Weihnachtsgeschäft des Einzelhandels

Zollforum: Forum für Themen aus dem Bereich Zoll

Moderator: Moderatoren

maxg
Beiträge: 76
Registriert: 25. Jan 2006, 19:49
Behörde:
Wohnort: bei Hamburg

Beitrag von maxg »

Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Dank der Beamtenrechtsreform dürfte ich auch mehr Geld bekommen, da ich nun mehr anrechenbare Dienstjahre habe, dürfte für eine Stufe reichen...
Also, wenn ich es richtig verstanden habe, spielen Deine "vielen" Dienstjahre für Dich oder Deine Einstufung absolut keine Rolle !!!

Es werden schlicht Dein Brutto-Bezüge genommen, um 2,5 % angehoben und leicht aufgerundet. Mehr nicht !!!

Ein Stufensprung ist mit dieser Umstellung nicht verbunden. Tut mir leid, dass ich Dich enttäuschen muss, aber nimm Dir Deinen letzten Satz zum Troste ;-)
Zollkodex-Ritter
Beiträge: 830
Registriert: 30. Nov 2006, 18:40
Behörde:

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Abwarten, es gibt ja Erfahrungsstufen. Da die Dienstalterstufen erst mit 21 beginnen, die Dienstalterstufen aber in Erfahrungsstufen umgewandelt wurden, habe ich drei Jahre mehr Erfahrung als Dienstalter, von 18-21.

Da ich aber bisher nur Entwürfe gelesen habe, die beschlossene Reform nicht, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.
Benutzeravatar
leonsucher
Beiträge: 489
Registriert: 15. Aug 2006, 15:17
Behörde:

Beitrag von leonsucher »

Dann wartest Du in der zu niedrigen Erfahrungsstufe ( bemessen an dem leicht gerundeten Betrag für die aktuelle Besoldungsstufe ) einfach keine 3 Jahre , sondern viel weniger und dann passt es irgendwann wieder.
Jedenfalls wird niemand weniger bzw. deutlich mehr als einen kleinen Rundungsbetrag drauf bekommen.
Schlimmer ist es, wenn die neue Erfahrungsstufe zum reellen Dienstalter zu hoch ist, dann wartet man noch viel länger auf eine Höhere..................... :oops: :?
Zollkodex-Ritter
Beiträge: 830
Registriert: 30. Nov 2006, 18:40
Behörde:

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Ja, hab mich informiert. Wenn ich von meiner Abordnung zurück bin, dann werd ich mal beim Personalrat anfragen und auch abklären, wie weit der BDZ mich dann unterstützen wird...

Kann ja nicht sein, dass die neuen Kollegen ihre Dienstjahre von 16-21 oder von 18-21 dann brav als Erfahrung angerechnet bekommen und mir dann schon wieder in den Allerwertesten getreten wird, da nun diese Zeiten schon wieder nicht angerechnet werden. :roll:
Binö
Beiträge: 639
Registriert: 2. Aug 2007, 07:27
Behörde:

Titel:

Beitrag von Binö »

@Zollkodex-Ritter

Wäre ja mal wirklich interessant zu erfahren wie das gerechnetr werden würde?!
Ich denke da an die Kollegen, die da schon mal der ZV angehörten, unterstellt dem Aussenhandelsministerium und nach mehreren Runden dann Angehörige der BFM worden! Mich trifft es in soweit, das im März 20 Jähriges habe. Also quasi ein Wendezöllner! Ich war einst an der Werrabrücke zu Vacha und auch mal da, welches jetzt Point"Alpha" genannt wird, als Zöllner! 13 Jahre Dienst an der EU Außengrenze, bis zum Beitritt der CZ Republik!
Zollkodex-Ritter
Beiträge: 830
Registriert: 30. Nov 2006, 18:40
Behörde:

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Die Übertragung findet Betragsmäßig statt. Und zwar nach folgendem Schema:

Grundgehalt+Stellenzulage
dann das Ergebnis +2,5% wegen Sonderzahlung (weihnachtsrestgeld) + 10,42€ (falls BesGr A2-A8)= Bemessungsgröße für die Überleitungstabelle (auf volle € gerundet)

Dieer Betrag wird dann verwendet, um deine Stufe oder deine "Überleitungsstufe" herauszufinden.

