Hallo zusammen,
ich bin nun Anwärter im gehobenen Dienst und gehe momentan zur FH. Es ist alles noch relativ neu und ungewohnt. Nun ist bei mir die Frage aufgekommen, ob die Beihilfestelle auch so etwas wie eine Schweigepflicht gegenüber dem Personalamt hat. Weil bei mir ist der Gedanke aufgekommen, dass man vielleicht nicht verbeamtet oder gar übernommen wird, wenn die vom Personalamt wissen, was man alles an Krankheiten hat bzw. hatte. Das steht ja auch auf der Arztrechnung drauf und muss ich ja glaube ich auch auf den Anträgen zur Beihilfe angeben. Ich bin in einer kleinen Kommune angestellt und der dort für die Beihilfe zuständig ist, sitzt ja quasi im Personalamt und der hat auch einen ganz guten Draht zur Ausbildungsleiterin.
Ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen
Gruß Columbus
"Schweigepflicht" ?
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Helfen leider nicht. Aber ich kann Deine Befürchtungen nachvollziehen. Als Anwärter war ich bei einem Routinecheck, bei dem auch ein EKG gemacht wurde. Auf der Rechnung stand nachher: Verdacht auf Herzrhythmusstörungen.
Den Beihilfe-Anteil habe ich aus eigener Tasche bezahlt. Ich hatte nämlich auch Angst, dass diese Diagnose bei der Verbeamtung a.L. eine Rolle spielt
Den Beihilfe-Anteil habe ich aus eigener Tasche bezahlt. Ich hatte nämlich auch Angst, dass diese Diagnose bei der Verbeamtung a.L. eine Rolle spielt
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§ 55 des Entwurfs der neuen Bundesbeihilfeverordnung lautet wie folgt:
§ 55
Geheimhaltungspflicht
(1) Die bei der Bearbeitung des Beihilfeantrags bekannt gewordenen personenbezogenen
Daten sind geheim zu halten. Sie dürfen nur für den Zweck verwendet werden,
für den sie bekannt gegeben worden sind, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Befugnis
zur Verwendung der Daten für einen anderen Zweck oder die oder der Betroffene
hat schriftlich in die Zweckänderung eingewilligt.
(2) Personenbezogene Daten aus der Beihilfeakte dürfen ohne Einwilligung der
oder des Betroffenen an die Bezügestelle übermittelt werden, soweit die Kenntnis der
Daten für die Festsetzung und Berechnung der Besoldung oder Versorgung oder für die
Prüfung der Kindergeldberechtigung erforderlich ist.
Nach meiner Auffassung kann ein Beihilfebearbeiter keine größere "Sünde" begehen, als dem Personalbearbeiter irgendwelche Diagnosen mitzuteilen.
Ob das mit der Geheimhaltung allerdings immer hundertprozentig funktioniert, weiß ich auch nicht. Dass es gerade in kleinen Einrichtungen auch "menscheln" kann und ein Dienstweg entsteht, wo keiner sein dürfte, halte ich nicht für ausgeschlossen. Das kleine Restrisiko sollte aber nicht dazu führen, dass Sie um Ihre Übernahme bangen und Ihre Krankheitskosten selber tragen. Letztlich ist die Einschätzung des Amtsarztes maßgeblich, ob Sie an einer Krankheit leiden, die einer Verbeamtung (auf Probe oder Lebenszeit) entgegen steht. "Die vom Personalamt" lassen sich nämlich bei der Frage, wer für die Laufbahn geeignet bzw. bei wem ein frühzeitiger Ruhestand zu befürchten ist, von Fachleuten unterstützen.
"Verdacht auf Herzrhythmusstörungen" ist m. E. eine absolut nichtssagende harmlose Diagnose.
Kleines Beispiel:
Während meiner Anwärterzeit hatte ich Lungenprobleme, bin drei Monate komplett ausgefallen und hatte nach (falscher) TB-Diagnose eine Einweisung ins Lungensanatorium erhalten. Diese Diagnose war auch der Personalstelle bekannt (weil die Notwendigkeit des Aufenthaltes im Sanatorium vorerst für ein Jahr prognostiziert worden war). Für meine berufliche Entwicklung war dieses Wissen nicht hinderlich.
