VAP
Verfasst: 17. Jan 2019, 21:37
Moin,
im September 2107 war nach 50,5 Jahren Dienstzeit Ende.
Ich erhalte aus 3 Kassen "Bezüge". Als A8 Pension, aus der Zeit als Arbeiter Rente und VAP, von der ich überhaupt nichts wusste und keine Eigenleistungen einzahlte.
Die BAPT wacht über alles. Es vermindert die Pension um die Anteile der Rente, was auch OK und völlig einsichtig ist.
Aber auch die VAP wird angerechnet.
Mein Widerspruch wurde abgewiesen. Rechtsmittelbelehrung: Klage beim VG Schleswig einreichen.
Begründung: § 55 BeamtVG, Anrechnungsverfahren. "Unter die oben genannten Grundsätze fällt auch die VAP-Rente, denn diese noch aus ihrer Angestelltenzeit [Anm.: ich war von 1999 bis Ende beurlaubt, Angestellter / Schattenbea] stammenden Ansprüche stellen ebenfalls Leistungen aus öffentlichen Kassen dar, die nicht kumulativ zur ungekürzten Beamtenversorgung verbleiben dürfen."
Es handelt es sich nur um rund 20 Euro/Mon., daran verhungere ich ganz sicher nicht.
Ich frage mich aber: waren das öffentliche Gelder, mit denen die VAP bedient wurde? Telekom AG und T-Systems GmbH.
Mich würde interessieren, ob jemand mit ähnlichen Erfahrungen hier ist, etwas darüber weiß oder Entscheidungen dazu kennt.
Bitte, liebe Kollegen, keine Belehrungen ich doch sei ein Korinthenkacker oder Kleinkrämer -denn das trifft absolut nicht zu.
Ich möchte es einfach wissen.
Viele Grüße
Harry
im September 2107 war nach 50,5 Jahren Dienstzeit Ende.
Ich erhalte aus 3 Kassen "Bezüge". Als A8 Pension, aus der Zeit als Arbeiter Rente und VAP, von der ich überhaupt nichts wusste und keine Eigenleistungen einzahlte.
Die BAPT wacht über alles. Es vermindert die Pension um die Anteile der Rente, was auch OK und völlig einsichtig ist.
Aber auch die VAP wird angerechnet.
Mein Widerspruch wurde abgewiesen. Rechtsmittelbelehrung: Klage beim VG Schleswig einreichen.
Begründung: § 55 BeamtVG, Anrechnungsverfahren. "Unter die oben genannten Grundsätze fällt auch die VAP-Rente, denn diese noch aus ihrer Angestelltenzeit [Anm.: ich war von 1999 bis Ende beurlaubt, Angestellter / Schattenbea] stammenden Ansprüche stellen ebenfalls Leistungen aus öffentlichen Kassen dar, die nicht kumulativ zur ungekürzten Beamtenversorgung verbleiben dürfen."
Es handelt es sich nur um rund 20 Euro/Mon., daran verhungere ich ganz sicher nicht.
Ich frage mich aber: waren das öffentliche Gelder, mit denen die VAP bedient wurde? Telekom AG und T-Systems GmbH.
Mich würde interessieren, ob jemand mit ähnlichen Erfahrungen hier ist, etwas darüber weiß oder Entscheidungen dazu kennt.
Bitte, liebe Kollegen, keine Belehrungen ich doch sei ein Korinthenkacker oder Kleinkrämer -denn das trifft absolut nicht zu.
Ich möchte es einfach wissen.
Viele Grüße
Harry