Gerade gelesen:
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Steuer auf einen erwarteten, theoretisch erzielbaren Ertrag. Man kann davon ausgehen, dass eine Eigentumswohnung/Einfamilienhaus selbst bewohnt wird und nicht zur Erzielung von Einkünften dient. Damit wird in diesem Fall ausschließlich die Substanz deines Vermögens besteuert. Die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer wird erzeit vom BVerfG (AZ: BVerfG 1 BVR 1644/05) geprüft.
Man sollte daher Widerspruch gegen den nächsten Bescheid über Grundbesitzabgaben 2006 (ausschließlich ggen die Grundsteuer) einlegen, beantragen das Widerspruchsverfahren bis zur rechtskräftigen Klärung der Verfassungsmäßigkeit ruhen zu lassen und gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerbescheides beantragen.
Näheres siehe www.siedlerbund.de/bv/on15993
Also ich habe mein Widerspruchschreiben schon fertig

