HALLO
,ich bin 47 Jahre und Beamter seit 1992. Komme mit Anrechnungszeiten auf 30 Jahre Dienstzeit.
Nun werd ich wahrscheinlich wegen Dienstunfahigkeit pensioniert. Jetzt würd ich natürlich wissen, Wie viel Prozent ich erhalten werde und wo ich die Summe ausrechnen kann?
Des weiteren bin ich 50% Behindert und das normale dienstende ist mit 60 Jahren.
Ausserdem Frage ich mich ob diese Pensionierung hinnehmen muss oder ob der Dienstherr die Stadt nicht noch irgendeine Arbeit für mich finden muss?
Wäre super wenn mich da jemand beraten kann.
Viele Grüße
Chris
Pensionierung wegen Dienstunfahigkeit
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Re: Pensionierung wegen Dienstunfahigkeit
Für die Berechnung des Ruhegehalts hilft hier der Versorgungsrechner des LBV NRW weiter.
Ob der Dienstherr eine andere Verwendung finden muss, kann vielleicht die zuständige Personalvertretung beantworten. Einfach mal nachfragen und nicht abwimmeln lassen.
Ob der Dienstherr eine andere Verwendung finden muss, kann vielleicht die zuständige Personalvertretung beantworten. Einfach mal nachfragen und nicht abwimmeln lassen.
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Re: Pensionierung wegen Dienstunfahigkeit
Hallo Boa,
schau dir mal folgendes Urteil an:
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 06.11.14, - BVerwG 2 B 97.13 -
In dem dortigen Urteil heißt es:
Ein polizeidienstunfähiger Polizeivollzugsbeamter darf nicht in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, wenn im Polizeidienst ein Dienstposten zur Verfügung steht.
Ich behaupte mal, dass sich das auch auf Deinen Fall anwenden ließe.
Ich kann das nur unterstützen. Wende Dich mit deinem Anliegen an den Pers.Rat.
Aus eigenem Erleben kann ich Dir nur anraten darüberhinaus dir auch bei einem versierten RA rechtlichen Rat zu holen.
schau dir mal folgendes Urteil an:
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 06.11.14, - BVerwG 2 B 97.13 -
In dem dortigen Urteil heißt es:
Ein polizeidienstunfähiger Polizeivollzugsbeamter darf nicht in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, wenn im Polizeidienst ein Dienstposten zur Verfügung steht.
Ich behaupte mal, dass sich das auch auf Deinen Fall anwenden ließe.
Ich kann das nur unterstützen. Wende Dich mit deinem Anliegen an den Pers.Rat.
Aus eigenem Erleben kann ich Dir nur anraten darüberhinaus dir auch bei einem versierten RA rechtlichen Rat zu holen.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.