Rückkehr aus UoB
Verfasst: 13. Nov 2018, 14:34
Hallo,
in Kürze muss ich meinen Dienst nach sehr langem UoB wieder aufnehmen.
Durch mehrere private Katastrophen bin ich momentan nicht wirklich dienstfähig. Ich stehe gerade vor eine langfristigen Psychotherapie die zeitnah mit einem Aufenthalt in einer Tagesklinik startet.
Meinem Zustand wenig zuträglich waren auch meine bisherigen Kontakte mit der Telekom. Es gibt auf Mails entweder gar kein oder ein völlig falsche Antwort. Bei Telefonaten wurde mir schon mehrfach gesagt, ob ich nicht noch irgend eine Möglichkeit hätte,mich weiter beurlauben zu lassen. bzw. das es mit einem Halbtagsjob nicht zu schaffen ist sich einzuarbeiten. Daraus habe ich natürlich nicht gerade eine optimistische Einstellung zur Dienstaufnahme entwickelt sondern habe, zusätzlich zu meinen anderen Problemen, gelinde gesagt, richtig Schiss.
Jetzt meine Frage: muss ich den Dienst aufnehmen ( und wenn`s nur für einen Tag ist) um den Anspruch auf die Mindestversorgung nicht zu verspielen? Ich bin auf die Mindestversorgung zwingend angewiesen da es meine größte Einnahmequelle darstellen würde für mich und die Kids.
Wenn ich das richtig gelesen habe, wird die Zurruhesetzung nach drei Monaten Dienstunfähigkeit eingeleitet?
vielen Dank und viele Grüße
Smaragdy
in Kürze muss ich meinen Dienst nach sehr langem UoB wieder aufnehmen.
Durch mehrere private Katastrophen bin ich momentan nicht wirklich dienstfähig. Ich stehe gerade vor eine langfristigen Psychotherapie die zeitnah mit einem Aufenthalt in einer Tagesklinik startet.
Meinem Zustand wenig zuträglich waren auch meine bisherigen Kontakte mit der Telekom. Es gibt auf Mails entweder gar kein oder ein völlig falsche Antwort. Bei Telefonaten wurde mir schon mehrfach gesagt, ob ich nicht noch irgend eine Möglichkeit hätte,mich weiter beurlauben zu lassen. bzw. das es mit einem Halbtagsjob nicht zu schaffen ist sich einzuarbeiten. Daraus habe ich natürlich nicht gerade eine optimistische Einstellung zur Dienstaufnahme entwickelt sondern habe, zusätzlich zu meinen anderen Problemen, gelinde gesagt, richtig Schiss.
Jetzt meine Frage: muss ich den Dienst aufnehmen ( und wenn`s nur für einen Tag ist) um den Anspruch auf die Mindestversorgung nicht zu verspielen? Ich bin auf die Mindestversorgung zwingend angewiesen da es meine größte Einnahmequelle darstellen würde für mich und die Kids.
Wenn ich das richtig gelesen habe, wird die Zurruhesetzung nach drei Monaten Dienstunfähigkeit eingeleitet?
vielen Dank und viele Grüße
Smaragdy