseite das Gespräch führt.
Wissen die wenigsten.
Bei der T versucht man dann, Wiedereingliederungen oft ortsfern und nicht am alten Arbeitsplatz, sondern gleich an einem neuen, durchzuführen - bei denen, die gerade beschäftigunslos in Vivento sind.
Hier kann das Veto des Arztes verhindern, dass Wegezeiten aufkommen, die in einer Krankschreibung/Rehaphase überhaupt nicht aufkommen dürfen. Immer schön alles mit dem Arzt besprechen.
Meine Erfahrung aus den letzten 4 Jahren, in den ich die Folgen von Präventionsgesprächen am Rande mitbekommen habe:
Wer am Präventionsgespräch überhaupt nicht teilnimmt, bekommt umgehend die DDU aufs Auge gedrückt, unter anderen auch mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass das Präventionsgespräch abgelehnt wurde.
Also ich rate: Auf Terminverschiebung bis nach dem anstehenden Arzttermin bestehen und sich mitteilen lassen, wer von Arbeitgeberseite am Gespräch teilnehmen wird. Evtl. um eine andere Besetzung bitte. Dann MIT einer Person des Vertrauens dabei, teilnehmen.
Der behandelnde Arzt stellt eine Art besondere Krankschreibung aus, das Wiedereingliederungsattest. Das kann unterschiedlich aussehen. Bei einigen auf einem formlosen Papier, bei anderen auf einem besonderen gelben Krankschreibungsformular.
Auf jeden Fall muss der Arzt in diesem Attest feststellen, wie die Wiedereingliederung ablaufen soll:
Zeitraum, tägliche Arbeitszeit (kann bei 1 Std anfangen und enthält oft einen Steigerungsplan über den Zeitraum), auch Einschränkungen hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit bei Schichtdienst, maximaler Anfahrtszeit zum Arbeitsort, Aussstattung des Arbeitsplatzes, etc. Also eine komplette Beschreibung, wie die Gewöhnung und Eingliederung an den normalen Arbeitsprozeß nach längerer Erkrankung ablaufen soll.
Du bist während dieser Zeit regulär krank geschrieben. Das bedeutet, dass man seinen Arbeitsplatz auch verlassen kann, wenn es einem zu viel wird. Falls man sich morgens zu schlecht fühlt, meldet man einfach, dass man nicht kommt. Krank geschrieben ist man ja sowieso.
Manchmal ist der Zeitplan zu straff, dann sollte man mit dem Arzt den Eingliederungsplan besprechen und evtl. nochmal zurück rudern, falls man 4 oder 6 Std pro Tag gesundheitlich noch nicht packt. Während der Eingliederung ist es der Arzt der, der bestimmt, nicht der Arbeitgeber.
Ganz klar, der Arbeitgeber macht eine Eingliederungsphase auch nicht ewig mit. Irgendwann muss man auch mal zu Potte kommen und das normale Arbeitsleben aufnehmen. Wenn eine oder mehrere Eingliederungen nicht funktioniert haben, wird der Arbeitgeber zur Dienstunfähigkeitsuntersuchung schreiten, vor allem, wenn keine wirklich konkreten gesundheitlichen Probleme sichtbar sind, die sich befristet mit irgend einer Maßnahme lösen lassen könnten.
Wie schon gesagt: Ist es ein Problem, wo du dir sagst, das lässt sich durch Veränderungen am Arbeitsplatz lösen (Ausstattung, Luftbefeuchter, Teppichboden rausreißen, behindertengerechte Ausstattung oder Zutritte, ein komplett anderes Aufgabengebiet, welche konkreten Anforderungen auch immer, dann lohnt sich ein Präventionsgespräch.
Sind es eher psychologisch gelagerte Probleme wie Burn-Out, Angstzustände - wie auch immer - gibts viele - dann wird es schwierig.
Und - immer jemanden mitnehmen, der auch mal einschreitet, wenn ein Gespräch eskalieren sollte.
UND: Normalerweise führt auch der Vorgesetzte dieses Gespräch zumindest mit. Falls man nun ausgerechnet mit dem Chef ein Problem hat, kann man zum Gespräch auch einfordern, dass jemand anderes der Arbeitgeberseite das Gespräch führt.
Wissen die wenigsten.
Bei der T versucht man dann, Wiedereingliederungen oft ortsfern und nicht am alten Arbeitsplatz, sondern gleich an einem neuen, durchzuführen - bei denen, die gerade beschäftigunslos in Vivento sind.
Hier kann das Veto des Arztes verhindern, dass Wegezeiten aufkommen, die in einer Krankschreibung/Rehaphase überhaupt nicht aufkommen dürfen. Immer schön alles mit dem Arzt besprechen.
Meine Erfahrung aus den letzten 4 Jahren, in den ich die Folgen von Präventionsgesprächen am Rande mitbekommen habe:
Wer am Präventionsgespräch überhaupt nicht teilnimmt, bekommt umgehend die DDU aufs Auge gedrückt, unter anderen auch mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass das Präventionsgespräch abgelehnt wurde.
Also ich rate: Auf Terminverschiebung bis nach dem anstehenden Arzttermin bestehen und sich mitteilen lassen, wer von Arbeitgeberseite am Gespräch teilnehmen wird. Evtl. um eine andere Besetzung bitte. Dann MIT einer Person des Vertrauens dabei, teilnehmen.