Re: dienstrechtliche Konsequenzen - nicht geleistete Therapi
Verfasst: 1. Apr 2014, 15:19
Hallo @,
Kater-Miekesch…ich werde Dir weder recht noch unrecht zu gestehen.
Deine Ausführungen erscheinen mir zu sehr hypothetisch und helfen nicht die Fragen zu beantworten.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, welches die beiden Fragen von egyptwoman waren:
1. kann der Grund - fehlende Kostenzusagen und somit Selbstzahlung zumindest des Teils der Kosten die die KK nicht übernimmt, anerkannt werden, das man die Therapie nicht gemacht hat
2. wenn nicht, welche dienstrechtlichen Konsequenzen können auf mich zukommen?
Das von mir hingewiesene Urteil gibt die Antwort auf die 2. Frage.
Die erste Frage kann abschließend nur ein Gespräch mit der Personalstelle und zuvor durch ein Gespräch bei einem Fachanwalt geklärt werden.
Es gibt zu der Kostenregelung keine klare Gesetzesvorgabe und auch in dem Urteil stellte sich die Frage nach der Kostenübernahme, die Seitens des Gerichts auch nicht klärend beantwortet wurde.
Eine Therapie bei einem(r) Psychologen(in) mit 45 Therapie-Stunden kann schnell mal bei ca. 4.500 bis 5.000 Euro ankommen und wenn die Beihilfe lediglich 70% davon übernimmt, stellt sich grundsätzlich die Frage, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt, wenn der/die Betroffene zw. 1.200 und 1.500 Euro aus eigener Tasche zahlen soll, wenn die KK die Kosten nicht übernimmt.
Ich würde mir schon Gedanken machen, wie ich das restlos aus meinem Leben verbannen könnte. Eine Igel- oder Schildkrötenmentalität wäre sicherlich der falscheste Weg.
Gruß Tiefenseer
Kater-Miekesch…ich werde Dir weder recht noch unrecht zu gestehen.
Deine Ausführungen erscheinen mir zu sehr hypothetisch und helfen nicht die Fragen zu beantworten.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, welches die beiden Fragen von egyptwoman waren:
1. kann der Grund - fehlende Kostenzusagen und somit Selbstzahlung zumindest des Teils der Kosten die die KK nicht übernimmt, anerkannt werden, das man die Therapie nicht gemacht hat
2. wenn nicht, welche dienstrechtlichen Konsequenzen können auf mich zukommen?
Das von mir hingewiesene Urteil gibt die Antwort auf die 2. Frage.
Die erste Frage kann abschließend nur ein Gespräch mit der Personalstelle und zuvor durch ein Gespräch bei einem Fachanwalt geklärt werden.
Es gibt zu der Kostenregelung keine klare Gesetzesvorgabe und auch in dem Urteil stellte sich die Frage nach der Kostenübernahme, die Seitens des Gerichts auch nicht klärend beantwortet wurde.
Eine Therapie bei einem(r) Psychologen(in) mit 45 Therapie-Stunden kann schnell mal bei ca. 4.500 bis 5.000 Euro ankommen und wenn die Beihilfe lediglich 70% davon übernimmt, stellt sich grundsätzlich die Frage, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt, wenn der/die Betroffene zw. 1.200 und 1.500 Euro aus eigener Tasche zahlen soll, wenn die KK die Kosten nicht übernimmt.
Ich würde mir schon Gedanken machen, wie ich das restlos aus meinem Leben verbannen könnte. Eine Igel- oder Schildkrötenmentalität wäre sicherlich der falscheste Weg.
Gruß Tiefenseer