
Mein Fall ist der Folgende.
Ich bin seit 25 J + 4 Jahre BW Jahren im Strafvollzug tätig und muss warscheinlich aus gesundheitlichen Gründen mit knapp 55 Jahren in den
vorzeitigen Ruhestand.
Mir werden natürlich für die letzten 3 Jahre 10,8 % abgezogen, so dass ich definitiv nicht die maximalen 71 % erreichen werde.
Bevor ich im Vollzug anfing, war ich auch ca 7 Jahre in der freien Wirtschaft tätig , und habe dort Rentensanprüche von
(letzte Abrechnung ergab 255 € ) erwirtschaftet.
Nun meine Frage: Wird man mir mit 67 Jahren diese Rente bis zur max Grenze von 71,xxx % auszahlen ? Bzw bis zu den 255 €
aufstocken ?
Leider ergab das Befragen von Kollegen auch verschiedene Halbwissen Ergebnisse.
Und eine schriftliche Anfrage an s LBV habe ich bis dato noch nicht getätigt.
Über eine fachkundige Antwort , bzw einen LINK mit einer ähnlichen Anfrage wäre ich äusserst dankbar.