zurzeit arbeite ich als Amtmann (Besoldung nach A11) bei einer Stadt.
Aufgrund meiner Qualifikation und persönlicher Kontakte zwischen mir und den Professoren an einer Universität wurde angefragt, ob ich mir vorstellen könnte, mich auf eine der Stellen zu bewerben, die auf 2 Jahre befristet sind. Zurzeit werden Lehrkräfte für besondere Aufgaben bzw. Lektoren (Vergütung nach TV-L 13) gesucht.
Daher möchte ich mich zunächst darüber informieren:
- Welche beamtenrechtlichen Auswirkungen einer zweijährigen Beurlaubung gibt es, wenn ich eine entgeltliche Tätigkeit als Lehrkraft bzw. Lektor an der Universität während der Beurlaubung ausübe?
- Ist eine Bewilligung für eine zweijährige Beurlaubung von Dienstherr nötig oder besteht es ein Rechtsanspruch?
- Welche finanzielle Auswirkung auf die Altersvorsorge (Pension) gibt es?
- Wie wird die Altervorsorge (Pension) finanziert, wenn man für zwei Jahre nicht beamtenrechtlich beschäftigt ist?
- Wie sieht es bei der privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe aus, wenn man für zwei Jahre nicht beamtenrechtlich beschäftigt ist?
Für Ihre Bemühung zur Beantwortung meiner Fragen zur Beurlaubung danke ich vielmals.
Mit freundlichen Grüße
Martin