Ausnahmsweise Verbeamtung als Lehrer in BY mit 45+
Verfasst: 12. Dez 2018, 22:32
Hallo zusammen,
ich bin Lehrer an einer Städtischen Realschule in Bayern. Die Stadt hat in den letzten Jahren neu eingestellte Lehrerinnen und Lehrer aus Kostengründen (wie sie sagen) nicht verbeamtet. Diese Woche hat der Stadtrat beschlossen, dass eine Verbeamtung nun wieder möglich ist. Ich bin seit fast 3 Jahren an der Schule angestellt.
Nach dem BayBG ist eine Verbeamtung in Bayern nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres möglich. (BayBG Art. 23)
Mein Problem ist, dass ich die Altersgrenze vor knapp 3 Monaten überschritten habe. Ich bin 45 Jahre. Alle Kollegen, die in den vergangenen Jahren an die Schule kamen, werden nun verbeamtet. Ich bin wegen weniger Monate außen vor.
Im BayBG steht jedoch aus, dass die oberste Dienstbehörde Ausnahmen zulassen kann, wenn die Altersgrenze überschritten wurde. Das wäre bei mir die Stadt, da es ja eine Städtische Realschule ist.
Nun meine Frage hier im Forum: Sind Ihnen/Euch Fälle bekannt (Präzendenzfälle), bei denen die Dienstbehörde einer Verbeamtung nach der Lebensaltersgrenze ausnahmsweise zugestimmt hat? Wann und wo war dies der Fall?
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar, da dies ein gutes Argument für die Ausnahmeregelung wäre, die das BayBG im Artikel 23 explizit einräumt.
Ich will nichts unversucht lassen trotzdem noch verbeamtet zu werden, zumal es sich wirklich nur um wenige Monate dreht.
Viele Grüße
ich bin Lehrer an einer Städtischen Realschule in Bayern. Die Stadt hat in den letzten Jahren neu eingestellte Lehrerinnen und Lehrer aus Kostengründen (wie sie sagen) nicht verbeamtet. Diese Woche hat der Stadtrat beschlossen, dass eine Verbeamtung nun wieder möglich ist. Ich bin seit fast 3 Jahren an der Schule angestellt.
Nach dem BayBG ist eine Verbeamtung in Bayern nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres möglich. (BayBG Art. 23)
Mein Problem ist, dass ich die Altersgrenze vor knapp 3 Monaten überschritten habe. Ich bin 45 Jahre. Alle Kollegen, die in den vergangenen Jahren an die Schule kamen, werden nun verbeamtet. Ich bin wegen weniger Monate außen vor.
Im BayBG steht jedoch aus, dass die oberste Dienstbehörde Ausnahmen zulassen kann, wenn die Altersgrenze überschritten wurde. Das wäre bei mir die Stadt, da es ja eine Städtische Realschule ist.
Nun meine Frage hier im Forum: Sind Ihnen/Euch Fälle bekannt (Präzendenzfälle), bei denen die Dienstbehörde einer Verbeamtung nach der Lebensaltersgrenze ausnahmsweise zugestimmt hat? Wann und wo war dies der Fall?
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar, da dies ein gutes Argument für die Ausnahmeregelung wäre, die das BayBG im Artikel 23 explizit einräumt.
Ich will nichts unversucht lassen trotzdem noch verbeamtet zu werden, zumal es sich wirklich nur um wenige Monate dreht.
Viele Grüße