Ruhegehalt oder Unfallruhegehalt
Verfasst: 23. Mai 2019, 08:41
Hallo. Mal eine Frage, vielleicht hatte jemand hier von euch so einen ähnlichen Fall, davon gehört oder Erfahrungen wie Behörden so verfahren?
PolizeibehördeXY, 27 Dienstjahre, Angriff mit einem Stichwerkzeug, danach Herausbildung einer PtBs und aufgrund dieser Diagnose seit über 2 Jahren fortlaufend in ambulanter und 1 x stationärer Psychotherapie und krankgeschrieben.
Ein kürzlich erfolgter Versuch der Wiedereingliederung scheiterte, da meine Direktion keinen leidensgerechten Platz für mich vorerst im Hamburger Modell (eingeschränkte PDU) fand.
Der Polizeiarzt entschied inzwischen aufgrund Aktenlage, auf Anerkennung einer "deppressiven Episode" als Dienstunfallfolge, Klage beim Verwaltungsgericht für Anerkennung der kompletten Diagnose PtBS läuft!
Mal jetzt der fiktive Fall (was ich keinesfalls möchte), ich werde kurzfristig frühpensioniert wegen meiner vorerst nicht anerkannten PtBS Erkrankung (diese beinhaltet als Untermerkmal ja eine Deppression) und des nichtvorhandens eines geeigneten Arbeitsplatzes.
Weiß jemand, ob es dann Ruhegehalt nach Dienstjahren oder das wegen der fehlenden Abschläge günstigere Unfallruhegehalt gibt?
Ich hoffe ich habe meinen Sachverhalt verständlich genug geschrieben!
PolizeibehördeXY, 27 Dienstjahre, Angriff mit einem Stichwerkzeug, danach Herausbildung einer PtBs und aufgrund dieser Diagnose seit über 2 Jahren fortlaufend in ambulanter und 1 x stationärer Psychotherapie und krankgeschrieben.
Ein kürzlich erfolgter Versuch der Wiedereingliederung scheiterte, da meine Direktion keinen leidensgerechten Platz für mich vorerst im Hamburger Modell (eingeschränkte PDU) fand.
Der Polizeiarzt entschied inzwischen aufgrund Aktenlage, auf Anerkennung einer "deppressiven Episode" als Dienstunfallfolge, Klage beim Verwaltungsgericht für Anerkennung der kompletten Diagnose PtBS läuft!
Mal jetzt der fiktive Fall (was ich keinesfalls möchte), ich werde kurzfristig frühpensioniert wegen meiner vorerst nicht anerkannten PtBS Erkrankung (diese beinhaltet als Untermerkmal ja eine Deppression) und des nichtvorhandens eines geeigneten Arbeitsplatzes.
Weiß jemand, ob es dann Ruhegehalt nach Dienstjahren oder das wegen der fehlenden Abschläge günstigere Unfallruhegehalt gibt?
Ich hoffe ich habe meinen Sachverhalt verständlich genug geschrieben!