Dienstunfähig Pension

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derpostler
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Re: Dienstunfähig Pension

Beitrag von derpostler »

Moin

Hab mal gerade ne Frage in der Richtung.

Die Beamtenpension wird ja versteuert. Und es gibt einen Versorgungsfreibetrag sowie einen zuschlag darauf. Diese richten sich in ihrer Höhe nach dem Jahr des <Eintritts in den Ruhestand< und laufen bis 2040 vollständig aus.

Die in der Tabelle https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__19.html genannten beträge (und Zuschläge)...das sind doch Jahressummen?...oder ? Es steht nicht dabei ob es Jahres oder Monatsbeträge sind.....bin da grad etwas verwirrt.

Denn die NETTOpension kann man sich ja hier : http://rechner24.info/lohnsteuer/rechner/5/ ganz gut ausrechnen .
...wenn man weiss ob es jahres oder monatssummen sind...

Vielleicht kann mir da einer weiterhelfen bzw meine vermutung bestätigen oder korrigieren ?

Danke schonmal
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zeerookah
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Re: Dienstunfähig Pension

Beitrag von zeerookah »

Wäre schön wenn es monatlich wäre. Bräuchten wir ja keine Steuern mehr zu bezahlen.
https://www.parmentier.de/steuer/index. ... echnerjava
nimm den zum berechnen, ist genauer.
derpostler
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Re: Dienstunfähig Pension

Beitrag von derpostler »

bekomme leider nur diese Fehlermeldung

Diese Website kann keine sichere Verbindung bereitstellen www.parmentier.de hat eine ungültige Antwort gesendet.
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zeerookah
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Re: Dienstunfähig Pension

Beitrag von zeerookah »

http://www.parmentier.de/steuer/index.php?site=lohnsteuerrechnerjava
dann versuch dies zu kopieren und händisch einfügen :arrow:
Torquemada
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Re: Dienstunfähig Pension

Beitrag von Torquemada »

EventLonger hat geschrieben: 29. Apr 2019, 19:44 Dieser Rechner ist perfekt...
Das wissen wir hier seit Jahren und deshalb ist das die Empfehlung.
derpostler
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Re: Dienstunfähig Pension

Beitrag von derpostler »

Hab’s probiert....nun geht der link.
Haben auch mal mit dem link von mir mit dem Rechner 24... verglichen : beide gut. Kommt das selbe raus.

Ich hab auch mal durchgerechnet auf Basis eines ledigen A8 wenn er nächstes Jahr geht.....oder in 5 Jahren...oder erst am schluss wenn es keinen Freibetrag mehr gibt.

Also die NETTO Unterschiede sind kleiner als ich dachte.

In 5 Jahren hat er grad mal ca 10 Euro netto weniger....am Schluss wenn es nix mehr gibt sind es ca30 Euro weniger.
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zeerookah
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Re: Dienstunfähig Pension

Beitrag von zeerookah »

Der Freibetrag wird festgeschrieben. Wenn du also 2019 in den Ruhestand gehst, behältst du den Freibetrag von 1716€ jährlich bis ans Ende deiner Tage. Sprich diesen Freibetrag von 1716€ hast du auch noch im Jahr 2035 (wenn du dann noch lebst) :idea:
Sind wohl so 100€ netto im Jahr. Wer es besser weiß möge mich korrigieren. Also mit dem Partner zwei mal im Jahr Essen gehen. Am 'besten' am Anfang und am Jahresende. Dann jedesmal anstossen und sagen das hat uns der "Verein" bezahlt :D
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zeerookah
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Re: Dienstunfähig Pension

Beitrag von zeerookah »

Im mittleren Dienst sind 800-900€ Unterschied Quatsch. Wenn du alles zusammenrechnest kommst du im besten Fall auf 500€ netto weniger. Also zwischen 75 - maximal 80% vom letzten Netto bei normalen Lebensverhältnissen. Das hast du aber immer auch wenn du bis 66 durcharbeitest.
Ist halt immer die Frage was einen die gewonnene Lebensqualität wert ist. Und wer noch eine Nebentätigkeit für 500€ hat sagt "Im Himmel ist Jahrmarkt" :D
Zuletzt geändert von zeerookah am 30. Apr 2019, 09:37, insgesamt 1-mal geändert.
Elfiolil
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Re: Dienstunfähig Pension

