Verwaltungsrecht? Fristen ... Wer kennt sich aus?

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Dienstunfall_L
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Verwaltungsrecht? Fristen ... Wer kennt sich aus?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo. Hier lesen und schreiben doch auch einige, die sich sehr gut auskennen mit Verwaltungsrecht oder Verwaltungsverfahren, ich bin mir nicht einmal über die richtige Terminologie sicher.

Es geht um einen Bescheid, den ich erwarte, die Thematik lässt sich aus meinem Nick erschließen.
Die Bescheid erteilende Behörde hat seit einer gewissen Zeit alle Stellungnahmen / Unterlagen beisammen, soweit sie diese beauftragen musste. Gibt es bestimmte Fristen, die seitens der Behörde nun einzuhalten sind? Bis wann müsste ein Bescheid erstellt werden, gibt es dafür Vorgaben?

Bis die beauftragten Sachverhalte klar waren, ist sehr viel Zeit vergangen. Die Bescheid erteilende Behörde hatte darum zur Ermittlung der nicht delegierten Sachverhalte bereits ausgesprochen viel Zeit. Ich war nicht davon ausgegangen, nun wieder so lange warten zu müssen.

Kann mir jemand mit Infos weiterhelfen?
Ist sowas allgemein geregelt oder nur behördenintern?
Danke für alles, was hilft.
yamato
Beiträge: 11
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Behörde: Agentur für Arbeit

Re: Verwaltungsrecht? Fristen ... Wer kennt sich aus?

Beitrag von yamato »

Ohne mich jetzt als Experten zu bezeichnen, würde ich den
§ 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) heranziehen, der eine Klage erst 3 Monate nach Antragstellung erlaubt.
Wobei umfangreiche Ermittlungsverfahren hier natürlich auch längere Fristen erlauben.
Dienstunfall_L
Beiträge: 1016
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Verwaltungsrecht? Fristen ... Wer kennt sich aus?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Danke für deine Antwort, yamato!
Widerspruch und Antrag liegen der Behörde schon seit über 2 Jahren vor.
Das Ermittlungsverfahren hat lange gedauert, für die Dauer ist die Bescheid erteilende Behörde nicht verantwortlich. Nun aber ist die Situation so, dass alle Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens vorliegen, das ist in diesem Fall die amtsärztliche Stellungnahme, die Einzelergebnisse zusammen fasst.
Wie viel Zeit hat die Behörde für ihren Bescheid, wenn alle Ermittlungsergebnisse vorliegen?
Silencium
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Re: Verwaltungsrecht? Fristen ... Wer kennt sich aus?

Beitrag von Silencium »

Hier gilt wie so oft "es kommt darauf an"; ist die Sache nun entscheidungsreif, so müsste die Behörde unverzüglich entscheiden. Das kann hier aus der Ferne aber niemand beurteilen. Im Übrigen wurde der § 75 VwGO ja schon zutreffenderweise genannt.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
Dienstunfall_L
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Re: Verwaltungsrecht? Fristen ... Wer kennt sich aus?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Danke, Silencium. Aus der Ferne und ohne das Verfahren genauer zu kennen, kann man wohl nicht sagen, wie lange es noch dauern darf.

Vielleicht kann mir jemand noch sagen, ob die Behörde in den vergangenen > 2 Jahren ihrerseits diejenigen Sachverhalte hätte klären müssen, die nicht amtsärztlich zu klären waren und auch nicht abhängig vom Ausgang der amtsärztlichen Ergebnisse sind? Oder wäre auch (als zulässig) denkbar, dass meine Akte die letzten > 2 Jahre nicht bearbeitet wurde und sich erst jetzt jemand mit den anderen Fragen beschäftigt, die für eine "Entscheidungsreife" zu klären sind?
Dienstunfall_L
Beiträge: 1016
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Verwaltungsrecht? Fristen ... Wer kennt sich aus?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Danke für deine Einschätzung, dibedupp.

Hier geht es möglicherweise um Verjährungs"fristen", genauer: Nachteile, die mir entstehen.

Ich habe gehört, dann geprüft und gelesen (Quelle kann ich leider nicht liefern), dass 10 Jahre nach Dienstunfall unmöglich wird, weitere gesundheitliche, unfallkausale Schäden oder Verschlechterungen anerkannter Schäden geltend zu machen (dass es bei Beamten also anders geregelt ist als bei Arbeitnehmern/im Sozialrecht bei einem Arbeitsunfall).
Diese Frist nähert sich dem Ende und ich bin noch im Vorverfahren.
Deswegen ist mir daran gelegen, den Bescheid zu erhalten.

Ginge ich ins Klageverfahren, wären die 10 Jahre vermutlich abgelaufen, bevor mein Fall verhandelt würde.
(Dieser Fall könnte eintreten bei deutlicher Verzögerung des erwarteten Bescheids.)
Das Rechtsmittel Klage anzubieten, wäre im Bescheid dann ja wie eine Farce.

Ich denke, ich begebe mich mal in Startposition und suche einen Anwalt auf.

Weitere Diskussionsbeträge und Wissenswertes sind weiter sehr willkommen!
max_relax
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Re: Verwaltungsrecht? Fristen ... Wer kennt sich aus?

Beitrag von max_relax »

Ich bin kein Fachmann für diesen Bereich, aber vielleicht hilft dieses Urteil des BVerwG weiter:

https://www.bverwg.de/de/300818U2C18.17.0

Entscheidend dürfte also die die UnfallMELDUNG sein, nicht die ENTSCHEIDUNG der Behörde.
Dienstunfall_L
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Re: Verwaltungsrecht? Fristen ... Wer kennt sich aus?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo max_relax, danke für den Hinweis.
Der Link führte bei mir nicht zum Urteil, wer es sucht, findet es hier https://www.bverwg.de/300818U2C18.17.0.
Der Fall passt nicht zu meinem, mein Unfall wurde gemeldet und ist bereits anerkannt.

Über weitere Hinweise freue ich mich!
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