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PBeaKK - Rauswurf ???

Verfasst: 29. Nov 2018, 19:15
von seppel
PBeaKK: Können die ein Mitglied eigentlich rauswerfen (kündigen), wenn man bei den Leistungsabrechnungen zu oft Widerspruch einlegt?

Re: PBeaKK - Rauswurf ???

Verfasst: 30. Nov 2018, 11:08
von zeerookah
Warum wendest du dich nicht erst an den betreffenden Arzt oder seiner Abrechnungsstelle wenn die Rechnung nicht den Regeln entspricht?
Alles was über 200€ ist würde ich erst bezahlen wenn ich die Erstattung bekommen habe.
Und wenn da was gekürzt wurde (gibt ja eine Begründung dafür) dann bekommt der Arzt auch nur den gekürzten Betrag. Und somit ist er im Zugzwang.

Re: PBeaKK - Rauswurf ???

Verfasst: 30. Nov 2018, 12:07
von Siggi09
zeerookah hat geschrieben: 30. Nov 2018, 11:08 Warum wendest du dich nicht erst an den betreffenden Arzt oder seiner Abrechnungsstelle wenn die Rechnung nicht den Regeln entspricht?
Alles was über 200€ ist würde ich erst bezahlen wenn ich die Erstattung bekommen habe.
Und wenn da was gekürzt wurde (gibt ja eine Begründung dafür) dann bekommt der Arzt auch nur den gekürzten Betrag. Und somit ist er im Zugzwang.
Darauf musst Du dich aber VORHER mit dem Arzt verständigen, denn die Rechtsbeziehung besteht zum einen zwischen Patient und Arzt und zum anderen Zwischen Patient und PBeaKK. Wenn der Arzt das nicht will, muss man sich einen anderen Arzt suchen ...

Die Ärzte rechnen z.B. nach Sichtweise der Ärztekammern ab. Die PBeaKK nach Satzung und GOÄ/GOZ. Die PBeaKK interessiert sich überhaupt nicht dafür, was in den Begründungen steht, selbst wenn die auf Gerichtsurteilen von Amtsgerichten beruhen oder eben von den Kammern herangezogen wurden. Hier gelten nur höchstrichterliche Urteile vor dem Verwaltungsgericht. Die Begründungen müssen auch nach den Vorgaben der PBeaKK erfolgen, und hier lässt sich oft nachbessern. Wobei ich nicht verstehe, dass die Abrechnungsstellen immer so tun, als würden sie die Anforderungen der PBeaKK nicht kennen.

Bei Zahnärzten kann man es in der Regel auch vergessen alles das abgerechnet zu bekommen, was "analog" zu einer GOZ Ziffer berechnet wird. Also am besten analoge Abrechnung mit dem Zahnarzt im Vorfeld ausschließen. Damit schließt man dann ggf. aber auch modernste Behandlungsmethoden aus, die noch keinen Einzug in die GOZ gefunden haben. Und das, obwohl die analoge Abrechnung nach GOZ statthaft ist.

Wenn man das einfach so von der Rechnung abzieht, muss man damit rechnen in Verzug zu geraten und dass der Arzt die Differenz eintreibt.

Re: PBeaKK - Rauswurf ???

Verfasst: 30. Nov 2018, 12:08
von Siggi09
seppel hat geschrieben: 29. Nov 2018, 19:15 PBeaKK: Können die ein Mitglied eigentlich rauswerfen (kündigen), wenn man bei den Leistungsabrechnungen zu oft Widerspruch einlegt?
Das kann ich mir nicht vorstellen, da man ein Recht zum Widerspruch hat.

Re: PBeaKK - Rauswurf ???

Verfasst: 30. Nov 2018, 16:41
von Cyber
Kündigung durch die Pbeakk regelt §15 der Satzung. Eigentlich nur in zwei Fällen: Einmal 6 Monate Beitragsrückstand und im anderen Fall bei Abrechnungsbetrug.

Re: PBeaKK - Rauswurf ???

Verfasst: 30. Nov 2018, 17:37
von zeerookah
@Siggi09
Nett & breit erklärt aber für mich als PBeaKK B-Mitglied geht das komplett an der Wirklichkeit vorbei.
Gerne wird ja der 2,3fache Satz angesetzt. Da genügt ein Anruf "Bitte ändern auf 1,9fachen Satz" und es kommt eine neue Rechnung.

Re: PBeaKK - Rauswurf ???

Verfasst: 30. Nov 2018, 18:56
von Siggi09
zeerookah hat geschrieben: 30. Nov 2018, 17:37 @Siggi09
Nett & breit erklärt aber für mich als PBeaKK B-Mitglied geht das komplett an der Wirklichkeit vorbei.
Gerne wird ja der 2,3fache Satz angesetzt. Da genügt ein Anruf "Bitte ändern auf 1,9fachen Satz" und es kommt eine neue Rechnung.
Das bezog sich auch auf B-Mitglieder. Dass Thema mit den 1,9 und 2,3 fachen Sätzen kann man in der Tat meist schnell klären, weil das oft versehentlich passiert. Die Probleme sind eben meist anderer Natur.

