Seite 1 von 1
Sonderzahlung - Weihnachtsgeld
Verfasst: 31. Aug 2018, 15:13
von ViolaBerlin
Hallo,
Ich Wechsel am 01.12 von Berlin nach Hamburg und habe gehört , dass mir in Berlin keine Sonderzahlung mehr zusteht und in Hamburg wird keine bezahlt.
Kennt jemand sich damit aus oder hat jemand auch die Erfahrung gemacht ?
Danke
Re: Sonderzahlung - Weihnachtsgeld
Verfasst: 31. Aug 2018, 20:57
von Acta
Ich gehe mal davon aus, dass du Tarifbeschäftigte bist und einem TVöD (z.B. VKA oder Bund oder TV-L) angehörst - auch wenn das hier das Beamtenforum ist...
Gem. § 20 Abs. 1 TVöD-Bund haben Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.
Würdest du erst zum 02.12. wechseln würdest du deinen Anspruch auf Jahressonderzahlung behalten.
Quelle:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffe ... 7.2_cid373
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/down ... onFile&v=4
Re: Sonderzahlung - Weihnachtsgeld
Verfasst: 31. Aug 2018, 21:01
von Acta
Ah, wenn man in deinen Verlauf schaut sieht man, dass du Besmtin bist.
Wusste gar nicht, dass Landesbeamte noch Weihnachtsgeld erhalten. :-]
Entschuldige somit meinen ersten Post, der gilt dann nicht für dich. Mit Landesbeamtengesetzen kenne ich mich leider nicht aus.
Re: Sonderzahlung - Weihnachtsgeld
Verfasst: 31. Aug 2018, 21:21
von connigra
Die bayr. Landesbeamte bekommen seit einigen Jahren wieder einen gewissen % Satz an Weihnachtsgeld. (nicht mehr 100 % wie zu Urzeiten )
Als meine Tochter vor ein paar Jahren als bayr. Landesbeamtin zum 07.10.15 kündigte, bekam sie für die Zeit von Januar bis 07. Oktober Weihnachtsgeld nachträglich ausbezahlt.
Wenn man in Berlin Dienst macht, und es dort Weihnachtsgeld gibt - müsste man dann doch auch für die abgeleisteten Monate in Berlin von dort das Weihnachtsgeld noch bekommen - oder sehe ich das falsch? v.g.
Re: Sonderzahlung - Weihnachtsgeld
Verfasst: 1. Sep 2018, 19:58
von Bananen-Willi
connigra hat geschrieben: ↑31. Aug 2018, 21:21
Die bayr. Landesbeamte bekommen seit einigen Jahren wieder einen gewissen % Satz an Weihnachtsgeld.
70% des Grundgehaltes von A3 bis A11, ab A12 65 %
Bei vielen andern Ländern und vor allem Bund wird die Sonderzahlung monatlich bezahlt und ist bereits ins Grundgehalt eingerechnet...
Re: Sonderzahlung - Weihnachtsgeld
Verfasst: 3. Sep 2018, 12:34
von bettelmusikant