Auskurieren am Zweitwohnsitz bei Krankheit / Ortswechsel

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chabo
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Auskurieren am Zweitwohnsitz bei Krankheit / Ortswechsel

Beitrag von chabo »

Mal ne kurze Frage:
Darf ich mich an meinem Zweitwohnsitz auskurieren, wenn ich erkrankt bin (ca. 200 km entfernt)?
Muss ich diesen Ortswechsel dem Dienstherren anzeigen? Zweitwohnsitz ist ja in gewisser Weise auch WOHNort.

Und noch eine Spitzfindigkeit: Angenommen ich bin bis einschl. Freitag krankgeschrieben. Am Freitagabend will ich zum Zweitwohnsitz fahren...Wie sollte ich da noch den Ortswechsel anzeigen, wenn niemand mehr im Amt ist? Durch eine E-Mail, die frühestens am Montag gelesen wird?

Bundesland ist Bayern.
Danke schon mal für eure Antworten.

Chabo
Torquemada
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Re: Auskurieren am Zweitwohnsitz bei Krankheit / Ortswechsel

Beitrag von Torquemada »

Auch in Bayern gilt das Grundgesetz (deswegen ist die Todesstrafe dort ausgesetzt...). Somit hast du das Grundrecht auf "Freizügigkeit" im Bundesgebiet (Art.11). Wenn es medizinisch möglich ist, kannst du deinen Aufenthaltsort bestimmen.
Die (vermutete) Unterstellung, du seiest gar nicht krank, schwingt hier irgendwie mit. Aber bettlägrig scheinst du ja nicht zu sein.
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