Übernahme ins Beamtenverhältnis erst nach 12 monatiger Tarifanstellung?

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Qualiko
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Übernahme ins Beamtenverhältnis erst nach 12 monatiger Tarifanstellung?

Beitrag von Qualiko »

Hallo zusammen,

ich bin 37 Jahre alt und habe mich kürzlich für den Quereinstieg auf eine Verwaltungsstelle bei einer Bundesoberbehörde beworben. Am vergangenen Donnerstag habe ich eine fernmündliche und eine rechtskräftige Zusage per E-Mail erhalten, zwei Vertragsausfertigungen sind bereits auf dem Postweg zu mir.

Die Stelle war ausgeschrieben als E14 TVöD / A14 BBesO. Weder in der Stellenanzeige, noch bei dem Vorstellungsgespräch wurde auf die Anstellungsart eingegangen. Bei der fernmündlichen Zusage teilte man mir mit, dass ein unbefristeter Vertrag gemäß TVöD (Bund) erstellt worden sei. Auf meine Rückfrage, wie es dann mit der Verbeamtung weiter gehen würde, wurde mir erwidert, dass die Übernahme in das Beamtenverhältnis nach 12 monatiger Tarifzugehörigkeit formlos beantrag werden könne - ein rein formaler Akt. Auf meine Rückfrage, ob dies im Arbeitsvertrag geregelt sei, wurde darauf hingewiesen, dass dieser Vorgang keine Vertragskomponente sei, es bestünde ja die Möglichkeit, dass ein Beamtenverhältnis gar nicht gewünscht sei.

Da eine Übernahme in das Beamtenverhältnis der Grund war mich auf die Stelle zu bewerben, ist meine Frage folgende:
Ist es im Bundesverwaltungs- bzw. Bundesbeamtenrecht üblich, dass einer Verbeamtung (vermutlich Verbeamtung auf Probe) eine 12 monatige tarifvertragliche Anstellung vorausgegangen sein muss, auch wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis möglicherweise schon zu Beginn einer tarifvertraglichen Anstellung erfüllt sein könnten?

Gibt es jemanden, der Erfahrung damit hat? Aus den entsprechenden Gesetzestexten habe ich keinerlei substanzielle Information extrahieren können. Was mich etwas wurmt ist der Einstieg in die PKA dann erst mit 39, also relativ spät, woraus natürlich Nachteile entstehen würden.

VG

09.12. Korrektur von Rechtschreibfehlern
Tom321
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Re: Übernahme ins Beamtenverhältnis erst nach 12 monatiger Tarifanstellung?

Beitrag von Tom321 »

Ich glaube möglich ist vieles, aber manche Behörden handhaben es z.B. so, dass man mind. 1 Jahr angestellt sein muss.

Um welche Behörde handelt es sich denn? Vielleicht kann dann jemand konkreteres dazu sagen....
Skedee Wedee
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Re: Übernahme ins Beamtenverhältnis erst nach 12 monatiger Tarifanstellung?

Beitrag von Skedee Wedee »

Qualiko hat geschrieben: 9. Dez 2018, 21:10 Auf meine Rückfrage, ob dies im Arbeitsvertrag geregelt sei, wurde darauf hingewiesen, dass dieser Vorgang keine Vertragskomponente sei, es bestünde ja die Möglichkeit, dass ein Beamtenverhältnis gar nicht gewünscht sei.
Glückwunsch zur Stelle. Diese Frage kann nicht arbeitsvertraglich geregelt werden. Einfach nach einem Jahr den Antrag stellen.
Qualiko hat geschrieben: 9. Dez 2018, 21:10 Da eine Übernahme in das Beamtenverhältnis der Grund war mich auf die Stelle zu bewerben,
Ganz ehrlich: dann fragt man so etwas im Vorstellungsgespräch.
Qualiko hat geschrieben: 9. Dez 2018, 21:10 ... auch wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis möglicherweise schon zu Beginn einer tarifvertraglichen Anstellung erfüllt sein könnten...
Liegen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen tatsächlich vor? Schreibe kurz Deinen Werdegang...
Qualiko hat geschrieben: 9. Dez 2018, 21:10 Aus den entsprechenden Gesetzestexten habe ich keinerlei substanzielle Information extrahieren können.
Wirst Du auch nicht finden, da es der Behörde freisteht, jemanden zu verbeamten. Es besteht darauf kein Rechtsanspruch. Oftmals beschäftigen Behörden, gerade Bundesbehörden, den Bewerber erst als Tarifbeschäftigten, bevor sie eine Urkunde überreichen. Aber locker bleiben: das Jahr wird dann später bei der Probezeit (grundsätzlich 3 Jahre, § 11 Abs. 1 BBG) angerechnet.
connigra
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Re: Übernahme ins Beamtenverhältnis erst nach 12 monatiger Tarifanstellung?

Beitrag von connigra »

Ich würden nicht darauf vertrauen eine Planstelle zu bekommen. ..... !
Wie sieht es denn mit dem Nettolohn aus - bewegt sich der identisch wie das Nettogehalt eines Beamten?

