Residenzpflicht bei Krankheit ?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Didi
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Residenzpflicht bei Krankheit ?

Beitrag von Didi »

Hallo liebe user,

hab mal ne Frage, bin seit 9 Monaten Krankgeschrieben und möchte meinen Sohn für 4 Wochen in Rostock besuchen wo er Jura Studiert-Kann ich einfach sowas machen oder benötigt mein Dienstherr eine Adresse bzw. unterliege ich einer Residenzpflich oder reicht es aus wenn ich das mit meinem Arzt abkläre,

Dk für eine guten Rat und für ein Feedback vorab
Didi
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Herr Löhlein
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Re: Residenzpflicht bei Krankheit ?

Beitrag von Herr Löhlein »

Im Prinzip gebe ich freshair Recht. Solange es sich nicht negativ auf die Genesung auswirkt und der Arzt das auch befürwortet gibt es keine Gründe, warum man seinen Wohnort auch bei Dienstunfähigkeit verlassen darf. Allerdings gibt es eine Regelung, wonach man den Arbeitgeber informieren muss, wenn man seinen Wohnort länger als 24 Stunden verlässt, z.B. § 13 GOÖB Abs. 4 "Wer sich während der Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit nicht an seinem Wohnort aufhält oder ihn für
länger als einen Tag verlassen will, hat dies unter Angabe der neuen Anschrift unverzüglich der / dem
unmittelbaren Vorgesetzten anzuzeigen, sofern dies nicht bereits aus einer vorgelegten ärztlichen Bescheinigung
hervorgeht." Aber das sollte ja kein Problem sein.
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Getreu dem Kaiser Franz "Schaun mer mal, dann seng ma scho"
Torquemada
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Re: Residenzpflicht bei Krankheit ?

Beitrag von Torquemada »

Herr Löhlein hat geschrieben: 19. Dez 2018, 09:15 Allerdings gibt es eine Regelung, wonach man den Arbeitgeber informieren muss, wenn man seinen Wohnort länger als 24 Stunden verlässt, z.B. § 13 GOÖB Abs. 4 "Wer sich während der Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit nicht an seinem Wohnort aufhält oder ihn für
länger als einen Tag verlassen will, hat dies unter Angabe der neuen Anschrift unverzüglich der / dem
unmittelbaren Vorgesetzten anzuzeigen, sofern dies nicht bereits aus einer vorgelegten ärztlichen Bescheinigung
hervorgeht."
Bitte mit Quelle belegen. Für wen soll das gelten?
connigra
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Re: Residenzpflicht bei Krankheit ?

Beitrag von connigra »

Hallo zusammen,
habe einige Quellen angefügt, aus denen für bay. Länderbeamte hervorgeht, dass man den Ortswechseln dem Dienstherrn zwar melden muss, aber dieser nichts dagegen haben kann.
Generell ist es erlaubt, solange der Arzt es befürwortet. Bei Alleinstehenden dürfte es sowieso nur eine formale Begründungssache sein, dass man bei einem Angehörigen während einer Krankheit besser aufgehoben ist, da dort Unterstützung und Hilfe gewährleistet ist.
Da gab es wohl auch schon Gerichtsurteile....

https://info-beihilfe.de/beamtenrecht-w ... eben-sind/

Residenzpflicht
Art. 81 BayBG
B
ayerisches Beamtengesetz (BayBG)

Art. 81 BayBG – Fernbleiben vom Dienst (1)
(1) 1Der Beamte darf dem Dienst nicht ohne Genehmigung seines Dienstvorgesetzten fernbleiben. 2Dienstunfähigkeit wegen Krankheit ist auf Verlangen nachzuweisen. 3Will der Beamte während seiner Krankheit seinen Wohnort verlassen, so hat er dies vorher seinem Dienstvorgesetzten anzuzeigen und seinen Aufenthaltsort anzugeben.




http://www.besoldung-bayern.de/bayern_urlaubsverordnung_paragraf_21

§ 21 Nachweis vorübergehender Dienstunfähigkeit


(1) 1 Eines Urlaubs bedarf es nicht bei Dienstunfähigkeit wegen Krankheit. 2 Die Erkrankung und deren voraussichtliche Dauer sind dem Dienstvorgesetzten spätestens am folgenden Arbeitstag anzuzeigen. 3 In gleicher Weise ist die Beendigung der Krankheit anzuzeigen.

(2) 1 Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Kalendertage, so ist spätestens am vierten Kalendertag, auf Verlangen des Dienstvorgesetzten auch früher, ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. 2 Auf Anordnung des Dienstvorgesetzten ist ein amtsärztliches Zeugnis beizubringen.

(3) Während einer Krankheit darf der Wohnort nur verlassen werden, wenn dies vorher dem Dienstvorgesetzten unter Angabe des Aufenthaltsorts angezeigt wurde.
grüße conni
GFunkt
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Re: Residenzpflicht bei Krankheit ?

Beitrag von GFunkt »

Die zitierten Vorschriften für Bayern sind längst außer Kraft getreten.
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Herr Löhlein
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Re: Residenzpflicht bei Krankheit ?

Beitrag von Herr Löhlein »

@Torquemada

Konkretisierung: Geschäftsordnung über die örtlichen Behörden der Bundeszollverwaltung (GOÖB). Also für Beschäftigte der Zollverwaltung.
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connigra
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Re: Residenzpflicht bei Krankheit ?

Beitrag von connigra »

Hei,
GFunkt hat Recht - tja, das Netz vergisst nichts, auch alte Schmöker die früher mal gegolten haben.
Ergo, wenn es keine Rechtsgrundlage mehr gibt, kann man grade machen was man will. Oder, sehe ich das falsch?
Klärt mich auf... damit ich nicht in Dummheit sterbe......:-)
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