Dienstunfähigkeit Zeiten
Verfasst: 16. Dez 2018, 18:20
Hallo,
eine Frage zur Dienstunfähigkeit. Als Beamter hat man ja erst nach 5 Jahren dienstlicher Tätigkeit Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente. Wie wird diese Zeit nun berechnet? Fließen hier auch - ähnlich wie der Berechnung der Pensionsansprüche - auch Zeiten ein, die man zuvor als Angestellter nach TVÖD zurückgelegt hat oder z. B. auch Wehrdienst oder bestimmte Ausbildungszeiten. Oder ist hier tatsächlich der Zeitpunkt der Verbeamtung + 5 Jahre ausschlaggebend?
Danke & viele Grüße
eine Frage zur Dienstunfähigkeit. Als Beamter hat man ja erst nach 5 Jahren dienstlicher Tätigkeit Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente. Wie wird diese Zeit nun berechnet? Fließen hier auch - ähnlich wie der Berechnung der Pensionsansprüche - auch Zeiten ein, die man zuvor als Angestellter nach TVÖD zurückgelegt hat oder z. B. auch Wehrdienst oder bestimmte Ausbildungszeiten. Oder ist hier tatsächlich der Zeitpunkt der Verbeamtung + 5 Jahre ausschlaggebend?
Danke & viele Grüße