Absenkung der Versorgungshöchstgrenze
Verfasst: 23. Mär 2024, 14:46
Sinkt die Versorgungshöchstgrenze auch infolge eines Versorgungsausgleichs?
Beispiel: Ein Beamter (volle Pension, 71,75%) muss nach der Scheidung mit Beginn des Ruhestands einen Versorgungsausgleich in Höhe von 800,-€ leisten. Zusätzlich zu seiner gekürzten Pension bekommt er
a) aus dem Versorgungsausgleich eine kleine Rente des Expartners (300,-€) und
b) eine eigene gesetzl. Rente (300,-€) (Anspruch vor der Ehezeit erworben, deshalb kein VA).
Im Normalfall (ohne VA) würde die eigene Rente (b) auf die Pension wg. Überschreitung der Höchstgrenze angerechnet.
Aber: Die gekürzte Pension und beide Renten übersteigen zusammen nicht die Höchstgrenze in Höhe von 71,75%.
Frage: Wird die eigene Rente (unter b) trotzdem auf die gekürzte Pension angerechnet?
Vielen Dank und
Freundliche Grüße
Beispiel: Ein Beamter (volle Pension, 71,75%) muss nach der Scheidung mit Beginn des Ruhestands einen Versorgungsausgleich in Höhe von 800,-€ leisten. Zusätzlich zu seiner gekürzten Pension bekommt er
a) aus dem Versorgungsausgleich eine kleine Rente des Expartners (300,-€) und
b) eine eigene gesetzl. Rente (300,-€) (Anspruch vor der Ehezeit erworben, deshalb kein VA).
Im Normalfall (ohne VA) würde die eigene Rente (b) auf die Pension wg. Überschreitung der Höchstgrenze angerechnet.
Aber: Die gekürzte Pension und beide Renten übersteigen zusammen nicht die Höchstgrenze in Höhe von 71,75%.
Frage: Wird die eigene Rente (unter b) trotzdem auf die gekürzte Pension angerechnet?
Vielen Dank und
Freundliche Grüße