Ich kann hier nur für Lehrer sprechen: als Angestellter im höheren Dienst bist der voll gearschte.....! Dafür brauche ich nicht 5 Jahre Studium, ein Jahr Betriebspraktikum, 2 Jahre Ref. um dann mit 2000 netto heim zugehen, während der Beamte in der gleichen Position mit 3000 netto heimgeht.
Dieses Geld verdienen Leute im mittleren Dienst und nicht im höheren.....!
Ob Beamter oder Angestellter, wenn das Geld stimmt, ziemlich egal. v.g.
Skedee Wedee
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Re: Übernahme ins Beamtenverhältnis erst nach 12 monatiger Tarifanstellung?

Beitrag von Skedee Wedee »

connigra hat geschrieben: 10. Dez 2018, 11:09 Ich würden nicht darauf vertrauen eine Planstelle zu bekommen. ..... !
Wie sieht es denn mit dem Nettolohn aus - bewegt sich der identisch wie das Nettogehalt eines Beamten?

Ich kann hier nur für Lehrer sprechen: als Angestellter im höheren Dienst bist der voll gearschte.....! Dafür brauche ich nicht 5 Jahre Studium, ein Jahr Betriebspraktikum, 2 Jahre Ref. um dann mit 2000 netto heim zugehen, während der Beamte in der gleichen Position mit 3000 netto heimgeht.
Dieses Geld verdienen Leute im mittleren Dienst und nicht im höheren.....!
Ob Beamter oder Angestellter, wenn das Geld stimmt, ziemlich egal. v.g.
Bei Tarifangestellten gibt es keinen höheren Dienst. Das ist eine Beamtenlaufbahn.

Tarifbeschäftigte sind aufgrund ihr nicht nur vorübergehenden auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Wenn Du in Deinen Augen zu wenig verdienst, schreib´ eine Bewerbung auf eine höher bezahlte Tätigkeit.

Den Nettoverdienst zwischen Beamten und Tarifbeschäftigen zu vergleichen ist ungeschickt. Bei Beamten ist noch die Krankenversicherung bzw. die Anwartschaft zu zahlen und Krankenkosten in der Regel vorzustrecken.
Torquemada
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Re: Übernahme ins Beamtenverhältnis erst nach 12 monatiger Tarifanstellung?

Beitrag von Torquemada »

connigra hat geschrieben: 10. Dez 2018, 11:09 Ich würden nicht darauf vertrauen eine Planstelle zu bekommen. ..... !
@connigra


Wenn ich mich nicht täusche, bist du seit Jahrzehnten in Ruhestand und hast in Bayern Kinder, die Lehrer sind. Bitte nicht so emotional hier in (wahrscheinlicher) Unkenntnis der Verhältnisse der richtigen Bundesverwaltung in eine Debatte Beamtenbesoldung versus Tarifgehälter einsteigen.
connigra
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Re: Übernahme ins Beamtenverhältnis erst nach 12 monatiger Tarifanstellung?

Beitrag von connigra »

@ Torquemada und alle die hier mitlesen:
jetzt muss ich mich nochmals einklinken und um Missverständnissen vorzubeugen mal wieder etwas richtig stellen.
Ich habe explizit geschrieben: ich kann nur für Lehrer sprechen....nicht für andere Berufsfelder....
Fakt ist, ich bekomme in meinem Umfeld bei den hiesigen Lehrern diese Ungerechtigkeit mit, das hat nichts mit Emotionen zu tun (es betrifft nicht mal meine Familie), sondern kollidiert mit meinem Gerechtigkeitsempfinden.
Mein Kids haben ihre Planstellen. Klasse Glück gehabt, alles gut - da gibt es aber viele andere Kollegen, die weniger Glück hatten, obwohl sie dieselbe jahrelange Ausbildung wie meine Kids durchgemacht haben.

Arbeit für Lehrer wäre genügend vorhanden... daran kann es nicht liegen.

Viele junge Menschen müssen sich mit einen Angestelltenvertrag zufrieden geben, leisten dieselbe Arbeit wir Ihre verbeamteten Kollegen, nur mit viel, viel weniger Nettolohn in der Tasche.
Netto - bedeutet für mich schon nach Abzug der Krankenkassenbeiträgen. Äpfel mit Birnen zu vergleichen wäre ja unsinnig.
Für dieselbe Arbeit sollten alle Menschen den selben Netto Lohn in der Tasche haben, ganz gleich ob im Beamtenstatus oder im Angestelltenstatus.
So das war mein letztes Wort vor Mitternacht.....;.)
Hanswurst I.
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Re: Übernahme ins Beamtenverhältnis erst nach 12 monatiger Tarifanstellung?

Beitrag von Hanswurst I. »

connigra hat geschrieben: 10. Dez 2018, 11:09 Dieses Geld verdienen Leute im mittleren Dienst und nicht im höheren.....!
Sollte man wohl mal den Finanzministerien sagen. Die wissen davon leider nichts. :?
Qualiko
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Re: Übernahme ins Beamtenverhältnis erst nach 12 monatiger Tarifanstellung?

