Seite 1 von 1

Mündliches Auswahrverfahren: Vorstellungsgespräch

Verfasst: 2. Feb 2019, 14:29
von Lisbethkarl
Guten Tag,

wenn man nun den Prüfern gegenüber sitzt und die einem sagen:"Stellen Sie sich bitte vor.", was genau wird dort von einem erwartet? Erwarten die eine ganze Selbstpräsentation von 3-5 min oder reicht es wenn man einfach ein bisschen was interessantes/relevantes von sich erzählt?
In dem einen Bewerberbericht im Internet hat der Bewerber berichtet, dass er seinen Lebenslauf mehr oder weniger "runtergerattert" hat. Sein Fazit zum Vorstellungsgespräch klang allerdings sehr positiv.
Nun weiß ich nicht direkt in wie fern ich mich vorbereiten sollte.
Ich hab schon eine ganze Selbstpräsentation geschrieben, aber nun hab ich die Sorge, dass es too much ist. :shock:

Re: Mündliches Auswahrverfahren: Vorstellungsgespräch

Verfasst: 4. Feb 2019, 08:13
von Torquemada
Slupy hat geschrieben: 4. Feb 2019, 08:00 Je mehr du ein Einblick in dein Leben gibst (Lebenslauf, Freunde, Hobbys,...) desto größer wird der Überblick von dir (für die Prüfer).
Finde interessant, dass immer diese Einblicke in das private Dasein gegeben werden sollen. Offenbar wollen damit die "Begutachtenden" (die sich selbst natürlich als "normal" empfinden) einen Abgleich zu ihrem oft spießigen und stromlinienförmigen Leben machen.

Es gilt also leider der Rat, lieber zu flunkern, um die Reihenmittelhausmentalität der Kommisionsmitglieder zu befriedigen.