Kündigung Bundesbeamter

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Torquemada
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Re: Kündigung Bundesbeamter

Beitrag von Torquemada »

Slupy hat geschrieben: 9. Jan 2019, 17:21 Rückzahlung PKV?
Rückzahlung PKV ??? :?:
verdi-man
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Re: Kündigung Bundesbeamter

Beitrag von verdi-man »

Servus Slupy

Kannst Du mal eine Quelle nennen? Ich werde als Personalrat immer wieder mal mit solchen Fragestellungen konfrontiert und habe aber davon, dass die PKV bei Beendigung des Dienstverhältnisses Leistungen zurückfordern kann, noch nie gehört. Ich würde mich deshalb gerne genauer informieren.

Herzlichen Dank im Voraus

Viele Grüße
Der verdi-man
ElfZwoelf
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Re: Kündigung Bundesbeamter

Beitrag von ElfZwoelf »

Hi,

ich war vor Jahren mal Landesbeamtin auf Probe, habe mich ebenfalls entlassen lassen. Ich musste keine PKV zurückzahlen und in der RV wurde ich nachversichert. Für mich gab es keine Möglichkeit mehr meinen Resturlaub zu nehmen und so habe ich ihn „verschenkt“. Nun werde ich bald als Bundesbeamtin eingestellt. Bei der PKV sagte man mir, ich hätte damals meinen Vertrag ruhend stellen sollen, dann hätte ich meine Altersrückstellungen mitnehmen können; vielleicht so als Tipp ;)

Viel Erfolg!
connigra
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Re: Kündigung Bundesbeamter

Beitrag von connigra »

HEI;

Zurückzahlen musst du bei der privaten KV sicher nichts. Warum auch?
Du bleibst doch Beamter - von daher wirst du auch im neuen Job wieder privat versichert sein, nehme ich an. Also bleibst du denen doch erhalten.

Solltest du zwischendurch gesetzlich versichert sein und später wieder zurück in die private KK wollen, dann geht das günstiger mit einer Anwartschaft.
Es gibt große und kleine Anwartschaften - mache dich bei deiner Versicherung nochmals schlau, wo genau der Unterschied besteht - ich habe das schon wieder vergessen. Ich meine die kleine ist, dass du neu mit dem gleichen Beitrag startest, große bedeutet das mit den Altersrückstellungen.
Ansonsten würde dein neuer Beitrag nach dem aktuellen Alter berechnet werden, wenn du dich neu in der priv KK versicherst.


Das selbe gilt wie Elfzwoelt schon sagte für die Rentenversicherung. Normalerweise, wirst du bei einer Kündigung für die Jahre als Beamter in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Wenn du jetzt schon weißt, dass du wieder als Beamter startest, sage das gleich. Wegen der Nachversicherung wirst du angeschrieben. So war das bei meiner Tochter. Sie kündigte als Länderbeamtin auf Widerruf (glaube so hieß das- war halt Referendarin). Sie wusste zu dem Zeitpunkt aber schon, dass sie nach meiner Genesung wieder weitermachen wollte und stellte auf dieses Anschreiben bezüglich der Nachversicherung einen Antrag, dass sie nicht nachversichert werden möchte, sondern in einem Jahr wieder Beamtin sein möchte.
Ich meine, 2 Jahre kann man warten.
Für die Zwischenzeit Kündigung - Wiedereinstieg, blieb sie in der privaten Kasse freiwillig versichert. Allerdings war sie über ihren Mann beihilfeberechtigt. 30 % Kassen kostete um die 200 €uro.

Resturlaub: meine Tochter hatte sich das mit ihrer Kündigung am Sonntag überlegt und am Montag vollzogen. Sie konnte also keinen Resturlaub nehmen.
Ihre Kündigung wurde verlängert um ihre Urlaubstage. Weihnachtsgeld bekam sie anteilmäßig ausbezahlt.
Wohlgemerkt immer Länderbeamtin in Bayern - es kann eventuell Länder- oder Bundesbezogen Unterschiede geben.
Ich kann deshalb nur von Bayern sprechen.

Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.
Torquemada
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Re: Kündigung Bundesbeamter

Beitrag von Torquemada »

Slupy hat geschrieben: 14. Jan 2019, 10:53
Es ist so, dass ich zur Landespolizei wechseln werde und dort die freie Heilfürsorge habe - anschließend werde ich die PKV in der Pension wieder benötigen (und somit dann mein bestehender Vertrag wieder aktivieren)...
Der Tipp ist Gold wert! Vielen Dank!
Das musst du wegen der Anwartschaftsversicherung mit deiner PKV klären. Also mitteilen, dass du zum XX. als Beamter mit freier Heilfürsorge tätig bist.
connigra
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Re: Kündigung Bundesbeamter

Beitrag von connigra »

@Slupy,
eine Nachfrage meierseits:

Mein Mann, Länderpolizei Bayern, war immer bei der Bayer. Beamtenkankenkasse und Beihilfe (50/50) versichert.

Er hatte nur während er Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei die freie Heilfürsorge.
So war das vor 45 Jahren geregelt und ist es heute noch in Bayern.
Bist du sicher, dass dies in deinem Bundesland anders geregelt ist. Einfach nur eine Frage - kann ja durchaus sein, dass hier die Länder Unterschiede machen.

v.g.
Skedee Wedee
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Re: Kündigung Bundesbeamter

Beitrag von Skedee Wedee »

connigra hat geschrieben: 14. Jan 2019, 23:09 @Slupy,
eine Nachfrage meierseits:

Mein Mann, Länderpolizei Bayern, war immer bei der Bayer. Beamtenkankenkasse und Beihilfe (50/50) versichert.

Er hatte nur während er Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei die freie Heilfürsorge.
So war das vor 45 Jahren geregelt und ist es heute noch in Bayern.
Bist du sicher, dass dies in deinem Bundesland anders geregelt ist. Einfach nur eine Frage - kann ja durchaus sein, dass hier die Länder Unterschiede machen.

v.g.
Ja, das ist Ländersache. Bei uns in Ba-Wü hat die Polizei freie Heilfürsorge. Für das Pensionsalter wird bereits ganz am Anfang der Ausbildung/Studium auf den Abschluss einer Anwartschaft hingewiesen. Im Nachbarland Rheinland-Pfalz müssen sich die Polizisten zu 50% privat versichern, da dort ebenfalls die Beihilfe "nur" 50% übernimmt.
connigra
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Re: Kündigung Bundesbeamter

Beitrag von connigra »

aha, wieder etwas im fortgeschrittenen Alter dazugelernt. Danke
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