Viele Grüße
Gerda
§ 55
Geheimhaltungspflicht
(1) Die bei der Bearbeitung des Beihilfeantrags bekannt gewordenen personenbezogenen
Daten sind geheim zu halten. Sie dürfen nur für den Zweck verwendet werden,
für den sie bekannt gegeben worden sind, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Befugnis
zur Verwendung der Daten für einen anderen Zweck oder die oder der Betroffene
hat schriftlich in die Zweckänderung eingewilligt.
(2) Personenbezogene Daten aus der Beihilfeakte dürfen ohne Einwilligung der
oder des Betroffenen an die Bezügestelle übermittelt werden, soweit die Kenntnis der
Daten für die Festsetzung und Berechnung der Besoldung oder Versorgung oder für die
Prüfung der Kindergeldberechtigung erforderlich ist.
Nach meiner Auffassung kann ein Beihilfebearbeiter keine größere "Sünde" begehen, als dem Personalbearbeiter irgendwelche Diagnosen mitzuteilen.
Ob das mit der Geheimhaltung allerdings immer hundertprozentig funktioniert, weiß ich auch nicht. Dass es gerade in kleinen Einrichtungen auch "menscheln" kann und ein Dienstweg entsteht, wo keiner sein dürfte, halte ich nicht für ausgeschlossen. Das kleine Restrisiko sollte aber nicht dazu führen, dass Sie um Ihre Übernahme bangen und Ihre Krankheitskosten selber tragen. Letztlich ist die Einschätzung des Amtsarztes maßgeblich, ob Sie an einer Krankheit leiden, die einer Verbeamtung (auf Probe oder Lebenszeit) entgegen steht. "Die vom Personalamt" lassen sich nämlich bei der Frage, wer für die Laufbahn geeignet bzw. bei wem ein frühzeitiger Ruhestand zu befürchten ist, von Fachleuten unterstützen.
"Verdacht auf Herzrhythmusstörungen" ist m. E. eine absolut nichtssagende harmlose Diagnose.
Kleines Beispiel:
Während meiner Anwärterzeit hatte ich Lungenprobleme, bin drei Monate komplett ausgefallen und hatte nach (falscher) TB-Diagnose eine Einweisung ins Lungensanatorium erhalten. Diese Diagnose war auch der Personalstelle bekannt (weil die Notwendigkeit des Aufenthaltes im Sanatorium vorerst für ein Jahr prognostiziert worden war). Für meine berufliche Entwicklung war dieses Wissen nicht hinderlich.
Viele Grüße
Gerda
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Erfahrung aus der Praxis
Hallo Columbus,
Du sprichst da ein großes Problem von Beamten in der Kommunalverwaltung an.
Nach meiner Erfahrung ist es tatsächlich so, dass sich Krankheiten aus Arztrechnungen, die bei der Personalstelle als Beihilfe eingereicht wurden, schnell herumsprechen.
Das geschieht z.B. durch (unzulässige) Einsichtnahme in Beihilfe-Post / Akten oder durch geschwätzige Beihilfesachbearbeiter. Beweisen lässt sich das aber nicht.
Ich kenne viele Kollegen, die unangenehme Rechnungen nicht einreichen und damit verdammt viel Geld verschenken.
Ich denke, damit ist Deine Frage beantwortet ...
Du sprichst da ein großes Problem von Beamten in der Kommunalverwaltung an.
Nach meiner Erfahrung ist es tatsächlich so, dass sich Krankheiten aus Arztrechnungen, die bei der Personalstelle als Beihilfe eingereicht wurden, schnell herumsprechen.
Das geschieht z.B. durch (unzulässige) Einsichtnahme in Beihilfe-Post / Akten oder durch geschwätzige Beihilfesachbearbeiter. Beweisen lässt sich das aber nicht.
Ich kenne viele Kollegen, die unangenehme Rechnungen nicht einreichen und damit verdammt viel Geld verschenken.
Ich denke, damit ist Deine Frage beantwortet ...