Ankündigung zur Zurruhesetzung - Fragen

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Muschelchen
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Ankündigung zur Zurruhesetzung - Fragen

Beitrag von Muschelchen »

Hallo nochmal,
ich habe vor 2 Tagen die Ankündigung der Zurruhesetzung von der BR D´dorf erhalten, das ging jetzt echt schnell, da der AA-Termin erst am 28.11. war.
Ich habe jetzt ja eine einmonatige Widerspruchsfrist, bin noch hin- und hergerissen, ob ich das so akzeptieren möchte und deshalb meine Fragen:
1. Die Versetzung in den Ruhestand erfolgt aufgrund des AA-Gutachtens, ich habe aber kein Gutachten beim AA bekommen, geschweige denn eine Kopie von der BR D´dorf, soll ich sie anfordern?
2. Der Antrag auf Schwerbehinderungserhöhung (ich habe nur 20%) würde für den Fortgang was bedeuten?
3. Ein Widerspruch muss eine Begründung haben, nehme ich mal logischerweise an, ich habe auch schon gelesen, dass ich das ohne Rechtsanwalt machen kann, gibt es Erfahrungwerte, wie diese Widersprüche beschieden werden (ohne Klage wohlgemerkt!)

Es wäre schön etwas dazu zu erfahren, da die Zeit ja jetzt rennt und die 4 Wochen schnell vorbei sind...
Allen eine frohe Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Neue Jahr :D
Dienstunfall_L
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Re: Ankündigung zur Zurruhesetzung - Fragen

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo

Meine Antworten findest du hier: viewtopic.php?f=34&t=9876
Muschelchen
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Re: Ankündigung zur Zurruhesetzung - Fragen

Beitrag von Muschelchen »

Hallo zusammen,

ich habe das AA-Gutachten angefordert und auch erhalten. Dort und in der Anhörung zur Zurruhesetzung steht nichts von einer Wiedervorstellung beim AA zu einem bestimmten Zeitpunkt...heisst "chronifizierte Erkrankung", dass ich nicht mit einer erneuten Untersuchung in den nächsten Jahren rechnen muss?
2.Frage: Wenn ich jetzt Widerspruch einlege, wird die Zurruhesetzung hinausgezögert, d.h. eventuell einen Monat länger normales Gehalt und Pensionsansprüche(NRW)? Den Widerspruch kann ich ohne Begründung einreichen, also auch ohne Anwalt und einen Grund nachreichen...Welche Gründe sind euch denn bekannt, die entweder positiv oder abschlägig beschieden wurden?
Torquemada
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Re: Ankündigung zur Zurruhesetzung - Fragen

Beitrag von Torquemada »

Muschelchen hat geschrieben: 13. Jan 2019, 13:46
2.Frage: Wenn ich jetzt Widerspruch einlege, wird die Zurruhesetzung hinausgezögert, d.h. eventuell einen Monat länger normales Gehalt und Pensionsansprüche(NRW)?
Widerspruch kannst du nur gegen den BESCHEID einlegen, den du noch gar nicht hast. Du könntest jetzt nur Einwände gegen die Zurruhesetzung vorbringen.
Muschelchen
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Re: Ankündigung zur Zurruhesetzung - Fragen

Beitrag von Muschelchen »

...und haben die Einwände eine aufschiebende Wirkung oder nützt das nichts?
Torquemada
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Re: Ankündigung zur Zurruhesetzung - Fragen

Beitrag von Torquemada »

Muschelchen hat geschrieben: 13. Jan 2019, 17:50 ...und haben die Einwände eine aufschiebende Wirkung oder nützt das nichts?
Ist der Antrag auf Erhöhung des GdB gestellt? Dann Info an Dienstherrn, dass die Schwerbehindertenvertretung beteiligt werden muss.
Muschelchen
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Re: Ankündigung zur Zurruhesetzung - Fragen

Beitrag von Muschelchen »

Nein, noch nicht, aber das mache ich morgen dann sofort, vielen Dank für die Info......
Muschelchen
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Re: Ankündigung zur Zurruhesetzung - Fragen

Beitrag von Muschelchen »

Hallo nochmals,
da ich es immer so doof finde, wenn sich niemand mehr meldet, nachdem sie/er hier wirklich gute Ratschläge bekommen hat, möchte ich kurz anmerken, dass mein Antrag auf GdB dazu geführt hat, dass mein Zurruhesetzungsverfahren bis auf Weiteres ausgesetzt ist...Vielen Dank nochmal für die guten Tipps hier, die offensichtlich von Leuten kommen, die wirklich Ahnung haben...Chapeau!!!
Dienstunfall_L
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Re: Ankündigung zur Zurruhesetzung - Fragen

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo
Da nun noch nicht alles entschieden ist, kannst du dir auch noch überlegen, ob du eine Reha unterstützend findest in deinem Fall und ob du darauf drängen willst, dass "Reha vor Rente" (s. www) beachtet wird.
Die Entscheidung liegt nicht bei dir, aber sofern du eine Reha wünschst, könntest du versuchen, Einfluss zu nehmen.

Wenn du weiblich bist, kannst du die Frauenbeauftragte einbeziehen.
Hilfreich kann wirklich sein, wenn auch der Personalrat ins Boot geholt wird, die SchwBV unbedingt auch.
Ja, deren Einbeziehung im Zurruhesetzungsverfahren kann die Entscheidung des Verfahrens leicht hinauszögern, denn für die Stellungnahme brauchen die befragten Interessensvertreter ja Zeit.
Das kann man mit den Interessensvertretern am besten selber besprechen, informiere sie über deine Situation und dein Interesse.

Wenn vom AA nicht empfohlen wird, dass nach x Monaten / Jahren eine Nachuntersuchung erfolgen soll, heißt das nicht viel.
Die Behörde bezieht sich auf die aä Stellungnahme, trifft aber die Entscheidung, nicht der AA.
Wenn schließlich im Bescheid nichts steht von Nachuntersuchung, bedeutet das auch nicht unbedingt, dass keine stattfinden wird. Üblich sind m.W. 2 Jahre, aber das ist nicht bindend, hängt sicherlich auch von Krankheit und Alter ab.
marki
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Re: Ankündigung zur Zurruhesetzung - Fragen

Beitrag von marki »

Hallo,

ich hätte hierzu auch noch eine Frage.
Angenommen ein Beamter hätte die Ankündigung zur Zurruhesetzung (Dienstunfähigkeit) erhalten und innerhalb der 4 Wochenfrist einen Antrag auf Gleichstellung (Beamter hat einen GdB von 40%) genehmigt bekommen. Nun teilt er der Dienststelle den Sachverhalt mit und erhebt Einwand gegen die Zurruhesetzung, da er nun die Schwerbehindertenvertretung gehört werden muss. Würde dies ggfs. das Verfahren verzögern? Müsste in diesem Fall die Schwerbehindertenvertretung noch Stellung beziehen oder liegt das im Ermessen des Dienstherren?
Über eine Antwort wäre ich dankbar.

@Muschelchen ich habe Dir eine PN geschickt.

Viele Grüße
Muschelchen
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Re: Ankündigung zur Zurruhesetzung - Fragen

Beitrag von Muschelchen »

....ja, das sehe ich auch so...in meinem Fall war das Glück, dass die Bearbeitung meines Schwebiantrags monatelang gedauert hat, in der Zeit war das Zurruhesetzungsverfahren ausgesetzt, so dass ich immer noch mein Gehalt bekommen habe, erst im Oktober bin ich zur Ruhe gesetzt worden ...
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