Walter hat geschrieben:Du meinst also, es muß eine Planstelleneinweisung erfolgt sein?
Jepp...
Walter hat geschrieben:Aus dem Geschäftsverteilungsplan kannst Du doch nichts ableiten!
Ich denke schon, denn dort ist der Dienstposten bewertet, zumindest auf den Dienststellen bei denen ich war.
Walter hat geschrieben:Dort steht natürlich der Name des betreffenden Beamten - auch wenn er nur abgeordnet ist - ohne Planstellenzuweisung.
Seltsam...
Du kannst dauernd und überall abgeordnet sein, aber trotzdem bleibt Dir Deine Planstelle nebst Bewertung erhalten.
Walter hat geschrieben:Eine Zuweisung des neuen Dienstposten (Planstelle) ist noch nicht erfolgt, aber eine schriftliche Übertragung zur Wahrnehmung der Aufgaben/Tätigkeiten (das ist keine Dienstpostenzuweisung im haushaltsrechtlichen Sinne).
Meinung: Wenn man schriftlich die Tätigkeit eines höher bewerteten Dienstposten (ohne die Planstelle) zuweist, dann ist das für mich gleichbedeutend, als hätte man ihn mit allen Konsequenzen inne. Insbesondere, wenn man bei Ausübung dieses Postens Befördert wird. Wobei eine Beförderung eigentlich nicht drin ist, man braucht eben die enstsprechende Planstelle. Eine Übertragung der
Tätigkeit eines höherbewerteten Postens reicht dazu IMHO nicht aus.
Mir schleicht sich das Gefühl eines schlechten Tricks ein.
Wie gesagt, Meinung, aber die ist nicht relevant
Walter hat geschrieben:Das bedeutet also, die bisher geleistete A13-er Tätigkeit (1 Jahr und 8 Monate) war "für die Katz" und wird in keiner Weise berücksichtigt, wenn es um die Frage der Ruhegehaltsberechnung bei DU geht?
Vier Monate abreissen und auf Beförderung hoffen

Allerdings: s.o.
Ansonsten mein Standard-Tipp:
Hier können nur Meinungen vertreten werden, so kann auch ich völlig daneben liegen.
Bei derart kniffeligen Fragen sollte man die 100 Euronen für eine Rechtsberatung bei einem Verwaltungs-Anwalt opfern.
cu,
Mikesch
...und viel Glück
P.S.
Noch`n mieser Trick:
Du hast seit Jahren eine höher bewertete Planstelle und wirst dann befördert. Oft erhälst Du dann ein Schreiben:
Hiermit weise ich Sie ab... auf einen Dienstposten...
Hier ist es dann tatsächlich so, dass ab Beförderung die Wartezeit gilt.
Wenn nicht, ja wenn nicht ein solches Verfahren vielleicht nicht rechtens ist. O.g. Urteil habe ich aber nun nicht so im Detail studiert. Ich könnte mir aber vorstellen, dass dieses Verfahren so auch nicht rechtens ist.