Hilfsmittel der PKV nur nach Begutachtung?
Verfasst: 5. Mär 2020, 18:05
Hallo,
aktuell benötige ich dringend für eine Angehörige einen Dusch/Toilettenstuhl. Pflegegrad 3 besteht.
Also Kostenvoranschlag vom Sanitätshaus geholt, Verordnung vom Hausarzt, bei der PKV eingereicht.
Nun schreiben die:
"Eine Kostenübernahme können wir erst dann aussprechen, wenn uns die Befürwortung durch den Gutachter des Medizinischen Dienstes vorliegt, da es sich um ein Pflegehilfsmittel handelt."
Auch telefonisch nichts zu machen.
Man redet sich raus "das ein Gutachter kommen muss ist Gesetz".
Welches Gesetz soll das sein?
aktuell benötige ich dringend für eine Angehörige einen Dusch/Toilettenstuhl. Pflegegrad 3 besteht.
Also Kostenvoranschlag vom Sanitätshaus geholt, Verordnung vom Hausarzt, bei der PKV eingereicht.
Nun schreiben die:
"Eine Kostenübernahme können wir erst dann aussprechen, wenn uns die Befürwortung durch den Gutachter des Medizinischen Dienstes vorliegt, da es sich um ein Pflegehilfsmittel handelt."
Auch telefonisch nichts zu machen.
Man redet sich raus "das ein Gutachter kommen muss ist Gesetz".
Welches Gesetz soll das sein?