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Rückernennung/Versetzung Zoll
Verfasst: 26. Aug 2018, 09:01
von MissT
Hallo, aktuell läuft wieder eine Riesenwelle mit 1500 Stellen beim Zoll. 6 Monate Abordnung und danach Versetzung. Allerdings für A9 nur möglich mit Rückernennung auf A8. Angeblich wäre das aber ohne finanzielle Konsequenzen.
Hat das hier jemand schon (am besten vor längerer Zeit) hinter sich? Funktioniert das wirklich?
Bekomme ich die Differenz zu meinem jetzigen A9 Telekom (PNU) Gehalt, oder dann zum A9 Bund? Ist der Betrag "eingefroren", oder bekommt man alle Gehaltssteigerungen und auch Aufstieg in den Erfahrungsstufen in den ganzen kommenden Jahren mit?
Re: Rückernennung/Versetzung Zoll
Verfasst: 26. Aug 2018, 10:46
von Torquemada
MissT hat geschrieben: ↑26. Aug 2018, 09:01
Allerdings für A9 nur möglich mit Rückernennung auf A8. Angeblich wäre das aber ohne finanzielle Konsequenzen.
Hat das hier jemand schon (am besten vor längerer Zeit) hinter sich? Funktioniert das wirklich?
Bekomme ich die Differenz zu meinem jetzigen A9 Telekom (PNU) Gehalt, oder dann zum A9 Bund? Ist der Betrag "eingefroren", oder bekommt man alle Gehaltssteigerungen und auch Aufstieg in den Erfahrungsstufen in den ganzen kommenden Jahren mit?
Hierzu hält die Deutsche Telekom AG (die ja in Interesse an der Sache hat) umfangreiches Informationsmaterial bereit.
Stichwort: Wechselprämie.....Ausgleichszuschlag bei der Postbeamtenkrankenkasse abklären, ob der für "Zöllner" nicht anfällt. In der Info taucht jetzt auch "Bundesrepublik Deutschland" auf.
Re: Rückernennung/Versetzung Zoll
Verfasst: 26. Aug 2018, 12:38
von Siggi09
MissT hat geschrieben: ↑26. Aug 2018, 09:01
Allerdings für A9 nur möglich mit Rückernennung auf A8. Angeblich wäre das aber ohne finanzielle Konsequenzen.
Gilt das auch für die Pension bis zum Lebensende?
Re: Rückernennung/Versetzung Zoll
Verfasst: 26. Aug 2018, 14:56
von MissT
Siggi09 hat geschrieben: ↑26. Aug 2018, 12:38
Gilt das auch für die Pension bis zum Lebensende?
So stehts zumindest im "Merkblatt zur Rückerennung"
Zitat: In Folge der Rückernennung haben Sie gemäß § 19a Bundesbesoldungsgesetz Anspruch auf Zahlung des
Grundgehalts und ggf. der Amtszulage, die Ihnen bei einem Verbleiben im bisherigen Amt zugestanden hätte.
Unter den Voraussetzungen des § 5 Absatz 5 Beamtenversorgungsgesetz haben Sie nach Ihrer
Zurruhesetzung zudem Anspruch auf Ruhegehalt aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen Ihres bisherigen
Amtes, wenn das bisherige statusrechtliche Amt mindestens 2 Jahre übertragen worden ist.
Re: Rückernennung/Versetzung Zoll
Verfasst: 26. Aug 2018, 20:10
von Siggi09
OK, Danke!
Re: Rückernennung/Versetzung Zoll
Verfasst: 27. Aug 2018, 07:51
von sdh1807
So groß ist die Differenz zwischen A9 PNU und A8 Bund ja nicht.
Bitte an die Arbeitszeit denken, der Bund hat 41 Stunden
Re: Rückernennung/Versetzung Zoll
Verfasst: 27. Aug 2018, 09:21
von MissT
sdh1807 hat geschrieben: ↑27. Aug 2018, 07:51
So groß ist die Differenz zwischen A9 PNU und A8 Bund ja nicht.
Bitte an die Arbeitszeit denken, der Bund hat 41 Stunden
Alles schon bedacht und ausgerechnet. Die Differenz ist in Erfahrungsstufe 7 ziemlich exakt 100 Euro netto, wäre also zu verkraften, wenn die Ausgleichszahlung doch irgendwann gestrichen wird oder ausläuft oder sonstiges unvorhersehbares.
Re: Rückernennung/Versetzung Zoll
Verfasst: 27. Aug 2018, 11:49
von Torquemada
MissT hat geschrieben: ↑27. Aug 2018, 09:21
..... wenn die Ausgleichszahlung doch irgendwann gestrichen wird oder ausläuft oder sonstiges unvorhersehbares.
Kann nicht gestrichen werden. Ist Bestandsschutz.
Re: Rückernennung/Versetzung Zoll
Verfasst: 30. Aug 2018, 19:42
von Postlerin
Wie ist das mit der Pension, wenn er beim Zoll den A9er nicht bekommt?
Wird die nur vom A8er berechnet? Oder gibt es da ebenfalls eine Sonderregelung?