Elternzeit, Beförderung, Wartezeiten
Verfasst: 4. Jan 2019, 16:35
Hallo zusammen,
ich sitze auf einen Beförderungsdienstposten A 14/A 15, mir wurde gesagt, dass ich nach einer Wartezeit automatisch auf die A 15 komme, da die Haushaltsmittel vorhanden sind. Das soll im April passieren. Nun möchte ich aber in Elternzeit gehen, daher meine Frage: Wenn ich nun im Februar in Elternzeit gehe, wird mir die Wartezeit von einem Jahr, um auf die A 15 zu kommen, verlängert? Und wie ist es, wenn ich erst bis April warte, dann die A 15 bekomme und erst im Juni in Elternzeit gehe? Muss ich mich auf diesem Dienstposten bewähren? Also gibt es so etwas wie eine Probezeit, die dann verlängert wird, weil ich ja in Elternzeit bin und mich in der Elternzeit nicht bewähren kann?
Hoffe, jemand kennt sich aus mit solchen Prozessen und freue mich auf Antworten.
Danke!
ich sitze auf einen Beförderungsdienstposten A 14/A 15, mir wurde gesagt, dass ich nach einer Wartezeit automatisch auf die A 15 komme, da die Haushaltsmittel vorhanden sind. Das soll im April passieren. Nun möchte ich aber in Elternzeit gehen, daher meine Frage: Wenn ich nun im Februar in Elternzeit gehe, wird mir die Wartezeit von einem Jahr, um auf die A 15 zu kommen, verlängert? Und wie ist es, wenn ich erst bis April warte, dann die A 15 bekomme und erst im Juni in Elternzeit gehe? Muss ich mich auf diesem Dienstposten bewähren? Also gibt es so etwas wie eine Probezeit, die dann verlängert wird, weil ich ja in Elternzeit bin und mich in der Elternzeit nicht bewähren kann?
Hoffe, jemand kennt sich aus mit solchen Prozessen und freue mich auf Antworten.
Danke!