Also die Rente wird mit Regelrenteneintritt VOLLSTÄNDIG ausbezahlt. Dann betrachtet man sich deinen Pensionsfreibetrag. Mal angenommen du hättest 68% erdient und einen pensionsunschädlichen Freibetrag von 0,9%. Das wären dann 68,9%. Also bildet man die Summe aus deiner Rente und der Pension und kürzt die Pension soweit, dass es in Summe 68,9% sind. Klagst du die Altersdiskriminierung raus, sind es 71,75%. Unklar ist noch, wann man klagen kann/muss.eisbaer1000 hat geschrieben: ↑10.11.2021 07:01 Guten Morgen
Verstehe ich das richtig ,ich bekomme wenn ich 67 Jahre bin soviel Rente bis zum Höchstatz von 71,75 % und gleiche die 5,4 % damit aus.Ich habe genug Rente um den Unterschied auszugleichen .Das wäre ja ein Lichtblick. Das mit den Rentenfreibetrag verstehe ich nicht. Vielleicht kannst du mir das erklären, wenn es möglich ist.
Ganz Herzlichen Dank
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Da gibt es den Zuschuss zur privaten KV dann von der DRV.
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Der Bundestag hat sich 2018 auch mit dem Thema beschäftigt:
"Das Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit Renten wird von § 55 BeamtVG geregelt. Mit der Ruhensregelung des § 55 BeamtVG soll die Gesamtversorgung eines Beamten aus Rente und Ruhegehalt auf einen Betrag begrenzt bleiben, den er als Ruhegehalt erreicht hätte, wenn er sein gesamtes Arbeitsleben als Beamter verbracht hätte. Der über die so ermittelte Höchstgrenze hinausgehende Teil der Versorgungsbezüge wird weggekürzt."
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf
Wenn man es so ließt, spielen Laufbahnvoraussetzungen gar keine Rolle und es ist eine Summe aus pensionsrelevanten und rentenversicherungspflichtigen Zeiten zu bilden. Das heißt in hiesigem Fall durchgehende Beschäftigung vom 15 1/2 bis 55 1/2 Jahre = 40 Jahre = Höchstbetrag Vollpension. Wer studiert hat, verliert ein paar Jahre die weder das Eine noch das Andere sind. Wäre ja zu nett, wenn einem dass die BAnstPT auch schriftlich gibt...
"Das Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit Renten wird von § 55 BeamtVG geregelt. Mit der Ruhensregelung des § 55 BeamtVG soll die Gesamtversorgung eines Beamten aus Rente und Ruhegehalt auf einen Betrag begrenzt bleiben, den er als Ruhegehalt erreicht hätte, wenn er sein gesamtes Arbeitsleben als Beamter verbracht hätte. Der über die so ermittelte Höchstgrenze hinausgehende Teil der Versorgungsbezüge wird weggekürzt."
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf
Wenn man es so ließt, spielen Laufbahnvoraussetzungen gar keine Rolle und es ist eine Summe aus pensionsrelevanten und rentenversicherungspflichtigen Zeiten zu bilden. Das heißt in hiesigem Fall durchgehende Beschäftigung vom 15 1/2 bis 55 1/2 Jahre = 40 Jahre = Höchstbetrag Vollpension. Wer studiert hat, verliert ein paar Jahre die weder das Eine noch das Andere sind. Wäre ja zu nett, wenn einem dass die BAnstPT auch schriftlich gibt...
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
So lese ich das auch raus. Wäre super. Bin ja gespannt ob das die BAnstPT aus so sieht,
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
HalloTorquemada hat geschrieben: ↑10.11.2021 10:29 Da gibt es den Zuschuss zur privaten KV dann von der DRV.
Darf ich fragen was das für ein Zuschuss ist und wann und unter welchen Vorraussetzungen den gibt.
Grüsse aus Bayern
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Den gibt es bei Renteneintritt für Rentner, die nicht in der GKV sind. https://www.deutsche-rentenversicherung ... herung.htmeisbaer1000 hat geschrieben: ↑18.11.2021 17:02HalloTorquemada hat geschrieben: ↑10.11.2021 10:29 Da gibt es den Zuschuss zur privaten KV dann von der DRV.
Darf ich fragen was das für ein Zuschuss ist und wann und unter welchen Vorraussetzungen den gibt.
Grüsse aus Bayern
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Auf Formblatt R0821 gibt's ne extra Seite für die Postbeamtenkrankenkasse:Torquemada hat geschrieben: ↑19.11.2021 14:27 Den gibt es bei Renteneintritt für Rentner, die nicht in der GKV sind. https://www.deutsche-rentenversicherung ... herung.htm
"Bescheinigung für Mitgliedschaft bei der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten oder der Postbeamtenkrankenkasse"
Beantragen kann man es schon mal. Bei mir wär's im niedrigen Euro-Bereich.
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Hallo AndyO
Verstehe ich das richtig , ich könnte den Antrag schon stellen , wenn ich in den Ruhestand gehe und er wird dann wirksam , beim Antrag für die Rente.
Verstehe ich das richtig , ich könnte den Antrag schon stellen , wenn ich in den Ruhestand gehe und er wird dann wirksam , beim Antrag für die Rente.