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Minijob bei DDU, nur anzeigen oder genehmigen lassen

Verfasst: 20. Sep 2018, 09:28
von snobbytec
Guten Morgen,

habe die letzten Tage fleissig gelesen hier aber nicht wirklich gefunden, ob ich einen Minijob einfach nur anzeigen oder vorher sogar genehmigen lassen muss. Bin ebenfalls schon länger und dauerhaft raus. Den Beruf dürfte ich nicht mehr ausüben auch somit nie mehr an die ursprüngliche Dienststelle zurück. PEM ebenfalls erfolglos durchlaufen. Bleibt der bisherige Dienstherr trotzdem weiterhin für mich zuständig ? D.h. hier müsste ich die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung auch anzeigen ? LBV ist bereits geklärt, mehr als Minijob ist laut möglichem Zuverdienst nicht drin. Mehr ginge gesundheitlich auch nicht, eben nur ganz leichte Tätigkeiten, die dieser neu Job auch medizinisch erfüllen würde. Aus ärztlicher Sicht sollte ich ohnehin immer in irgendeiner Beschäftigung bleiben. Brauche diese Ablenkung auch.

Dankeschön.

Re: Minijob bei DDU, nur anzeigen oder genehmigen lassen

Verfasst: 21. Sep 2018, 20:39
von connigra
Hei,

du musst nichts genehmigen lassen wenn du in DDU bist. Aber du musst deinen Minijob der zuständigen Versorgungsbehörde melden. Anschrift steht auf der Abrechnung der Pensionsbezüge.grüße

Re: Minijob bei DDU, nur anzeigen oder genehmigen lassen

Verfasst: 22. Sep 2018, 20:58
von snobbytec
connigra hat geschrieben: 21. Sep 2018, 20:39 Hei,

du musst nichts genehmigen lassen wenn du in DDU bist. Aber du musst deinen Minijob der zuständigen Versorgungsbehörde melden. Anschrift steht auf der Abrechnung der Pensionsbezüge.grüße
Sehr schön. Ich danke dir !!! 😉