Re: Mindest-Unfallausgleich bei Zurruhesetzung?
Verfasst: 25. Mär 2025, 09:02
Meine Frage bezieht sich allgemein wie oben beschriebe darauf, ob das Versorgungsamt den GdS übernehmen muss oder nicht und es gab kein GdB vorher (1:1). Möchte einfach Eure Erfahrungen hören. Die Versorgungsämter sind völlig überlastet und man bekommt unterschiedliche Aussagen und Informationen, wenn man überhaupt zeitnah etwas erfährt.
Und ja es gab Fälle, wo der GdB geringer ausfiel als der GdS, dann würde ich z.B. vor dem Sozialgericht klagen.
Die unterschiede sind mir klar:“ GdS und GdB werden nach gleichen Grundsätzen bemessen. Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass der GdS nur auf die Schädigungsfolgen (also kausal) und der GdB auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache (also final) bezogen ist. Beide Begriffe haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben zum Inhalt. GdS und GdB sind ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens“.
Gruß
Und ja es gab Fälle, wo der GdB geringer ausfiel als der GdS, dann würde ich z.B. vor dem Sozialgericht klagen.
Die unterschiede sind mir klar:“ GdS und GdB werden nach gleichen Grundsätzen bemessen. Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass der GdS nur auf die Schädigungsfolgen (also kausal) und der GdB auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache (also final) bezogen ist. Beide Begriffe haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben zum Inhalt. GdS und GdB sind ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens“.
Gruß