Beitrag von Qualiko »

Hallo zusammen,

allen beteiligten Kommentatoren danke ich für die zahlreichen Stellungnahmen. Zwischen den Zeilen habe ich demnach herauslesen können, dass ein derartiges vorgehen nicht ungewöhnlich ist. Ich werde also einfach nach dem formalen Jahr einen entsprechenden Antrag stellen.

Gerne gehe ich aber noch auf die Rückfragen ein:

- Namen der Behörde:
Ich habe mich dazu entschlossen den Namen "vorerst" nicht zu veröffentlichen. Ich bitte daher um Verständnis für meine Entscheidung.

- laufbahnrechtliche Voraussetzungen und mein Werdegang:
Berufsqualifizierendes universitäres Studium, anschließende Promotion, Angestellter in der freien Wirtschaft - zuletzt in der Industrie mit substanziellen Schnittmengen zu der ausgeschriebenen öffentlichen Verwaltungstätigkeit. Die zu übernehmende Überwachungstätigkeit müsste meines Erachtens nach eine hoheitliche Aufgabe sein, so dass seitens der Stelle eine Verbeamtung gegeben sein müsste. Näheres sonst gerne per PN.

- Unterschied im Verdienst als Angestellter und Beamter:
Ich bin mir bewusst, dass beide den gleichen Lohn erhalten aber unterschiedliche Abzüge haben, so dass unter dem Strich eben nicht das gleiche steht. Eine Diskussion darüber ist tatsächlich nicht in meinem Sinne. Auch wenn ich das ebenfalls nicht als gerecht empfinde - so ist das System derzeit.

Viele Grüße
Vàn
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Re: Übernahme ins Beamtenverhältnis erst nach 12 monatiger Tarifanstellung?

Beitrag von Vàn »

Hallo Zusammen,
möchte kurz einen kleinen Beitrag zum Besten geben. Ich bin in einer ähnlichen Situation nur in Bayern und dem gehobenen Dienst und bei mir wurde es genauso gehandhabt.
Will auch keine großen Ausführungen machen ob ungerecht oder nicht...

Ich kann dir nur Sagen, hier steht für Bayern der Artikel im Leistungslaufbahngesetzt welches Grundlage des ganzen bei mir ist und das eine Jahr als soll betitelt. Sowas sollte es ja auch für Bundesbeamte geben. Dann hast du es zumindest schwarz auf weiß. Aber wenn du promoviert hast...dann müsstest du dieses eine Jahr doch haben oder liege ich da falsch?
[url]http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLlbG-39[/url]
Dienstunfall_L
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Re: Übernahme ins Beamtenverhältnis erst nach 12 monatiger Tarifanstellung?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ich kann hier nur für Lehrer sprechen: als Angestellter im höheren Dienst bist der voll gearschte.....! Dafür brauche ich nicht 5 Jahre Studium, ein Jahr Betriebspraktikum, 2 Jahre Ref. um dann mit 2000 netto heim zugehen, (...)
  • 5 Jahre Studium sind nicht vorgeschrieben, man kann es auch in 4 schaffen.
  • Die Praxiszeit, die vor Erlangung des 1. Staatsexamens absolviert wird, ist kein "Betriebspraktikum" und liegt innerhalb der Studienzeit. Diese verlängert also keine Studien- oder Ausbildungsdauer, erst recht nicht um ein zusätzliches Jahr, denn die Praxiszeit dauert kein Jahr.
  • Das Referendariat, erforderlich für das 2. Staatsexamen, dauert nicht mehr 2 Jahre, es wurde vor vielen Jahren bereits auf 1,5 Jahre verkürzt.
imbacmz
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Re: Übernahme ins Beamtenverhältnis erst nach 12 monatiger Tarifanstellung?

Beitrag von imbacmz »

Hallo,

ich bin neu hier und auf das Thema gestoßen, da es mich aktuell ebenfalls betrifft. Falls ich doch einen neuen Thread starten soll, mache ich das gern.

- Ist aus der Verbeamtung nach der 12 monatigen Frist schließlich etwas geworden?

Zu meiner Frage:

Ich habe kürzlich eine Zusage für eine Stelle nach A13/E13 bei in der Stadtverwaltung einer großen Kommune in Bayern erhalten. Auf Nachfrage wurde auch mir mitgeteilt, dass die Stelle zunächst auf Basis eines unbefristeten TVöD-Anstellungsvertrages basieren wird, ein Antrag auf Verbeamtung nach 12 Monaten jedoch möglich ist.

Wie stehen dafür die Chancen?

- Master-Abschluss an einer Universität
- 5 Jahre relevante Berufserfahrung für die ausgeschriebene Stelle
- Stelle war auch als Beamtenstelle ausgeschrieben sollte demnach auch für eine spätere Verbeamtung in Frage kommen oder?

Wie läuft das Prozedere ab?
Welche Kriterien gelten?
Kann es wiederholt werden?

Freue mich auf eure Antworten und Einschätzung.

Vielen Dank bereits vorab!

Beste Grüße
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