Krankschreibung bei Krankenhausaufenthalt

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Anmula85
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Krankschreibung bei Krankenhausaufenthalt

Beitrag von Anmula85 »

Ich bin Beamtin beim Finanzamt und bereits seit 3 Monaten durch meinen Hausarzt krankgeschrieben.
Nun steht der Aufenthalt in einer psychosomatischen Privatklinik (also Krankenhausaufenthalt) an. Wie lange ich bleibe weiss ich ja noch nicht... sicher einige Wochen.
Muss ich nun vorher zum Hausarzt und mich krankschreiben lassen oder wie läuft das bei Beamten ab? Muss ich in der Geschäftstelle was vom Krankenhaus abgeben?
Könnte natürlich einfach nachfragen, möchte den Klinikaufenthalt aber nicht unbedingt Publik machen.
Würde mich über kurze Info freuen!
trulla
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Re: Krankschreibung bei Krankenhausaufenthalt

Beitrag von trulla »

Du bekommst eine Bescheinigung von der Klinik für den stationären Aufenthalt und ja, der Dienstherr sieht dann, wo du bist, das lässt sich nicht vermeiden.
Torquemada
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Re: Krankschreibung bei Krankenhausaufenthalt

Beitrag von Torquemada »

trulla hat geschrieben: 28. Dez 2018, 01:13 Du bekommst eine Bescheinigung von der Klinik für den stationären Aufenthalt und ja, der Dienstherr sieht dann, wo du bist, das lässt sich nicht vermeiden.
Das ist nicht richtig. Krankschreibungen können durchgängig durch den Hausarzt erfolgen. Einfach mit ihm/ihr sprechen.
Der Dienstherr hat aus Gründen der informationellen Selbstbestimmung kein Recht (auch indirekt) auf die Art der Erkrankung schließen zu können.
connigra
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Re: Krankschreibung bei Krankenhausaufenthalt

Beitrag von connigra »

@ Torquemada,@trulla
Mein Kenntnisstand deckt sich mit dem von Trulla.


Mein Mann war 2017 krank geschrieben und musste dann ins Krankenhaus. Es war genauso wie Trulla es schrieb.Für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes bekam er eine Aufnahme-und Entlassungsbescheinigung von der Klinik.

Der Hausarzt kann rein theoretisch auf einer Krankmeldung höchstens für die Dauer von 4 Wochen krank schreiben. Anschließend sind Folgekrankschreibungen möglich, wenn der Arzt den Patienten sieht. Während eines stationären Klinikaufenthalts ist das aber nicht der Fall.
Während des Aufenthaltes ist die Klinik für die Meldung zuständig, so wie es Trulla schrieb.
Nach dem Aufenthalt ist der Arzt für eine weitere Krankschreibung der Ansprechpartner.

Da der Aufenthalt der TE längere Zeit in Anspruch nimmt, wird sie immer in die Situation kommen, dass sie von der Klinik eine Bescheinigung braucht.
Torquemada
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Re: Krankschreibung bei Krankenhausaufenthalt

Beitrag von Torquemada »

connigra hat geschrieben: 3. Jan 2019, 00:05 @ Torquemada,@trulla
Mein Kenntnisstand deckt sich mit dem von Trulla.
Das ändert nichts an meinem Hinweis. KEIN Beamter oder Arbeitnehmer muss eine Bescheinigung vorlegen, die quasi verrät, dass er in psychiatrischer Behandlung ist. Deshalb: den Hausarzt ansprechen.
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