Mindestpension bei DU und zusätzlich Anspruch gesetzliche Rente

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DU2018
Beiträge: 2
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Mindestpension bei DU und zusätzlich Anspruch gesetzliche Rente

Beitrag von DU2018 »

Hallo Zusammen,

ich bin Landesbeamter, seit kurzem DU und erhalte eine Mindestpension.
Vor meiner Verbeamtung mit 34 Jahren, habe ich einige Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt
Ich habe jetzt einiges zur Anrechnung von Rentenzahlungen, sowie Antrag auf Heraufsetzung meiner Pension bis zur Rentenzahlung gelesen, steige da aber nicht so richtig durch.
Vielleicht kann mir hier jemand dazu etwas sagen.

Ich bin jetzt 50 Jahre alt, seit fast 17 Jahren Beamter und erhalte eine Mindestpension aufgrund DU von 1720 €, mein erdientes Ruhegehalt ist 1120 €.
Aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalte ich später 250 €, wovon 80 € aus einem Versorgungsausgleich übertragen werden.
Nach Rechtskraft meiner Scheidung werde ich 400 € meiner Pension im Rahmen des Versorgungsausgleichs abgeben müssen. Die werden vermutlich direkt von meiner Mindestpension abgezogen, so dass 1320 € verbleiben.

Ich werde demnächst nochmal Vater, gibt es den Familienzuschlag für Kinder zusätzlich zur MIndestpension?

Kann ich beantragen, dass mir ein Zuschlag zur Pension für die noch nicht gezahlte Rente gezahlt wird?

Und erhalte ich später die Rente zusätzlich zur Pension oder eher nicht, da ich aufgrund der Mindestpension schon mehr erhalte, als ich erdient habe?

Vielen Dank für eine Erklärung

DU2018
mecki111
Beiträge: 73
Registriert: 15. Feb 2017, 07:21
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Re: Mindestpension bei DU und zusätzlich Anspruch gesetzliche Rente

Beitrag von mecki111 »

Die Mindestversorgung wird bei Eintritt des Rentenfalles um die Rententeile gekürzt werden, die nicht auf dem Versorgungsausgleich beruhen. Bis dahin kann der Kürzungsbetrag aufgrund des Versorgungsausgleichs von 400 € auf Antrag um die 80 € gekürzt werden. Darüber entscheidet die Versorgungsbehörde.
Der Familienzuschlag für das Kind wird auch neben der Mindestversorgung gezahlt.
Ob die Mindestversorgung bis zum Rentenbeginn erhöht werden kann, ist von dem jeweiligen Landesrecht abhängig. Im Zweifelsfall Antrag stellen. Mehr als ablehnen (mit Begründung) kann die die Behörde ja nicht.
DU2018
Beiträge: 2
Registriert: 1. Nov 2018, 12:02
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Re: Mindestpension bei DU und zusätzlich Anspruch gesetzliche Rente

Beitrag von DU2018 »

mecki111 hat geschrieben: 5. Nov 2018, 22:20 Die Mindestversorgung wird bei Eintritt des Rentenfalles um die Rententeile gekürzt werden, die nicht auf dem Versorgungsausgleich beruhen. Bis dahin kann der Kürzungsbetrag aufgrund des Versorgungsausgleichs von 400 € auf Antrag um die 80 € gekürzt werden. Darüber entscheidet die Versorgungsbehörde.
Der Familienzuschlag für das Kind wird auch neben der Mindestversorgung gezahlt.
Ob die Mindestversorgung bis zum Rentenbeginn erhöht werden kann, ist von dem jeweiligen Landesrecht abhängig. Im Zweifelsfall Antrag stellen. Mehr als ablehnen (mit Begründung) kann die die Behörde ja nicht.
Hallo mecki111,

vielen Dank für die Erklärung, jetzt bin ich schlauer.

Gruß DU2018
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