[BY] Wechsel vom komm. TVÖD-Beschäftigten zum verbeamt. Berufsschul-Fachlehrer

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Pl4C3b0
Beiträge: 1
Registriert: 16. Dez 2018, 21:19
Behörde:
Geschlecht:

[BY] Wechsel vom komm. TVÖD-Beschäftigten zum verbeamt. Berufsschul-Fachlehrer

Beitrag von Pl4C3b0 »

Guten Abend,

ich tu mich äußerst schwer bei der Recherche zur Feststellung, welche Besoldungsgruppe und -stufe bei folgendem Hintergrund zu erwarten ist (das ganze spielt sich in Oberbayern ab):

Derzeit befinde ich mich (41 Jahre falls relevant) in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis als Bauamtsleiter einer kleineren Stadtverwaltung (eingruppiert in TVÖD VKA E11 - Stufe 6).
Mein Lebenslauf stellt sich bisher folgendermaßen dar (Aus-/Weiterbildungszeiten - Beschäftigungszeit außerhalb es TVÖD - Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst):



. 07/1994 mittlere Reife
09/1994 . 08/1997 Ausbildung zum Maurergesellen
09/1997 . 12/1997 Vorarbeiter bei der Ausbildungsfirma
01/1998 . 01/1999 Zivildienst
02/1999 . 08/2000 Vorarbeiter bei einem Bauunternehmer
09/2000 . 08/2002 Weiterbildung zum Hochbautechniker und Maurermeister, Fachhochschulereifeabschluss
09/2002 . 02/2012 Bautechniker im Bauamt einer Stadtverwaltung
03/2012 . dato Bauamtsleitung in der selbigen

Im Jahr 2009 absolvierte ich den AL I, danach den AL II-Lehrgang zum Verwaltungsfachwirt (QE 3), welchen ich 01/2012 erfolgreich abgeschlossen habe.

Nun bietet sich mir die Chance als Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe (in meinem Fall Bautechnik) bei Absolvierung einer einjährigen Lehramtsausbildung in Ansbach an eine Berufsschule zu wechseln (Zitat aus der Merkblatt zur Ausbildung: Die Einstellung erfolgt in die Laufbahn 3. Qualifikationsebene als Fachlehrer, Eingangsbesoldung A 10 mit Aufstiegsmöglichkeiten nach A 11 und A 12.), was ich äußerst gerne machen würde.


Leider habe ich im Beamtenrecht kaum Hintergrundwissen und mir stellen sich folgende Fragen:

A.
Werden Zeiten des öffentlichen Dienstes bei der Stufenfestlegung des Eingangsamts in irgendeiner Weise berücksichtigt? Bei mir wären es bis Beginn der Lehramtsausbildung 17 Jahre Beschäftigter im Bauamt + 13 Monate Zivildienst.


B.
Als Zulassungsvoraussetzung wird eine mind. dreijährige hauptberufliche Erfahrung vorausgesetzt. Ohne die 2 Jahre der Weiterbildung zum Techniker habe ich bis zur Lehramtsausbildung dann ca. 223 Monate bzw. 18 Jahre, 7 Monate Berufserfahrung (sofern die Zeit als Techniker und Bauamtsleiter als Praxisjahre anzusehen sind, wovon ich erstmal ausgehe). Zieht man hiervon die 3 Jahre der Zulassungsvoraussetzung ab, bleiben noch 15 J, 7 Monate als "Überschuss". Finden diese bei der Eingangsamtsfeststellung eine Beachtung und wenn ja, wie?


Besten Dank im Voraus für eure Hilfe und einen schönen Abend bzw. frohe Weihnacht ;).
Antworten