Ruhegehalt oder Unfallruhegehalt

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Irma
Beiträge: 1
Registriert: 22. Mai 2019, 11:37
Behörde: PolizeiXXX

Ruhegehalt oder Unfallruhegehalt

Beitrag von Irma »

Hallo. Mal eine Frage, vielleicht hatte jemand hier von euch so einen ähnlichen Fall, davon gehört oder Erfahrungen wie Behörden so verfahren?

PolizeibehördeXY, 27 Dienstjahre, Angriff mit einem Stichwerkzeug, danach Herausbildung einer PtBs und aufgrund dieser Diagnose seit über 2 Jahren fortlaufend in ambulanter und 1 x stationärer Psychotherapie und krankgeschrieben.
Ein kürzlich erfolgter Versuch der Wiedereingliederung scheiterte, da meine Direktion keinen leidensgerechten Platz für mich vorerst im Hamburger Modell (eingeschränkte PDU) fand.

Der Polizeiarzt entschied inzwischen aufgrund Aktenlage, auf Anerkennung einer "deppressiven Episode" als Dienstunfallfolge, Klage beim Verwaltungsgericht für Anerkennung der kompletten Diagnose PtBS läuft!

Mal jetzt der fiktive Fall (was ich keinesfalls möchte), ich werde kurzfristig frühpensioniert wegen meiner vorerst nicht anerkannten PtBS Erkrankung (diese beinhaltet als Untermerkmal ja eine Deppression) und des nichtvorhandens eines geeigneten Arbeitsplatzes.
Weiß jemand, ob es dann Ruhegehalt nach Dienstjahren oder das wegen der fehlenden Abschläge günstigere Unfallruhegehalt gibt?
Ich hoffe ich habe meinen Sachverhalt verständlich genug geschrieben!
Dienstunfall_L
Beiträge: 886
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Ruhegehalt oder Unfallruhegehalt

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo

Wenn anerkannt wird, dass die Zurruhesetzung eine Folge des Dienstunfalls ist, dann wird Unfallruhegehalt gezahlt. Erst wird errechnet, wieviel % dein Ruhegehaltssatz ohne Unfall wäre, dann werden 20% addiert.
Der Höchstsatz (71,...%) darf nicht überschritten werden, mindestens werden 66 2/3% gezahlt (Mindestunfallruhegehalt).
Die Berechnung erfolgt anhand der letzten Stufe.

Wenn der Unfall ein tätlicher Angriff war, müsste er als „qualifizierter Dienstunfall“ eingestuft werden.
Da gelten andere Sätze, deutlich höher, entsprechend muss man kämpfen.

Du bist ja noch nicht im Ruhestand.
Werden dir die Zuschläge weiter gezahlt?
Andor
Beiträge: 19
Registriert: 28. Feb 2015, 20:38
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Re: Ruhegehalt oder Unfallruhegehalt

Beitrag von Andor »

Beispiel für Baden-Württemberg:
Wurde der Dienstunfall anerkannt?
Wer entscheidet im beschriebenen Fall über einen Dienstunfall nach §45 Landesbeamtenversorgungsgesetzt BW.

Wer entscheidet jetzt, ob es ein qualifizierter Dienstunfall war bzw. wer prüft nach §52 Landesbeamtenversorgungsgesetzt BW.
Vielen Dank
Dienstunfall_L
Beiträge: 886
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Ruhegehalt oder Unfallruhegehalt

Beitrag von Dienstunfall_L »

@Andor Du weißt das inzwischen, oder? Landesbeamte = Landesgesetz bei Dienstunfall
Das Land hat eine Dienstunfallfürsorge oder Dienstunfallfürsorgestelle. Mit den Begriffen und dem BL müsste das zu finden sein.
Ich nehme an, inzwischen wirst das wissen, dann kannst du das vielleicht noch für die beantworten, die später die Info suchen.

Wenn man nach Dienstunfall ganz am Anfang steht und keine Ahnung hat, dann fragen, fragen, fragen. Und: alle mediz. Unterlagen einholen, nichts verschlampen, alles dokumentieren so gut es geht, Tagebücher, Zeugen, Fotos, … nur schriftlich, keine Anrufe, Fristen beachten, konsequent zum Arzt, nichts aufschieben.
Davon kann abhängen, ob Ruhegehalt oder Unfallruhegehalt gezahlt wird.

Das Zurruhesetzungsverfahren (Überprüfung der Dienstfähigkeit) ist ein anderes als das Verfahren zur Kausalität der Gesundheitsschäden. Beide Verfahren landen beim Amtsarzt, das kann verwirrend sein. Immer den Grund der Einladung beachten und den Zweck. = Wer hat den AA für welchen Auftrag beauftragt?
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