Konkurrenzregel bei Kinderbezogenen Familienzuschlag
Verfasst: 1. Feb 2019, 00:10
Hallo in die Runde,
Brauche etwas Erleuchtung...
Ich : Geschieden seit 2003, 3. und letztes Kind noch in Ausbildung und lebt bei ihr. Ich zahle Regelunterhalt seit 2003.
Sie: wiederverheiratet und getrennt lebende bezieht Kindergeld. Noch Ehemann ist nicht im öffentlichen Dienst.
Ich bekomme Familienzuschlag für das Kind.
Sie arbeitet seit 2016 erstmalig im öffentlichen Dienst in der Verwaltung. Sie wird nach TvöD bezahlt und hat keine Überleitung oder Rechte oder Sozialzuschläge auf ihren Familienstand.
Für das Kind bezieht niemand einen Familienzuschlag.
Ist doch dann rechtens wenn ich den erhalten kann , oder?
Danke für eine fachliche Antwort.
Brauche etwas Erleuchtung...
Ich : Geschieden seit 2003, 3. und letztes Kind noch in Ausbildung und lebt bei ihr. Ich zahle Regelunterhalt seit 2003.
Sie: wiederverheiratet und getrennt lebende bezieht Kindergeld. Noch Ehemann ist nicht im öffentlichen Dienst.
Ich bekomme Familienzuschlag für das Kind.
Sie arbeitet seit 2016 erstmalig im öffentlichen Dienst in der Verwaltung. Sie wird nach TvöD bezahlt und hat keine Überleitung oder Rechte oder Sozialzuschläge auf ihren Familienstand.
Für das Kind bezieht niemand einen Familienzuschlag.
Ist doch dann rechtens wenn ich den erhalten kann , oder?
Danke für eine fachliche Antwort.