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Grundsteuer verfassungswidrig???

Verfasst: 29. Nov 2005, 15:57
von Harry
Hai,

Gerade gelesen:
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Steuer auf einen erwarteten, theoretisch erzielbaren Ertrag. Man kann davon ausgehen, dass eine Eigentumswohnung/Einfamilienhaus selbst bewohnt wird und nicht zur Erzielung von Einkünften dient. Damit wird in diesem Fall ausschließlich die Substanz deines Vermögens besteuert. Die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer wird erzeit vom BVerfG (AZ: BVerfG 1 BVR 1644/05) geprüft.

Man sollte daher Widerspruch gegen den nächsten Bescheid über Grundbesitzabgaben 2006 (ausschließlich ggen die Grundsteuer) einlegen, beantragen das Widerspruchsverfahren bis zur rechtskräftigen Klärung der Verfassungsmäßigkeit ruhen zu lassen und gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerbescheides beantragen.

Näheres siehe www.siedlerbund.de/bv/on15993

Also ich habe mein Widerspruchschreiben schon fertig :twisted: :twisted:

Verfasst: 29. Nov 2005, 16:54
von Angelfire
Danke für den Tipp, werde ich auch machen, ich zahle wegen verspäteter Berechnung im Monat noch zusätzlich 150 € nach. Die haben tatsächlich 5 Jahre gebraucht um meine Grundsteuer zu berechnen.

Viele Grüße
Angelfire

Verfasst: 30. Nov 2005, 18:53
von arme Sau
Hier gibt es den aktuellen Sachstand
http://grundsteuer.com/
In einigen Städten ist es so das die Grundsteuer jahrelang gleich bleibt,
dann muß erst ein Antrag auf Änderung/Aufhebung des Grundsteuermeßbescheid gestellt werden.

Ist nicht kompliziert, auf o.g. Seite liegt ein entsprechender Vordruck zum Abruf bereit :D

Dort ist auch ausführlich erklärt warum die Grundsteuer Gesetzwidrig ist.
Ob das Gericht das dann auch so sieht es noch ne andere Frage :shock: