Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?
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Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?
Hallo Kollegen, ein frohes neues Jahr an alle.
Weiß jemand, ob und um wieviel Prozent die DDU-Pension (Mindestpension)
gekürzt wird, wenn man seinen Wohnsitz dauerhaft im EU-Ausland hat?
Danke für Antwort im Voraus.
Weiß jemand, ob und um wieviel Prozent die DDU-Pension (Mindestpension)
gekürzt wird, wenn man seinen Wohnsitz dauerhaft im EU-Ausland hat?
Danke für Antwort im Voraus.
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Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?
Wie kommst du darauf, dass da etwas gekürzt wird?
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Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?
ich kam darauf, weil mir eine Ex-Kollegin sagte, daß ihr damals die Pension gekürzt worden wäre, als sie vor 20 Jahren in Spanien wohnte. Die Begründung dafür war wohl, daß dort die Lebenshaltungskosten billiger seien als in Deutschland. Sie weiß leider nicht mehr, wie hoch diese Kürzung ausfiel. Sie war in normaler Pension, keine DDU.
Vielleicht wird ja die DDU-Pension nicht gekürzt, sondern nur die Alterspension???
Vielleicht wird ja die DDU-Pension nicht gekürzt, sondern nur die Alterspension???
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Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?
Die Zeiten in denen bei Auslandsaufenthalt die Pension gekürzt wurde sind schon lange vorbei.
Ich wohne seid über 2 Jahren in Thailand, meine Pension wird direkt auf mein Konto in Thailand überwiesen und es wird nichts gekürzt.
Ich wohne seid über 2 Jahren in Thailand, meine Pension wird direkt auf mein Konto in Thailand überwiesen und es wird nichts gekürzt.
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Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?
Aif dem Stand bin ich auch.DaveR hat geschrieben:Die Zeiten in denen bei Auslandsaufenthalt die Pension gekürzt wurde sind schon lange vorbei.
Ich wohne seid über 2 Jahren in Thailand, meine Pension wird direkt auf mein Konto in Thailand überwiesen und es wird nichts gekürzt.
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Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?
ich bedanke mich recht herzlich bei euch für die Antwort!!!
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Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?
Ich wanderte auch aus, nicht mehr auszuhalten in Deutschland.
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Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?
Ja. Das ist ja tragisch mit diesem Land. Aber meine Frau hat leider nur Angebote in Kanada und Australien. Ich möchte im Ruhestand aber lieber antike Stätten besuchen und von dort aufs Meer schauen.Roadster hat geschrieben:Ich wanderte auch aus, nicht mehr auszuhalten in Deutschland.
Alternativ bliebe Madeira, das ich sehr gut kenne. Ich möchte immer aufs Meer schauen, aber nur von oberhalb. Nicht so wie diese armen Tröpfe in Norddeutschland.
Im Februar besuche ich einen befreundeten Arzt in Ägypten. Aber das ist kein guter Auswanderungsort....zu heiss im Sommer.
Oder Irland bzw. Großbritannien?
Ruhestand bei bester Gesundheit ist wirklich ein Segen Gottes. Das erste Mal im Leben bin ich wirklich frei und muss mich weder bei Eltern, Lehrern oder Bossen bei der Arbeitstelle abmelden und rechtfertigen.
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Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?
Nicht so wie diese armen Tröpfe in Norddeutschland.
Was sollen diese beleidigenden Worte?
Wer ein armer Tropf ist, der wird nicht nur bemitleidet, sondern auch immer ein wenig von oben herab betrachtet, bedeutet die Wendung doch „einfältig, geistig beschränkt sein“.
So etwas sollte man sich ersparen!
Wer da meint. es sei in Deutschland nicht mehr auszuhalten, der war noch nicht für lange Zeit im Ausland. Das große Wundern kommt dort nämlich über kurz oder lang. Bei allen Fehlern, die Deutschland haben mag, wer woanders Besseres erwartet, liegt meistens falsch.
Was sollen diese beleidigenden Worte?
Wer ein armer Tropf ist, der wird nicht nur bemitleidet, sondern auch immer ein wenig von oben herab betrachtet, bedeutet die Wendung doch „einfältig, geistig beschränkt sein“.
So etwas sollte man sich ersparen!
Wer da meint. es sei in Deutschland nicht mehr auszuhalten, der war noch nicht für lange Zeit im Ausland. Das große Wundern kommt dort nämlich über kurz oder lang. Bei allen Fehlern, die Deutschland haben mag, wer woanders Besseres erwartet, liegt meistens falsch.
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Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?
Was ist denn dir für eine Laus über die Leber gelaufen?Hauseltr hat geschrieben:Nicht so wie diese armen Tröpfe in Norddeutschland.
Was sollen diese beleidigenden Worte?
Das war ein Scherz, weil ich von schönen Anhöhen aufs Meer hinaus blicken will.....und nicht von einer Tiefebene aus.
Junge, Junge. Leg nicht alles auf die Goldwaage.
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Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?
Welche Laus?
Ich lebe in Norddeutschland!
Deinen großen Wunsch, von oben aus 500 m Höhe auf das Meer zu gucken, habe ich mir 16 Jahre lang gegönnt incl. dem Blick über antike Stätten. Ich bin vor einem Jahr mit fliegenden Fahnen nach Norddeutschland zurück gekehrt.
Erzähle mir also keiner was von Auswandern!
Ich lebe in Norddeutschland!
Deinen großen Wunsch, von oben aus 500 m Höhe auf das Meer zu gucken, habe ich mir 16 Jahre lang gegönnt incl. dem Blick über antike Stätten. Ich bin vor einem Jahr mit fliegenden Fahnen nach Norddeutschland zurück gekehrt.
Erzähle mir also keiner was von Auswandern!
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Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?
Wie läuft das denn mit der Krankenversicherung bei Wohnsitz im Ausland?
Gruß
blink182
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Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?
Die Krankenversicherung muss darüber informiert werden. Kann dann u.U. teurer werden, muss aber nicht. Die Beihilfe zahlt problemlos das, was in D üblich ist, innerhalb der EU auch höhere Kosten, falls das Gesundheitswesen im anderen Land teurer ist.
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Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?
Die Beihilfe zahlt sogar problemlos meine Arzt- und Krankenhausrechnungen aus Thailand. Bei der Erstattung werden die vergleichbaren Leistungen die in Deutschland gelten zugrundegelegt. Es reicht aus wenn die Rechnungen auf Englisch sind und eine genaue Diagnose drin steht. Die Beihilfe wird bei mir über die Postbeamtenkrankenkasse abgerechnet.
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Re: Wieviel % Pensionskürzung bei Auslandswohnsitz?
http://www.der-oeffentliche-sektor.de/o ... altung/262
aufgepasst:
5. Beendigung des Beamtenverhältnisses
a) Entlassung
§ 28
Der Beamte ist zu entlassen,
wenn er ohne Genehmigung der obersten Dienstbehörde seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Ausland nimmt.
http://www.beamtengesetz.de/