Re: PBeaKK - Rauswurf ???

Verfasst: 30. Nov 2018, 20:42
von connigra
@seppel:
ich musste echt lachen. rauswerfen wegen Widerspruch? Genauso könnte ich fragen, können die mich rauswerfen weil ich chronisch krank bin?! Never.
Ei der Kasse juckt doch unser Widerspruch nicht - dafür gibt es doch eine Widerspruchsstelle und dort wird er abgearbeitet. Nicht mehr und nicht weniger. Mich kennen die Mitarbeiter dort schon alle - und noch immer sind die nett und hilfsbereit. Oft bekomme ich wertvolle Tipps und Hilfen. Ich habe wirklich nur die besten Erfahrungen mit der Kasse während der letzten 30 Jahre gemacht. Klar, bekomme ich nicht immer Recht - das Leben ist halt kein Wunschkonzert und die Mitarbeiter müssen halt schauen, dass sie nur das genehmigen, was die Satzung hergibt. Sonst würden unsere Beiträge noch mehr nach oben schnellen - da würden wir dann auch wieder schreien.
Schlechte Erfahrungen habe ich nicht mit der Kasse/Beihilfe sondern mit den Abrechnungsstellen gemacht. Ich kenne mich mittlerweile recht gut aus und schick denen dann immer eine Mail warum sie dieses oder jenes nicht abrechnen dürfen. Die bekommen von mir auch nur das Geld, dass ich erstattet bekam. Sollen die Abrechner doch klagen, wenn sie meinen sie wären im Recht - ich habe seit 2 Jahren den Spieß umgedreht und seitdem gehts meinen Nerven bezüglich Abrechnungen echt besser.
Es ist doch alles in der GOÄ geregelt. Solche dummen Sprüche: die GOÄ ist veraltet.... ha, ha da grins ich mir eines.

Re: PBeaKK - Rauswurf ???

Verfasst: 1. Dez 2018, 11:01
von ISDNforever
@ connigra:
So mache ich es auch. Wenn man schon gezahlt hat ist man leider die/der Dumme.
Immerhin hat man bei der PBeaKK zudem nur einen Ansprechspartner/ "alles aus einer Hand".

Für diejenigen die vor der Erstattung zahlen müssen oder wollen als Tipp:
https://derprivatpatient.de/arzt/arztrechnung_pruefen

Auf dieser Seite des PKV-Verbands kann man schon eine erste Prüfung vornehmen. Hier wird natürlich nichts moniert wenn es Faktor 2,3 statt 1,9 ist, aber bzgl. der Kombinierbarkeit von GOÄ-Ziffern gibt es direkte Rückmeldungen.

Re: PBeaKK - Rauswurf ???

Verfasst: 1. Dez 2018, 20:11
von Ruheständler
...schade den obigen Link soll ich nicht besuchen mein Virenschutzprogramm hat diese Seite nach Eingabe der ersten Daten blockiert :mrgreen: und ich glaube meinem Schutzprogramm...
Bild

Re: PBeaKK - Rauswurf ???

Verfasst: 1. Dez 2018, 20:25
von seppel
danke für eure Antworten. Da kann ich ja schonmal etwas beruhigter sein.

Re: PBeaKK - Rauswurf ???

Verfasst: 2. Dez 2018, 09:58
von ISDNforever
Ruheständler hat geschrieben: 1. Dez 2018, 20:11 ...schade den obigen Link soll ich nicht besuchen mein Virenschutzprogramm hat diese Seite nach Eingabe der ersten Daten blockiert :mrgreen: und ich glaube meinem Schutzprogramm...
Das wundert mich ehrlich gesagt. Ich bin auf die Seite durch einen Artikel in der Finantest gekommen und die Seite wird laut Impressum vom "PKV Verband der Privaten Krankenversicherung e.V." betrieben -> seriös.

Mein Virenprogramm hat sich noch nie beschwert, ich nutze allerdings auch einen Werbeblocker.
So wie dein Programm dicht warnt handelt es sich um Amazonaws als Virus/Spamware. Im Internet gibt es Anleitungen wie man das los wird.

Re: PBeaKK - Rauswurf ???

Verfasst: 2. Dez 2018, 11:16
von Torquemada
Keine Warnung bei mir.

Re: PBeaKK - Rauswurf ???

Verfasst: 2. Dez 2018, 20:00
von connigra
Bei mir funktioniert der Link auch - kannte ich schon früher und benutzte den auch.
Ei, ich habe aber auch ein Avira Virenprogramm. :-)