Für mich als A7 und Stufe 4 heisst das: 2.023,15 € Grundgehalt + 17,63 allg. Zulage = 2.040,78 + 52,02 Weihnachtsrestgeld + 10,42 Zuschlag=
2.103,22 €, gerundet 2.103,-

Stufe 5 der neuen Tabelle weisst 2.058 € aus, Stufe 6 weisst 2.137 € aus. Die Überleitungsstufe 5 zu 6 weisst 2.121 € aus, d.h. ich werde in der Überleitung von 5 zu 6 "hängen".

Wie und ob da nun der Verheiratetenzuschalg einzurechnen wäre? Keine Ahnung, ob es diesen noch gibt oder ob er eingerechnet wird oder wie bisher "obendrauf" gezahlt wird.

Ich habe 10 Dienstjahre nach der Ausbildung abgeleistet, demnach wäre ich in Stufe 4, würde dann nur 1.979 € bekommen.

Jetzt müsste ich mal ne Vergleichsrechnung machen, wo ich stehen würde, wenn das neue Recht für mich angewendet würde.

So, in Stufe 1 ist man als Berufsanfänger 2 Jahre, in den Stufen 2-4 jeweils 3 (!) Jahre und in der Stufe 5-7 jeweils 4 Jahre.

Also bin ich nicht schlechter gestellt, sondern ich habe Glück... Das heisst aber für alle anderen, die nur nach der neuen Tabelle bezahlt werden, dass die es schlechter haben werden... Wer arbeitet denn unter diesen Bedingungen noch beim Staat? Als Dienstanfänger "lebt" man doch davon, alle 2 Jahre mehr Geld zu bekommen...

Und des weiteren hab ich noch keine Ahnung, wie lange ich in der Überleitungsstufe hänge oder wann ich anfange, weitere Erfahrung oder zusätzliche ERfahrung für die nächste Erfahrungsstufe zu sammeln...
zolltrottel
Beiträge: 541
Registriert: 10. Dez 2007, 18:37
Behörde:

DNeuG

Beitrag von zolltrottel »

"Also bin ich nicht schlechter gestellt, sondern ich habe Glück... Das heisst aber für alle anderen, die nur nach der neuen Tabelle bezahlt werden, dass die es schlechter haben werden... Wer arbeitet denn unter diesen Bedingungen noch beim Staat? Als Dienstanfänger "lebt" man doch davon, alle 2 Jahre mehr Geld zu bekommen... "

Genauso ist es. Gerade als junger Beamter im mD brauch man die Kohle.
"Arbeit muß sich wieder lohnen in Deutschland". Hahaha.
Binö
Beiträge: 639
Registriert: 2. Aug 2007, 07:27
Behörde:

Titel:

Beitrag von Binö »

@Zolltrottel

Die verfehlte Personalpolitik im öD manifestiert sich doch schon...
Zum Beispiel bei den Landespolizeien...Durchschnittsalter eines Polizisten in S/A 45 in Th knapp drunter 40...
Bei den Chancen Aufstieg etc.pp... wer will denn von dem Jungvolk noch in den ö.D.?!
Dann kommt hinzu, das angrenzende Länder in den Revieren "wildern"
Und so jung ist das Durchschnittsalter eines Zöllners auch nicht!
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Für mich als A7 und Stufe 4 heisst das: 2.023,15 € Grundgehalt + 17,63 allg. Zulage = 2.040,78 + 52,02 Weihnachtsrestgeld + 10,42 Zuschlag= 2.103,22 €, gerundet 2.103,-

Stufe 5 der neuen Tabelle weisst 2.058 € aus, Stufe 6 weisst 2.137 € aus. Die Überleitungsstufe 5 zu 6 weisst 2.121 € aus, d.h. ich werde in der Überleitung von 5 zu 6 "hängen".

Wie und ob da nun der Verheiratetenzuschalg einzurechnen wäre? Keine Ahnung, ob es diesen noch gibt oder ob er eingerechnet wird oder wie bisher "obendrauf" gezahlt wird.
Die gerundten 2.103,- € entsprechen exakt der Überleitungsstufe zur Stufe 4. Sie hängen also nirgends dazwischen!

Der Familienzuschlag für Verheiratete wird weitergezahlt (erhöht um 2,5 %) und die nächste Stufensteigerung (Stufe 4!) erhalten Sie wahrscheinlich zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Grundgehalt nach bisherigem Recht und mit Ihrem persönlichen BDA gestiegen wäre. [So verstehe ich die Stufensteigerungsregelung - ich muss genau diesen Teil aber noch ganz genau anschauen, weil sich in diesem Bereich Änderungen zum Entwurf aus 2007 ergeben haben, die ich noch nicht ganz durchschaue.]

Viele Grüße
Gerda
Antworten