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Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Verfasst: 1. Sep 2017, 20:46
von Ruheständler
DaveR hat wohl vorgesorgt:

Beitrag von DaveR » 22.11.2015 16:48

Ich bin schon seid 1997 in der DDU und bin in den vielen Jahren kein einziges Mal mehr zum Postarzt vorgeladen worden.

Sollten die auf die Idee kommen mich vorzuladen so freue ich mich schon auf die Reisekostenabrechnung, ich lebe seid einiger Zeit offiziell in Thailand.


na dann weiterhin alles Gute im Ausland :mrgreen:
Gruß vom Ruheständler

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Verfasst: 1. Sep 2017, 21:33
von Baumschubser
"Der Beamte...", nicht der Pensionär. Selbst für ersteren ist das teilweise schon eingeschränkt nur noch gültig. Da einige Bundesländer EU-Bürger anstellen, darf man im grenznahen Gebiet selbstverständlich auch im Ausland wohnen. Als Pensionär darf man seinen Wohnsitz dann so oder so wählen, wo man will. Ich würde dennoch eine Meldeadresse in D immer empfehlen. Dürfte viele Behördengänge massiv vereinfachen.

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Verfasst: 25. Sep 2017, 14:56
von verdi-man
hat sich erledigt

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Verfasst: 27. Dez 2017, 15:52
von jokerjake
Wurde 2012 zwangspensioniert und mir wurde auf Nachfrage mitgeteilt, das die Pension nur bei Erstwohnsitznahme innerhalb der EU-Staaten überwiesen werden würde. Wird der Erstwohnsitz hingegen in Drittstaaten verlegt, erfolgt keine Pensionsüberweisung.

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Verfasst: 27. Dez 2017, 18:54
von Torquemada
jokerjake hat geschrieben: 27. Dez 2017, 15:52 .... mir wurde auf Nachfrage mitgeteilt, das die Pension nur bei Erstwohnsitznahme innerhalb der EU-Staaten überwiesen werden würde. Wird der Erstwohnsitz hingegen in Drittstaaten verlegt, erfolgt keine Pensionsüberweisung.
Lass dir das schriftlich von denen geben...Wirst aber keine Antwort bekommen, weil die Aussage schlicht und einfach nicht stimmt.

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Verfasst: 27. Dez 2017, 19:00
von Baumschubser
Sehe ich auch so, deine Pension steht dir zu und darf gar nicht einbehalten werden. Rente wird ja auch weltweit überwiesen. Dir wird man lediglich die Gebühren für die Überweisung abziehen, aber das wars auch schon.

Kann man eigentlich sein Konto hier behalten auch wenn man keinen Wohnsitz mehr hat? Denn das wäre ja im Zweifel der günstigste Weg. Die DKB z.B. zahlt weltweit kostenlos Geld aus (lediglich ca. 1,50$ an Fremdgebühr fallen an) und beim Bezahlen werden alle Gebühren nachträglich erstattet.

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Verfasst: 27. Dez 2017, 21:28
von Bananen-Willi
Der Dienstherr kann bei Auslandswohnsitz anordnen, dass ein im Inland ansässiger Empfangsbevollmächtigter durch den Pensionär bestimmt wird, dies kann beispielsweise auch eine Bank sein, Baumschubsers Frage ist also quasi hier schon die Antwort. Sollte die Überweisung direkt in das Ausland getätigt werden, fällt die von Torquemada geschilderte Zusatzgebühr an, außerdem trägst du das alleinige Risiko, wenn die Zahlung dort nicht ankommt. Der Dienstherr ist nur für eine korrekte Überweisung zuständig.

Das wichtigste ist jedoch, dass du dich um deinen steuerlichen Status kümmerst, also wo du Steuern bezahlen willst (Stichwort zur Suche: Doppelbesteuerung) Beachte, dass es manche Länder gibt, mit denen Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen hat, d.h. du zahlst zuerst in Deutschland deine Einkommenssteuer, dann wird das Netto ins Ausland überwiesen, und dort wirds nochmal versteuert, die Schweiz war hierfür immer ein sehr populäres Beispiel.

Der Dienstherr wird ferner von dir im Regelfall eine jährliche "Lebensbescheinigung" verlangen sowie eine Erklärung von dir, dass du im Falle einer Reaktivierung wieder deinen Wohnsitz in Deutschland nehmen wirst.

