Welche Dienstbezüge sind für den Unterhalt maßgebend
Verfasst: 13. Okt 2022, 11:05
Hallo Forengemeinde,
ich werde auf Grund Trennung bald zum Unterhalt meiner Kinder verpflichtet sein. Das geht für mich auch in Ordnung.
Bei der Bemessung dieses Unterhaltes steht ganz am Anfang mein Einkommen. Dies setzt sich aus Grundgehalt, Ehegattenzuschlag (noch), kindbezogener Anteil im Familienzuschlag (habe 3 Kinder) und der Zulage "Polizeibehörden (bin bei der Bundespolizei in der Verwaltung) als Bezügebestandteile zusammen.
Zählen alle Bestandteile bei der Berechnung mit, also das was letzten Endes auf dem Kontoauszug steht? Oder werden manche Bestandteile nur anteilig oder evtl. gar nicht mit einbezogen?
Beste Grüße
ich werde auf Grund Trennung bald zum Unterhalt meiner Kinder verpflichtet sein. Das geht für mich auch in Ordnung.
Bei der Bemessung dieses Unterhaltes steht ganz am Anfang mein Einkommen. Dies setzt sich aus Grundgehalt, Ehegattenzuschlag (noch), kindbezogener Anteil im Familienzuschlag (habe 3 Kinder) und der Zulage "Polizeibehörden (bin bei der Bundespolizei in der Verwaltung) als Bezügebestandteile zusammen.
Zählen alle Bestandteile bei der Berechnung mit, also das was letzten Endes auf dem Kontoauszug steht? Oder werden manche Bestandteile nur anteilig oder evtl. gar nicht mit einbezogen?
Beste Grüße