Mein Dienstherr möchte mich nicht zur Beamtin auf Probe ernennen (Details würden hier zu weit führen). Kurz: Ich passe nicht in die fünfköpfige "Familie".
Am Donnerstag, dem 27. September, wurde mir nach einwöchiger Verzögerung mein Zeugnis für die 2. QE überreicht, womit das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet.
Ich ging davon aus, dass ich am Donnerstag regulär arbeiten würde, jedoch meinte mein Vorgesetzter, dass ich nun freigestellt sei und sich unsere Wege trennen würden. Also fuhr ich heim.
Am Freitag habe ich von der Personalbeamtin erfahren, dass ich für den September anteilsmäßig meine Anwärterbezüge zurückerstatten soll gemäß Art. 15 BayBesG. Ich meine mich aus einem Lehrgang zu erinnern, dass jedoch Art. 76 BayBesG einschlägig ist...bin mir da aber höchst unsicher, da es sich ja bei mir um einen Sonderfall handelt (keine anschließende Ernennung zur Beamtin auf Probe).
Gut, wenn mich das Gesetz zwingt, muss ich wohl anteilsmäßig zurück bezahlen, aber dann fordere ich meinerseits die Auszahlung meiner Überstunden..
Was mir auch schlaflose Nächte bereitet ist Folgendes: Ich habe große Probleme einen neuen Dienstherrn zu finden. Ich lebe sehr ländlich und die Gemeinden sind mit Neubürgern finanziell belastet. Da reißt sich niemand mehr darum, die Ausbildungskosten eines Berufsanfängers zu erstatten. Der Zweckverband, bei dem ich tätig bin, hat - weil ich nicht in die Familie passe - die Entscheidung getroffen, dass ich nicht übernommen werde. Demnach müsste Art. 139 Abs.1 Satz 4 BayBG einschlägig sein, aber irgendwie ist das Interpretationssache...denn wenn ich schon anteilsmäßig wegen zwei Werktagen für den Monat September zur Kasse gebeten werde, dann wird wohl ein potenziell neuer Dienstherr auch zur Kasse gebeten werden...Ich meine, dass ich wirklich einen Anwalt brauche, der da meine Interessen vertritt. Im Moment warte ich noch auf eine hoffentliche Zusage eines neuen Dienstherrn, der mir im Vorstellungsgespräch komischerweise überhaupt keine Frage zu meinem alten Dienstherrn gestellt hat... einfach merkwürdig...ich habe einfach Angst, dass mein alter Dienstherr mir eine Ernennung bei einem neuen Dienstherrn durch Ausbildungskostenrückerstattungsansprüche zunichte macht...das zehrt an meinen Kräften...zumal ich mir fachlich und noten-technisch nichts zu Schulden habe kommen lassen...(bin in Bayern wohnhaft)
Rückzahlung von Anwärterbezügen
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Re: Rückzahlung von Anwärterbezügen
Ab zum Anwalt der auf Beamtenrecht spezialisiert ist.
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Re: Rückzahlung von Anwärterbezügen
Wichtig ist, sich das ganze vom Dienstherren schriftlich bestätigen lassen. Solltest du zum Anwalt gehen, ist es immer sehr vorteilhaft alles dokumentiert zu haben. Allerdings sollte auch bedacht werden, das eine Kommune, oder ein Kommunenähnliches Gebilde mit Dienstherrenfähigkeit, so ein Verfahren gerne bis ins unermessliche zieht und das dann effektiv deine Kosten massiv in die Höhe treibt, da du jeden Brief den der Anwalt schreibt, bezahlst.
Ich weiß ja nicht wie es in Bayern mit der Demographie aussieht, sonst würde ich dazu raten die Fühler etwas weiter zu strecken.
Glück auf.
Ich weiß ja nicht wie es in Bayern mit der Demographie aussieht, sonst würde ich dazu raten die Fühler etwas weiter zu strecken.
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Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. 
