Sinkt die Versorgungshöchstgrenze auch infolge eines Versorgungsausgleichs?
Beispiel: Ein Beamter (volle Pension, 71,75%) muss nach der Scheidung mit Beginn des Ruhestands einen Versorgungsausgleich in Höhe von 800,-€ leisten. Zusätzlich zu seiner gekürzten Pension bekommt er
a) aus dem Versorgungsausgleich eine kleine Rente des Expartners (300,-€) und
b) eine eigene gesetzl. Rente (300,-€) (Anspruch vor der Ehezeit erworben, deshalb kein VA).
Im Normalfall (ohne VA) würde die eigene Rente (b) auf die Pension wg. Überschreitung der Höchstgrenze angerechnet.
Aber: Die gekürzte Pension und beide Renten übersteigen zusammen nicht die Höchstgrenze in Höhe von 71,75%.
Frage: Wird die eigene Rente (unter b) trotzdem auf die gekürzte Pension angerechnet?
Vielen Dank und
Freundliche Grüße
Absenkung der Versorgungshöchstgrenze
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 10.05.2021 09:22
- Behörde:
-
- Beiträge: 551
- Registriert: 28.06.2013 18:45
- Behörde:
Re: Absenkung der Versorgungshöchstgrenze
Hallo.
An der Berechnung Deiner Pension und Deiner Höchstgrenze ändert sich nichts. Dein Teil der Rente wird auf die Höchstgrenze angerechnet.
Der Teil der Rente den Du als Versorgungsausgleich bekommen hast wird auf Deine Höchstgrenze nicht angerechnet.
An der Berechnung Deiner Pension und Deiner Höchstgrenze ändert sich nichts. Dein Teil der Rente wird auf die Höchstgrenze angerechnet.
Der Teil der Rente den Du als Versorgungsausgleich bekommen hast wird auf Deine Höchstgrenze nicht angerechnet.