DB Jobservice

Forum für die Beamten der Deutschen Bahn.

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Magnum
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DB Jobservice

Beitrag von Magnum »

Hallo zusammen, ich werde, so Gott will, im Januar 2019 59 Jahre alt. Gibt es ein maximales Alter, ab da man nicht mehr vom Jobcenter genommen wird?
Rhein-Bahner
Beiträge: 196
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Rhein-Bahner »

Ich nehme anhand Ihrer Frage an, dass Sie noch nicht beim DB JS sind. Schön für Sie......

aber:
Wie man ab und an feststellen kann, sitzen bei DB JS sehr viele Kollegen in ihrem "hohen" Alter! Ob Gott das so wollte weiß man nicht, es lag wohl an deren Chef-Vorgesetzten. ;)
Also kann man Ihre Frage mit "Nein" beantworten! Ich glaube ein hohes Alter schützt vor DB JS nicht, eher das Gegenteil!?
Sir.Lemmi
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Behörde: DB AG Jobservice

Re: DB Jobservice

Beitrag von Sir.Lemmi »

Komm zu DB Jobservice ein echt toller Arbeitgeber musst nur etwas Rückrad haben.
Dein Buissness Coach Einnorden und erstmal fragen was er ist Angestellter oder Beamter. Ein bischen einlesen im Bundesbeamtengesetz sowie das Dienstneuordnungsgesetz (so ähnlich) zwischen BEV und der DB AG.Dann wirds schon Laufen :D .
zu meiner Person wurde abgeschoben zu DB Vermittlungszeiten
(und stelle sich vor, man hat damals Prämie für mich eingesackt das man 1P abgebaut hatte)
und bin mitlerweile ein Urgestein und hab noch viele Jahre vor mir :lol:
Die ersten Jahre sind schwer :( ,danach wirds leichter :P und irgendwann sagt man ihr könnt mich alle :lol:
Zwangspansonierung hat leider nicht geklappt bin leider zu fitt der Bahnarzt wollte nicht trotz Gutachten. :lol: :lol: :lol: :lol:

Und am besten bin ich immer damit gelaufen geben und nehmen und freundlich sein :D der oder die machen ja auch nur Ihren Job. :lol: :lol: :lol:
Nichts Unterschrieben was eine Rechtsbelehrung hat. :idea:
und bloss nicht in Panik geraten hilft keinen, du sollst ja ein schlechter Eisenbahner werden und die 100 Jahre noch erreichen :lol: :lol: :twisted:
hugoegonbalder
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Re: DB Jobservice

Beitrag von hugoegonbalder »

Ja komm.... tolles Betriebsklima. Du hast nicht viele Gegner ( Nur dein Vermittler und der Betriebsrat). Ansonsten brauchst du dich nur etwas im Beamtenrecht auskennen. Einen guten Anwalt sollte man jederzeit auf Abruf haben. Schließ besser vorab eine Rechtsschutzversicherung ab, du wirst sie brauchen. Es gibt bereits genügend Gerichtsurteile, so wie Jobservice will geht's nun mal nicht. Seitdem mein Anwalt mit zum Gespräch bei meinem Vermittler war, habe ich Ruhe und werde es hoffentlich die nächsten Jahre haben. :D
Oki
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Oki »

hugoegonbalder hat geschrieben: 28. Okt 2018, 10:59 Seitdem mein Anwalt mit zum Gespräch bei meinem Vermittler war, habe ich Ruhe und werde es hoffentlich die nächsten Jahre haben. :D
😂😂😂😂😂 Das Gesicht von deinem Vermittler hätte ich gerne gesehen.
Gloster
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Gloster »

Hat sich das denn noch immer nicht herumgesprochen, daß ein Beamter nichts mit dem "Jobservice" zu tun hat? Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Beschäftigung eines Beamten bei diesem Laden. Wenn eine Aufforderung in dieser Richtung ergeht: Einfach zu Hause bleiben und in Ruhe abwarten. Das BEV ist verpflichtet, Dir eine Planstelle dort zuzuweisen, wo die Gesetze es bei der Gründung der Deutschen Bahn AG vorsahen. Den "Jobservice" hat die Bahn-AG erst später erfunden.
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