Beitrag von Elfiolil »

Bleiben bei der DDU Berechnung die Familienzuschläge eigentlich bis zum Eintritt in die reguläre Pension berücksichtigt?
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zeerookah
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Re: Dienstunfähig Pension

Beitrag von zeerookah »

Die Familienzuschläge werden so lange berücksichtigt wie sie dir zu stehen. Was heißt reguläre Pension? Du bist im Ruhestand bis ans Ende deiner Tage. Ab einer gewissen Altersgrenze wird man dich auch nicht mehr reaktivieren wollen.
Wer einmal weg war der will auch nicht wieder zurück. Ich kenne niemand der nach 2 Jahren am Tor gerüttelt hat und rief "Laßt mich hier wieder rein"
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zeerookah
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Re: Dienstunfähig Pension

Beitrag von zeerookah »

ES will doch aber gar keiner Reaktiviert werden :D
Und Kraft ihrer Befugnisse entscheidet die Telepost ganz allein was passiert oder nicht. Erst wenn der betroffene Beamte die Hand hebt und ruft ich will aber gerne von Flensburg nach Bremen zum 'Dienst' fahren, geht das Theater los. Ansonsten gilt "Still ruht der See". Wo kein Kläger da ist auch kein Richter :mrgreen:
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Re: Dienstunfähig Pension

Beitrag von zeerookah »

EventLonger hat geschrieben: 30. Apr 2019, 10:13 Wenn einer aktiv bleiben will und gerne arbeitet, verzichtet dieser doch nicht
auf 500 €.
Vor allen Dingen wird die Telekom immer so schlecht dargestellt. Es gibt viele Tausend Mitarbeiter die
gerne Ihren Job machen und die mit Sicherheit bis 65/67 arbeiten wollen und nicht auf 500 € verzichten.
Das mit dem gerne arbeiten mag durchaus sein (ich kenne keinen bei der Telepost) aber dann sorgen die Vorgesetzten schon dafür das ihm die Sache nicht mehr gefällt. Wer mag schon mit 50 Jahren im Großraumbüro/Callcenter in einen 24/7 Schichtdienst ohne eigenen Schreibtisch auf 2 Quadratmetern arbeiten. Und zum Austreten muß man wie in der Schule fragen ob man darf. Wer das toll findet soll es machen. Dann lieber einen 12 Std. Nebenjob der einen gefällt :mrgreen:
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zeerookah
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Re: Dienstunfähig Pension

Beitrag von zeerookah »

Wer reaktiviert wird sitzt bestimmt nicht zu Hause. Das nächste Callcenter (200km weg) wartet schon. Und dann 24/7 :arrow:
Elfiolil
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Re: Dienstunfähig Pension

Beitrag von Elfiolil »

Danke für Eure/Ihre schnellen Antworten. Ich bin auch Mitglied bei der Pro T-In, die werde ich mal zu Hilfe holen. Berechnet HBS bzw. BAPT auch, welche Bezüge man bei einer DDU erhalten würde? Es ist ja auch die Frage, ob finanziell die DDU zu wuppen ist. In unserem Fall sind wir zugewiesen zu einer anderen Behörde, wo es sich nun allerdings herausstellt, dass die Zuweisung anscheinen zum 31.12. endet, da die Amtshilfe drastisch zurückgefahren werden soll. Was wird passieren? Wahrscheinlich Zuweisung zum nächsten Telekom-Standort, der in unserem Fall 150 KM entfernt liegt. Dann ist die DDU in meinem Fall wahrscheinlich besser....
Siggi09
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Re: Dienstunfähig Pension

Beitrag von Siggi09 »

zeerookah hat geschrieben: 30. Apr 2019, 10:36 Und zum Austreten muß man wie in der Schule fragen ob man darf.
Ist das tatsächlich so / zulässig?
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