Ausgleichszuschläge nach § 28 Postbeamtenkrankenkasse

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ulf
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Ausgleichszuschläge nach § 28 Postbeamtenkrankenkasse

Beitrag von ulf »

Hallo,
ich bin Mitglied der Postbeamtenkrankenkasse B1 (mit 30% Kassenleistung) und 70% Beihilfe Bund (Bundesagentur für Arbeit).
Der Ausgleichszuschlag (ich wurde versetzt von Postbank zur Bundesagentur für Arbeit,jetzt in Pension) wird für mich immer ärgerlicher und teurer.
Gibt es eine Möglichkeit,das der Ausgleichzuschlag von meiner Behörde übernommen wird.
Lg Ulf
ulf
Beiträge: 26
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Re: Ausgleichszuschläge nach der Satzung § 28 Postbeamtenkrankenkasse

Beitrag von ulf »

Hallo,
hat keiner einen Vorschlag?In der Satzung steht,der Ausgleichszuschlag wird erhoben,wenn der Bund oder BRD
den Zuschlag nicht übernimmt.Für Antworten würde ich mich sehr freuen.
Lg Ulf
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