NRW: Bundesbeamter als Ruheständler zum Bürgermeister
Verfasst: 29. Aug 2018, 15:43
Hallo zusammen,
beruflich befinde ich mich derzeit als Beamter der Deutschen Post AG in der so genannten In-Sich-Beurlaubung (d.h. als Beamter ohne Bezüge beurlaubt und aufgrund eines Angestelltenvertrages bei der Deutschen Post AG beschäftigt).
Im Rahmen des § 4 Abs. 1 des „Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und den Postnachfolgeunternehmen“ (BEDBPStruktG) hat man mir nun anempfohlen, einen Antrag auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand zu stellen (sog. „Engagierter Ruhestand, 1000 Stunden sind innerhalb 3 Jahren für gemeinnützige Einrichtungen zu leisten). Um die Frist zur Antragstellung zu wahren und um Auskunft über meine zu erwartenden Bezüge zu erhalten, werde ich den Antrag nun zunächst stellen, wissend, dass ich ihn noch jederzeit zurückziehen kann.
Abgesehen von der Tatsache, dass ich mich bislang mit dem Thema Vorruhestand noch nicht beschäftigt hatte und mir die Vorstellung, bald Pensionär sein zu sollen, etwas schwer fällt, stellt sich mir folgendes Problem:
Ich erwäge bei der Kommunalwahl in 2020 als Kandidat für das Bürgermeisteramt in unserer Kommune anzutreten. (NRW, hauptamtlicher Bürgermeister) Meine Frage ist nun: Würde ich bei der Post AG als Bundesbeamter wie oben beschrieben in den vorzeitigen Ruhestand treten, könnte/dürfte ich aus diesem Ruhestand heraus Kommunalbeamter/Hauptverwaltungsbeamter in einer NRW-Gemeinde werden, oder würde die beamtenrechtliche Konstellation dies verbieten/verhindern?
Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit gewählt zu werden, realistisch betrachtet, ziemlich gering ist:
Ich möchte nicht während eines Wahlkampfes vom politischen gegner mit einer ggf. bestehenden Unmöglichkeit eines Amtsantritts konfrontiert werden, sondern möchte das klären, bevor ich meinen Hut in den Ring werfe. Vielleicht gab es so einen Fall ja schonmal?
Danke im Voraus
Paul
beruflich befinde ich mich derzeit als Beamter der Deutschen Post AG in der so genannten In-Sich-Beurlaubung (d.h. als Beamter ohne Bezüge beurlaubt und aufgrund eines Angestelltenvertrages bei der Deutschen Post AG beschäftigt).
Im Rahmen des § 4 Abs. 1 des „Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und den Postnachfolgeunternehmen“ (BEDBPStruktG) hat man mir nun anempfohlen, einen Antrag auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand zu stellen (sog. „Engagierter Ruhestand, 1000 Stunden sind innerhalb 3 Jahren für gemeinnützige Einrichtungen zu leisten). Um die Frist zur Antragstellung zu wahren und um Auskunft über meine zu erwartenden Bezüge zu erhalten, werde ich den Antrag nun zunächst stellen, wissend, dass ich ihn noch jederzeit zurückziehen kann.
Abgesehen von der Tatsache, dass ich mich bislang mit dem Thema Vorruhestand noch nicht beschäftigt hatte und mir die Vorstellung, bald Pensionär sein zu sollen, etwas schwer fällt, stellt sich mir folgendes Problem:
Ich erwäge bei der Kommunalwahl in 2020 als Kandidat für das Bürgermeisteramt in unserer Kommune anzutreten. (NRW, hauptamtlicher Bürgermeister) Meine Frage ist nun: Würde ich bei der Post AG als Bundesbeamter wie oben beschrieben in den vorzeitigen Ruhestand treten, könnte/dürfte ich aus diesem Ruhestand heraus Kommunalbeamter/Hauptverwaltungsbeamter in einer NRW-Gemeinde werden, oder würde die beamtenrechtliche Konstellation dies verbieten/verhindern?
Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit gewählt zu werden, realistisch betrachtet, ziemlich gering ist:
Ich möchte nicht während eines Wahlkampfes vom politischen gegner mit einer ggf. bestehenden Unmöglichkeit eines Amtsantritts konfrontiert werden, sondern möchte das klären, bevor ich meinen Hut in den Ring werfe. Vielleicht gab es so einen Fall ja schonmal?
Danke im Voraus
Paul