Mein Wissensstand hierzu ist schon etwas angestaubt, ich hoffe das Obige entspricht auch heute noch weitestgehendst der aktuellen Rechtslage :)

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Verfasst: 27. Dez 2017, 22:07
von Baumschubser
Das einfachste wirds wohl immer sein, wenn man einen Wohnsitz hier behält, z.B. bei den Kindern und auch sein deutsches Konto weiter hier hat. Erleichtert nicht nur die Zahlung der Pension, sondern auch Beihilfe, Krankenkasse und alle sonstigen Versicherungen.

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Verfasst: 28. Dez 2017, 00:22
von Torquemada
Baumschubser hat geschrieben: 27. Dez 2017, 22:07 Das einfachste wirds wohl immer sein, wenn man einen Wohnsitz hier behält, z.B. bei den Kindern und auch sein deutsches Konto weiter hier hat. Erleichtert nicht nur die Zahlung der Pension, sondern auch Beihilfe, Krankenkasse und alle sonstigen Versicherungen.
Richtig. Und wenn dann noch alle die Klappe halten, weil der Lebensmittelpunkt nicht dort ist, läuft alles. Legal ist das einwohnermelderechtlich nämlich leider nicht.

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Verfasst: 28. Dez 2017, 00:43
von Baumschubser
Nicht nur das. Auch steuerrechtlich ist das nicht sauber, wenn man seinen PKW mit im Ausland hat. Gilt ja umgekehrt genau so. Aber wer will schon nachweisen, dass man den ganzen Winter mitm Wohnmobil in Spanien steht oder ein Mobilhome in Cornwall sein Eigen nennt.

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Verfasst: 29. Dez 2017, 00:52
von Bananen-Willi
Diese Art der Argumentation finde ich sehr gefährlich, könnte ich irgendwie mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Es wäre doch nichts anderes, wenn hier ein Kollege fragt, was er gegen Mobbing machen könne und man rät ihm, dem Mobber doch einfach Drogen in die Büroschublade zu legen und dann dem Dienstherrn einen "anonymen Tip" zu geben. Funktioniert, ist aber halt illegal, daran ändert auch die schwere Beweisbarkeit nichts.

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Verfasst: 29. Dez 2017, 01:23
von Baumschubser
Sieh es doch mal so, es wird ja weder der Dienstherr noch der deutsche Staat in irgendeiner Weise beschissen. Und das jeweilige zeitweilige Urlaubsland profitiert, indem du deine Pension monatelang dort ausgibst. Steuern zahlst du letztlich in beiden Ländern mehr als genug. Da haben alle was davon und das kann man eigentlich sehr gut mit seinem Gewissen vereinbaren.

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Verfasst: 29. Dez 2017, 10:23
von Bananen-Willi
Das Risiko ist aber hierfür meiner Meinung nach zu groß, insbesondere, weil du Dritte mit reinziehst, beispielsweise den Sohn oder Tochter, bei denen du dann vorgeblich zur Untermiete wohnst. Du verstößt gegen Melderechtliche Vorschriften, wenn du erwischt wirst, kann das ein Bußgeld bis zu 1000 Euro nach sich ziehen. Jedoch ist seit dem seit 2015 gültigen neuen Meldegesetz die Vermieterbescheinigung Voraussetzung für eine Neuanmeldung. Eine falsche "Gefälligkeitsbescheinigung" führt aber für den Vermieter zu einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro, s. § 54 BMG.

Diesem Risiko würde ich meine Familie definitiv nicht aussetzen.

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Verfasst: 29. Dez 2017, 12:26
von Posttussi
Was ist denn z.B.wenn ich ganzjährig in einem Wohnwagen wohne,vielleicht weil ich die hohen Mieten nicht zahlen will/kann?
wo bin ich denn da gemeldet?
man braucht doch eine Meldebescheinigung...

Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?

Verfasst: 29. Dez 2017, 14:43
von Baumschubser
@willi

Wieso muss da eine Vermieterbescheinigung da sein? Und wer redet von Untervermietung??? Ich muss doch im Haus meiner Kinder nicht zwangsläufig MIeter sein. Genau so, wie erwachsene Kinder auch bei mir gemeldet sind, obwohl sie sich dauerhaft woanders aufhalten. Auch da gibt es selbstverständlich keine Mietbescheinigung oder sowas.

@posttussi

Im Inland ist das kein Thema. Es gibt Campingplätze, die zum Dauerwohnen zugelasen sind, dort hast du dann auch eine feste Adresse. Andersrum würdest du "ohne festen Wohnsitz" sein.